Psychologen, Psychiater, Psychotherapeuten: Wer an einer psychischen Krankheit leidet, muss sich erst einmal auskennen und entscheiden, welche Therapieform für ihn geeignet ist. Die Unterscheidung ist gar nicht so einfach und wird vom Gesetz geregelt, liegt aber auch in der Ausbildung. Für die Tätigkeit als klinischer Psychologe benötigt man ein abgeschlossenes Psychologiestudium und die Ausbildung zum klinischen Psychologen, ein Psychotherapeut muss eine mehrjährige teure Ausbildung absolvieren. Ein Psychiater wiederum braucht ein Medizinstudium und die Facharztausbildung für psychiatrische Medizin.

18 bis 25 Prozent der österreichischen Bevölkerung leiden an psychischen Störungen. Im Prinzip kann man mit jedem psychischen Leiden sowohl zum Psychologen als auch zum Psychotherapeuten oder Psychiater gehen. Der Unterschied liegt in der Behandlungsform, in der Intervention.

Ein neues Psychologengesetz, das noch im Juli beschlossen werden soll und derzeit begutachtet wird, sorgt nun für Empörung bei Psychotherapeuten und Psychiatern. Sie befürchten, übervorteilt zu werden zugunsten der Psychologen. Es sei zwar grundsätzlich "richtig und wichtig", dem neuen Studienplan in Psychologie Rechnung zu tragen, sagt Stephan Doering, Leiter der Universitätsklinik für Psychoanalyse und Psychotherapie in Wien. Trotzdem sei eine Kompetenzerweiterung vorgenommen worden, die er als Psychiater kaum gutheißen kann.

Änderungen in Aussicht gestellt

Zusammen mit Eva Mückstein, Präsidentin des Bundesverbands für Psychotherapie, forderte Doering am Montag im parlamentarischen Gesundheitsausschuss Änderungen. Das Gespräch sei konstruktiv gewesen, den beiden seien Änderungen in Aussicht gestellt worden.

Trotzdem kritisiert Mückstein den Gesetzesentwurf. Psychologinnen seien durch das Gesetz in Zukunft zur umfassenden Krankenbehandlung und zur umfassenden Behandlung psychischer Störungen berechtigt. Bisher hatten sie nur die Erlaubnis zur Gesundheitsversorgung.

"Sie haben die Krankenbehandlungskompetenz bekommen", sagt Mückstein, und das sei problematisch. Daher fordert sie eine klare Definition der klinisch-psychologischen Behandlung. Für die Patienten müssten die Unterschiede zwischen klinisch-psychologischer Behandlung und Psychotherapie deutlich werden. Mückstein befürchtet, dass es in der Behandlung zu Graubereichen kommt und die Grenzen zur Psychotherapie überschritten werden könnten.

Klinische Diagnose soll nicht Psychologen vorbehalten sein

Kritisch sehen die beiden, dass laut dem Entwurf nur Psychologen klinische Diagnosen stellen dürfen - der sogenannte Tätigkeitsvorbehalt. Grundsätzlich seien alle weisungsungebundenen Gesundheitsberufe wie Psychologen, Psychotherapeuten und Ärzte zur eigenständigen Diagnostik berechtigt, sagt Mückstein. Deshalb sollten auch klinische Diagnose alle selbstständig mit ihren jeweiligen Mitteln machen dürfen. "Es kann nicht sein, dass eine Psychotherapeutin einen bestimmten Fragebogen nicht verwenden darf, weil es einer Psychologin vorbehalten ist."

Durch den Tätigkeitsvorbehalt könnte es den Ärzten und Psychotherapeuten verboten werden, selbstständig zu diagnostizieren, befürchtet Doering. Im ersten Gesetzesentwurf fällt darunter auch die Diagnose von psychiatrischen Erkrankungen, die bisher eine Domäne der Psychiater und der Psychotherapie war. "Das war aber ein Fehler im Gesetzestext, und Änderungen wurden in Aussicht gestellt. Ob der Tätigkeitsvorbehalt ganz fallen wird, ist noch nicht klar", sagt der Psychiater.

