Wien - Der Verfassungsgerichtshof hat bereits eine Reihe von Reformen der schwarz-blauen Koalition, die im Nationalrat über keine Zwei-Drittel-Mehrheit verfügt, aufgehoben, einige jedoch auch bestätigt. Eine Chronologie der wichtigsten Entscheidungen der Höchstrichter:

16. März 2001: Die Ambulanzgebühr wird - wegen nicht ordnungsgemäßer Kundmachung - aufgehoben und - wegen eines Formalfehlers bei der Beschlussfassung - dem Gesetzgeber eine Frist zur Reparatur der Pensionsreform für den öffentlichen Dienst eingeräumt.

6. Dezember 2001: Der VfGH stellt fest, dass (mittlerweile außer Kraft getretene) Bestimmungen über die Versorgung der Zivildienstleistenden verfassungswidrig waren.

29. Juni 2002: Die mit dem Sparpaket 2000 vorgenommen Erhöhung der Einkommenssteuer-Vorauszahlung wird aufgehoben.

17. Dezember 2002: Der VfGH hebt die Besteuerung der Unfallrenten wegen fehlender Übergangsfristen als verfassungswidrig auf.

23. Juni 2003: Der VfGH erkennt die Unterlassung von Personalvertretungswahlen bei Neuschaffung von Dienststellen als verfassungswidrig.

25. Juni 2003: Für die Höchstrichter ist das ORF-Gesetz nicht verfassungswidrig.

27. Juni 2003: Die Pensionsreform 2000 ist für den VfGH in ihren Grundzügen verfassungskonform. Das gilt sowohl für die Anhebung des Antrittsalters als auch für die Erhöhung der Abschläge. Als verfassungswidrig wird hingegen die im Herbst 2000 beschlossene Neuregelung der Hinterbliebenenpensionen angesehen.

10. Oktober 2003. Der VfGH kippt die komplette Reform des Hauptverbands. (APA)