Montage: Redaktion

Die Beschwerden beim VKI (Verein für Konsumenteninformation) wegen Un(über)spielbarkeit bei kopiergeschützten Musik-CDs nehmen zu. Sie laufen weder im Autoradio noch im portablen CD-Player, aber auch nicht im PC-Laufwerk, im DVD-Player und bisweilen nicht einmal in einem ganz normlen CD-Player. Das Verbrauchermagazin "Konsument" bietet in seiner September-Ausgabe neben einer Preiserhebung von Musik-CDs auch einen Einblick in die häufigsten Schikanen der Musikindustrie. Ein Preisvergleich der 20 beliebtesten CDs zeigt, dass die Kopiergeschützten um nichts billiger als normale sind. Sie kosten zwischen 14 und 21 Euro. Von den geprüften 20 Musik-CDs ist jede zweite gesperrt. Hier handelt es sich vor allem um potenzielle Bestseller. "Konsument" kritisiert, dass die Warnhinweise des Kopierschutzes uneinheitlich, missverständlich und oft unleserlich sind.

Diskrete Hinweise

Die Schikanen der Musikindustrie sind vielfältig. Gleich beim CD-Einkauf wird es den Konsumenten schwer gemacht, den Kopierschutz zu erkennen. Denn die Hinweise auf den CD-Hüllen sind äußerst diskret: Bescheiden wird auf der Rückseite darauf hingewiesen, dass die CD in CD-ROM-Laufwerken nicht abgespielt werden kann. Eine Verpflichtung zur Kenntlichmachung exisiert nicht. Im Internet gibt nur "Amazon" korrekte Hinweise auf Kopierschutz, bei "Lion.cc" fehlen sie generell. Würden alle Plattenfirmen die Empfehlung der IFPI Austria (Verband der Österreichischen Musikwirtschaft) berücksichtigen, wären die Konsumenten zumindest gewarnt: durch ein Logo auf der Vorderseite und Detailinformationen über die Art des Kopierschutzes auf der Rückseite der Plattenhülle.

Das ist nicht unser Problem

Reklamierende Kunden nimmt die Musikindustrie nicht ernst. So konfrontierte zum Beispiel ein "Konsument"-Leser gleich drei Firmen mit dem Problem der Un(über)spielbarkeit seiner Grönemeyer-CD auf Mini-Disc. Die Plattenfirma EMI (bringt die Grönemeyer-CD heraus), Sony (Hersteller des Mini-Disc-Walkman) und JVC (Hersteller des Rekorders) gaben ihm keine Antwort. Neben Ignoranz gibt es auch noch die Taktik, das Problem auf andere abzuschieben. "Grundsätzlich führt der Kopierschutz auf CD-ROM-Laufwerken zur Inkompatibilität. Aber das ist nicht unser Problem, sondern eines der Hardware-Hersteller" lautet die Stellungnahme von Warner Bros. Insgesamt zeigt sich die Musik-Branche an konstruktiven Lösungen nicht sehr interessiert.

"Offiziell ist der Umtausch oder die Geldrückerstattung kein Problem, ..."

Ist eine Scheibe selbst in einem CD-Player unspielbar, kann der Verbraucher beim Händler die Gewährleistung einfordern. Das ersetzt zwar das Geld, nicht aber die gewünschte Musik. In anderen Fällen betont der Handel "individuelle Lösungen" zu suchen. "Offiziell ist der Umtausch oder die Geldrückerstattung kein Problem, in der Realität werden sie aber mit einigem Argwohn abgewickelt", weiß Paul Srna, Technik-Experte beim VKI. "Häufig wird vermutet, der Kunde hätte davon schon eine Kopie angefertigt!"

Verboten

Nach der neuen EU-Verordnung ist es verboten, den Kopierschutz auszuhebeln. Paradoxerweise jedoch nicht der Besitz der entsprechenden Software. Gleichzeitig ist das Kopieren für den Privatgebrauch zulässig. So verwirrend die rechtliche Situation auch ist, nicht jede Kopie ist von krimineller Energie gespeist. Im Gegenteil: Meist wird kopiert, um das wertvolle Original nicht einer Party oder dem Autoradio auszusetzen. Wer hingegen aus wirklich unlauteren Gründen kopieren will, braucht zum Knacken der Sperre kaum mehr als die Gewandtheit eines Amateur-Hackers. Die durch den Kopierschutz verursachten Schwierigkeiten treffen also fast ausschließlich die ehrlichen Käufer.

Rücknahme

Der VKI fordert deshalb die Zurücknahme des Kopierschutzes. Dadurch würden die Audio-CDs auch wieder dem vereinbarten Standard (Red Book) entsprechen und sich problemlos abspielen lassen. Das Mindeste wäre aber eine klare und eindeutige Kennzeichnung von kopiergeschützten CDs und eine entsprechend kulante Vorgangsweise, wenn mit dem Abspielen der Audio-CDs Probleme auftreten. (red)