Definition von klinisch-psychologischer Behandlung unklar

Geklärt werden muss laut Doering aber auch die Frage, was klinisch-psychologische Behandlung überhaupt ist, wenn sie keine Psychotherapie ist. Das habe sich bisher nicht klarstellen lassen. Klar ist nur, dass eine klinisch-psychologische Behandlung jede Form von Beratung psychisch Kranker ist, die Teil eines Gesamtkonzepts ist. Darunter fallen auch Gruppentherapien zur Rauchentwöhnung. Nicht bekannt ist jedoch, was eine klinisch-psychologische Einzelbehandlung ist, ohne Teil eines Gesamtkonzepts zu sein. Dabei ist die Form der Intervention nicht geregelt. "Es gibt weder in der Fachliteratur noch international eine klinisch-psychologische Behandlung als Einzeltherapie, die nicht Psychotherapie ist", sagt Doering.

Darüber hinaus sollen Psychologen nun berechtigt sein, alle Patienten mit psychischen Störungen zu behandeln. "Das ist meine allergrößte Sorge, dass Menschen, die nicht ausreichend dafür ausgebildet sind und weder Facharztausbildung noch eine psychotherapeutische Ausbildung haben, vollumfänglich psychisch kranke Menschen behandeln dürfen", sagt Doering. Die Bandbreite reicht dabei von einer leichten Depression bis zu Schizophrenie, Suchterkrankungen und Persönlichkeitsstörungen. Das sei letztlich ein Freibrief zur Behandlung nach jeder Form.

Keine Bevorzugung von Psychologen

Heinrich Bartuska, Vizepräsident der Vereinigung österreichischer Psychotherapeuten und einer der 7.300 Psychotherapeuten im Land, sieht die Diskussion gelassener. Am Begriff der klinisch-psychologischen Behandlung wird sich nichts ändern, glaubt Bartuska, er sieht keinen Grund zur Beunruhigung. Im Wesentlichen bedeute das neue Gesetz eine Verbesserung der Ausbildung für klinische Psychologen, weil nun auch Psychologen 75 Stunden Selbsterfahrung vorweisen müssen.

Selbsterfahrung ist die Reflexion der eigenen Wirkung auf andere, sie soll feststellen helfen, wie jede Intervention wahrgenommen wird. "Besser 75 Stunden Reflexionstraining als gar keine Stunde", findet Bartuska. Das werde die Qualität der psychologischen Interventionen verbessern. Eine klinisch-psychologische Therapie bezeichnet er als therapeutische Beratung, weil es dafür keine Anleitung gebe. Im Unterschied zur Psychotherapie, wo nach 22 anerkannten Methoden vorgegangen wird.

Dass Psychologen durch das Gesetz bevorzugt werden, kann Bartuska nicht bestätigen. Schon seit 1990 hätten sie einen Tätigkeitsvorbehalt in der klinisch-psychologischen Diagnostik und Behandlung.

Konkurrenz nicht angebracht

Psychischen Störungen seien in Österreich unterversorgt, Konkurrenz zwischen den Berufsgruppen sei daher nicht angebracht, sagt Bartuska. Er spricht von der Behandlung von psychischen Störungen, nicht von Krankheiten. Das sei ein wichtiger Unterschied, Störungen könnten gebessert und eventuell behoben werden.

"Um alle psychischen Störungen zu behandeln, brauchen wir alle, die Psychologen, die Psychotherapeuten und die Psychiater", sagt Bartuska. Im Jahr gehen 900.000 Patienten wegen psychischer Erkrankungen zum Arzt. 65 Prozent von ihnen werden aber vom praktischen Arzt behandelt und weder vom Psychiater noch vom Psychologen oder Psychotherapeuten gesehen. Nur 64.000 Menschen sind in Österreich bei einem Psychotherapeuten in Behandlung. Die qualitative Behandlung von psychischen Störungen lasse daher zu wünschen übrig, sagt Bartuska. Das hänge aber auch damit zusammen, dass die Krankenkasse nur punktuell zahlt. (Marie-Theres Egyed, derStandard.at, 19.6.2013)