Unter anderem hatte der Asylwerber vorgebracht, die Polizisten hätten elementare Grundbedürfnisse, wie Wassertrinken, verweigert. In seiner Beschwerde zweifelt nun Strasser am Durstgefühl der stundenlang gefesselt festgehaltenen Afrikaner: Da diese "ausnahmslos aus sehr heißen afrikanischen Ländern stammen und daher bei kalten Temperaturen eher ein geringes Trinkwasserbedürfnis verspüren sollten", hätten sich die Asylwerber "nicht zu trinken getraut".
Der Rechtsvertreter des Asylwerbers, der Wiener Anwalt Wolfgang Rainer, reagierte auf die Begründung des Innenministers mit den Worten: "Das ist Rassismus".
Strasser lässt untersuchen
Innenminister Ernst Strasser (V) habe die Stellungnahme zum Verwaltungsverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) nicht selbst verfasst, sie stamme von der Rechtssektion des Innenministerium. Strasser habe bereits den zuständigen Sektionsleiter um Untersuchung und Bericht ersucht, erklärte Pressesprecherin Karin Holdhaus am Sonntag gegenüber der APA.
Die Stellungnahme der Sektion - in der laut "profil" steht, dass Afrikaner bei kalten Temperaturen ein geringeres Trinkbedürfnis hätten - werde also überprüft. Sollten tatsächlich "missverständliche Formulierungen" enthalten sein, würden "entsprechende geeignete Maßnahmen getroffen", betonte Holdhaus.