Salzburg - Mit dem Thema "ungerechtfertigte Provisionszahlungen" ist der Strafprozess um die Salzburger Osterfestspiel-Affäre am Dienstag in Salzburg fortgesetzt worden. Der ehemalige Geschäftsführer der Osterfestspiele GmbH, Michael Dewitte, soll für sich im Jahr 2005 von einer Spende über eine Million Euro des Kunstliebhabers Donald Kahn eine Provision in der Höhe von 50.000 Euro "unrechtmäßig" abgezweigt haben. Dewitte bestritt den Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Er habe sehr wohl einen Anspruch darauf gehabt, betonte der Angeklagte.

Handelte es sich bei der Million Euro um eine Spende oder um ein Sponsoring? Welcher rechtlicher Unterschied ergibt sich aus den einzelnen Begriffen? Um diese Frage drehte sich die Einvernahme am Vormittag des vierten Verhandlungstages. Dewitte, dem das Verbrechen der Untreue vorgeworfen wird, nannte das neutralere Wort "Zuwendung", für ihn bestand die Provision "zu recht".

Spende oder Sponsoring

Der ehemalige Osterfestspiele-Geschäftsführer hatte in seiner bisherigen Rechtfertigung erklärt, dass ihm eine Provision von fünf Prozent aus den Sponsoreinnahmen der Osterfestspiele zustehe. Er untermauerte sein Argument mit einem Schreiben vom September 2002, das von dem damaligen Leiter der Präsidialabteilung im Amt der Salzburger Landesregierung unterzeichnet worden war und das damit für Dewitte als Genehmigung seiner Forderung nach einer Fünf-Prozent-Tantieme gegolten hat. Die vorsitzende Richterin des Schöffensenates, Daniela Meniuk-Prossinger, hielt dem Beschuldigten heute vor, dass er von fünf Prozent "sämtlicher Sponsoreinnahmen" gesprochen habe. Von "Spenden" sei aber nicht die Rede gewesen.

Falls es sich bei der Million Euro um Sponsorgelder gehandelt habe, was habe dann Kahn als Gegenleistung erhalten, fragte die Richterin. Der Kunstmäzen habe als Sponsor nicht erwähnt und auch nicht in den Festspiel-Programmheften aufscheinen wollen, antwortete Dewitte. Er habe damals nicht gewusst, dass die Wortwahl Spende oder Sponsoring für die rechtliche Beurteilung so einen Unterschied ausmache. Seiner damaligen Ansicht nach habe es sich bei der Million um ein einmaliges Sponsoring gehandelt, nicht um eine Spende, erklärte der Angeklagte.

Eine Million Euro für Osterfestspiele

Zum Hintergrund: Der Staatsanwaltschaft zufolge wurde Donald Kahn von Dewitte mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Osterfestspiele konfrontiert. Der Mäzen habe sich im Oktober 2005 bereit erklärt, das Festival mit einer Geldspende von einer Million Euro zu unterstützen. Der Betrag sollte zur Sicherstellung der Liquidität der Osterfestspiele und zur Verlustabdeckung der Geschäftsjahre 2005 und 2006 dienen.

Die restlichen Mittel sollten laut Anklage im "Verein der Förderer der Osterfestspiele" als Rücklage für unvorhersehbare Ausfälle verbleiben. Der Spendenbetrag floss am 13. Dezember 2005 auf das Konto der Osterfestspiele. Wenige Tage später, am 22. Dezember 2005, habe Dewitte die Überweisung von 50.000 Euro von diesem Konto auf sein Privatkonto veranlasst. Unter dem Titel Verwendungszweck sei "Provision" gestanden.

Donald Kahn kann nicht als Zeuge aussagen. Er ist heuer im August im Alter von 88 Jahren in Salzburg gestorben.

Drei Angeklagte

Knapp vier Jahre nach Auffliegen der Salzburger Osterfestspiel-Affäre startete in der Vorwoche der Strafprozess am Landesgericht Salzburg. Es geht um mutmaßliche Malversationen von zwei Mio. Euro, hervorgerufen durch Untreue und schweren gewerbsmäßigen Betrug - so lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Diesen Gesamtschaden sollen drei Personen im Zeitraum 2002 bis 2009 in unterschiedlicher Beteiligung verursacht haben: Angeklagt sind der frühere Technische Direktor der Salzburger Festspiele, Klaus Kretschmer (53), der ehemalige Geschäftsführer der Osterfestspiele, Michael Dewitte (46), und ein für zwei Zulieferfirmen verantwortlicher Kaufmann (56). Nur der Medienkaufmann hat sich bisher schuldig bekannt. Kretschmer befindet sich derzeit in stationärer Behandlung. Ein neuerliches Gutachten soll feststellen, ab wann er verhandlungsfähig ist. (APA, 17.9.2013)