Es war ein gutes Jahr für Raucher. Es war aber auch ein gutes Jahr für Nichtraucher. Alles ist beim Alten geblieben, es gibt Raucherbereiche, es gibt Nichtraucherbereiche. Obwohl der Verwaltungsgerichtshof im Sommer noch einmal für Aufregung gesorgt hat, weil er in einem da veröffentlichten Urteil eine vermeintliche Rechtsunsicherheit ausräumen wollte: Es sei für Nichtraucher unzumutbar, den Raucherbereich in einem Lokal durchqueren zu müssen, um in die rauchfreie Zone zu kommen oder auf die Toilette zu gehen.

Allerdings war das keine gesundheitsbezogene Feststellung, dafür ist der VwGH gar nicht zuständig, sondern eine rein rechtliche, weil die Höchstrichter der Meinung waren, dass das Tabakgesetz in diesem Punkt zu ungenau formuliert sei und es dazu noch keine verbindliche Interpretation für die tägliche Praxis gebe. Gab es aber doch. In einer Anfragebeantwortung an Gastronomen hatte das Ministerium schon längst grünes Licht für einen kurzen Marsch durch die Raucherzone gegeben. Woran sich viele Wirtsleute baulich orientierten. Um nicht noch einmal Rechtsunsicherheit aufkommen zu lassen, peilen nun SPÖ und ÖVP unter anderem ein eigenes Bundesgesetz zur "authentischen Interpretation" des Tabakgesetzes an.

Es wird ein gutes Jahr für Raucher. Es wird aber auch ein gutes Jahr für Nichtraucher. Auch Ende 2014 wird alles beim Alten geblieben sein. (Michael Simoner, DER STANDARD, 20.12.2013)