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15.479-mal wurde im Jahr 2012 eingebrochen - härtere Strafen sollen dagegen helfen.

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Justizministerin "Trixi" Beatrix Karl und Innenministerin Johanna "Hanni" Mikl-Leitner wollen Einbrecher härter bestrafen.

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Wien - "Bitte, Trixi." - "Danke, Hanni." Eine Ahnung vom schwesterlichen Umgang in der ÖVP kann man am Montag bei einer Pressekonferenz von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und Justizministerin Beatrix Karl erhaschen. Inhaltlich sind sie weniger freundlich: Sie wollen mit der Erhöhung der Mindeststrafe gegen die Einbrüche in Wohnungen und Häuser vorgehen.

Ihre Begründung: Einbrüche in Wohnstätten, wie es juristisch heißt, würden die Opfer wegen der Verletzung der Privatsphäre stärker treffen und belasten als solche in Büros oder Betriebe. 70 Prozent der Täter seien laut Polizeianzeigen Fremde, die vor allem in Banden organisiert auf Tour gehen - und die würde eine höhere Strafandrohung abschrecken.

Zwischen sechs Monaten und fünf Jahren beträgt derzeit der Rahmen, in dem sich Richterinnen und Richter bewegen dürfen. Die Ministerinnen wünschen sich nun eine Verdoppelung der Mindeststrafe auf ein Jahr.

Wer glaubt, dass der Wahlkampf und eine Positionierung als Kämpferinnen für Law & Order bei der Veranstaltung eine Rolle spielen, wird nicht ganz falsch liegen. Denn beschlossen ist noch gar nichts, es ist nur ein Wunsch der Justizministerin an die Expertengruppe, die bis Februar das Strafgesetzbuch reformieren soll.

"Ist das ein Auftrag an die Gruppe?", will ein Journalist wissen. "Nein, die sind unabhängig, aber haben darüber schon gesprochen", antwortet Karl. "Andere EU-Staaten haben diese Differenzierung schon eingeführt", sekundiert Mikl-Leitner. Genauer ist es mit Deutschland ein EU-Staat, dazu kommt die Schweiz.

Deutschland ist anders

Was für Deutschland so nicht ganz stimmt. Zwar hat der "normale"  Einbruchsdiebstahl laut Strafgesetzbuch dort eine Mindeststrafe von drei Monaten. Und jener in Wohnungen eine von sechs Monaten - was dem Status quo in Österreich entspricht. Nur: "In minder schweren Fällen" droht auch dann nur ein Minimum von drei Monaten Haft.

Beim Bundesamt für Justiz in der Schweiz reagiert Sprecher Folco Galli auf die Frage nach einem Unterschied zwischen den Delikten überrascht: "Eine Differenzierung zwischen Einbrüchen in Wohnstätten und anderen Einbrüchen ist nach geltendem Schweizer Recht nicht vorgesehen."

Wenn aber in Österreich jetzt schon die Möglichkeit besteht, Täter auch fünf Jahre ins Gefängnis zu stecken - sieht Ministerin Karl dann ein Manko in der (zu milden) Gesetzesanwendung durch Richterinnen und Richter? "Nein, ich mache ihnen überhaupt keinen Vorwurf, aber die Erfahrung aus der Schweiz hat gezeigt, dass eine Erhöhung der Mindeststrafen zu insgesamt höheren führt."  Welche Erfahrung, bleibt offen.

Allerdings: Der Gerichtsalltag zeigt, zumindest in Wien, durchaus Anderes. Stehen beispielsweise Rumänen wegen zweier Wohnungseinbrüche vor Gericht, ist die Verhängung der Mindeststrafe die Ausnahme. Vor allem, da sie meist ohnehin wegen Gewerbsmäßigkeit oder Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation angeklagt werden.

Interessant auch, dass sich das Verhältnis bei den Polizeianzeigen gegen Fremde nicht mit jenen bei gerichtlichen Verurteilungen deckt: Dort betrug im Jahr 2012 der Anteil von ausländischen Einbrechern nämlich nur 45 Prozent. Wobei natürlich eine Rolle spielen kann, dass Verdächtige für die Justiz nicht mehr greifbar sind.

Ändern wird sich aber wohl auf jeden Fall etwas. Christian Pilnacek, Sektionschef im Justizministerium und Organisator der Expertengruppe, bestätigt auf Standard-Anfrage, dass es einen Plan gibt. "Die Differenzierung wird mehrheitlich befürwortet", sagt er.

Die Zahl der Wohnungseinbrüche stagniert übrigens seit 2010. (Michael Möseneder, DER STANDARD, 3.9.2013)