Quelle: EU-Haushalt 2012, Finanzbericht

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Foto: APA/EU-Kommission

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Grafik: Maria von Usslar

"Kann die Kommission selbst Steuern oder Zölle einholen oder nur die Mitgliedsstaaten?", fragt User Panzerverband.

Zur Finanzierung ihrer Ausgaben verfügt die EU über sogenannte Eigenmittel, auf die sie einen rechtlichen Anspruch hat. Verwaltet und zur Verfügung gestellt werden die aber allesamt von den Mitgliedsstaaten, auch die Einnahmen aus der Europäischen Zollunion. Drei Haupteinnahmearten werden unterschieden:

  • Mehrwertsteuer-Eigenmittel: Jedes Land muss auf der Grundlage der einheitlichen Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer einen bestimmten Anteil an die EU überweisen. Dem Solidaritätsprinzip und der Zahlungsfähigkeit der einzelnen Länder folgend werden aber bei den Beträgen "Anpassungen" vorgenommen. Insgesamt machen die über die Mehrwertsteuer eingenommenen Mittel elf Prozent des Budgets der EU aus. 
  • Traditionelle Eigenmittel: Ein weiterer Teil des Budgets rekrutiert sich aus Zöllen, die bei der Einfuhr von Produkten aus Nicht-EU-Staaten erhoben werden (Europäische Zollunion). Sie betragen rund zwölf Prozent der Gesamteinnahmen. Das könnte man als "Eigenressource" der EU bezeichnen, allerdings hebt die Zölle keine EU-Behörde ein, sondern wiederum die Mitgliedsstaaten ein, die an den Einnahmen zu einem Viertel mitschneiden.
  • BNE-Eigenmittel: Den Löwenanteil macht der Anteil des Bruttonationaleinkommens (BNE) eines jeden Staates aus. 70 Prozent machte dieser Anteil 2012 aus. Die Berechnung erfolgt für jedes Land nach einem eigenen Schlüssel. Je geringer die Einnahmen über die Mehrwertsteuer sind, desto höher sind sie über das BNE.

EU-Gehälter

In den Haushalt fließen auch andere Einnahmen wie die Steuern, die die EU-Bediensteten auf ihre Gehälter entrichten, Beiträge von Nichtmitgliedsstaaten zu bestimmten EU-Programmen und Geldbußen von Unternehmen, die das Wettbewerbsrecht oder andere Vorschriften missachtet haben. Ad EU-Gehälter: Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass EU-Gehälter steuerfrei seien. Die Abgabenpflicht betrifft tatsächlich nur das Grundgehalt, sämtliche Zulagen sind steuerfrei.

Der legendäre Briten-Rabatt

Berüchtigtster Streitpunkt beim Feilschen um das EU-Budget ist sicher der sogenannte Briten-Rabatt, den Premierministerin Margaret Thatcher 1984 erstritt. Ihr Argument lautete, Großbritannien sei eines der ärmsten EU-Länder, profitiere aber wegen der gering ausgeprägten Landwirtschaft weniger als Frankreich von den Agrarförderungen und erhalte keine Strukturhilfen ("I want my money back").

Dass dieses Argument so nicht mehr greift, da es ja auch für die neuen EU-Staaten keine Garantien für die Agrarzahlungen mehr gibt, ließ wiederum Premier David Cameron nicht gelten. Er verhandelte beim EU-Gipfel im Februar 2013 erfolgreich eine Beibehaltung des Briten-Rabatts. Im Jahr 2012 machte dieser geschätzte vier Milliarden Euro aus, ein Jahr davor waren es 3,6 Milliarden Euro, 2001 erreichte der Briten-Rabatt sogar 7,3 Milliarden. Am stärksten finanzierte Frankreich mit 965,9 Millionen Euro diesen Rabatt mit (2011).

Auch andere Nettozahler wie Deutschland, die Niederlande und Österreich haben eigene Rabatte, die die Berechnung des Budgets alles andere als leicht machen. Im aktuellen Budget wird Deutschland allerdings auch am meisten zur EU-Kasse gebeten, vor den Niederlanden, Luxemburg, Schweden und Belgien. Österreich liegt mit 0,31 Prozent des BIP aktuell auf dem sechsten Platz der Nettozahler. 

Budget für 2014

Das EU-Budget für das Jahr 2014 beträgt 135,5 Milliarden Euro, rund 6,5 Prozent weniger als 2013. Der siebenjährige Finanzrahmen sieht 908,44 Milliarden Euro an tatsächlichen Zahlungen vor. Der Haushalt wird jährlich auf Vorschlag der Kommission vom Parlament und dem Rat der Europäischen Union gemeinsam beschlossen und ist in den mehrjährigen Finanzrahmen eingebunden, mit dem jeweils für sieben Jahre die Höhe der Einnahmen und Ausgaben verbindlich festgelegt wird. Der Haushalt der EU ist immer auszugleichen (Art. 310 AEU-Vertrag), sie darf sich also – anders als die Mitgliedsstaaten – nicht verschulden. (mhe, derStandard.at, 27.1.2014)