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"Was bleibt für die freien MitarbeiterInnen?": Protestaktion der Freien ORF-Mitarbeiter Anfang 2012.

Foto: Reuters/Bader

Wien - Nach zwei Jahren harter und teils öffentlich ausgetragener Diskussionen gibt es eine Einigung um die Honorare für Freie Mitarbeiter im ORF. Zentralbetriebsrat und ORF-Führung haben sich am Dienstag mit der Geschäftsführung auf eine Erhöhung der Mindesttarife um acht bis zwölf Prozent geeinigt. Die Freien selbst waren nur beratend bei den Verhandlungen. Sie sehen die Einigung eher skeptisch, viele Fragen seien offen, hieß es in einer ersten Reaktion.

"Keine wesentliche Verbesserung"

"Von einer wesentlichen Verbesserung der Situation der kann nicht die Rede sein. Für die meisten Freiten Mitarbeiter bedeutet diese Erhöhung einen Zuverdienst von 100 bis 150 Euro brutto im Monat, bei einem durchschnittlichen Verdienst von 1000 bis 1500 Euro brutto bei hauptberuflicher Tätigkeit", heißt es in einer Stellungnahme der Freien Mitarbeiter. "Eine endgültige Lösung" stelle dieses Verhandlungsergebnis "sicher nicht dar". Geschäftsführung, Stiftungsrat und Politik seien weiter dazu angehalten, eine Lösung für die prekär beschäftigten ORF MitarbeiterInnen zu finden.

Moser:  "Einigermaßen akzeptabel"

Zentralbetriebsratsobmann Gerhard Moser bezeichnete das als "einigermaßen akzeptabel". Außerdem wurden Konkretisierungen im Mindesthonorarkatalog vorgenommen. Vorausgesetzt der Zustimmung des Stiftungsrats kann die Einigung mit September in Kraft treten.

Festgelegt wurden etwa Kriterien, nach denen sich eine einfache Radio- oder Fernsehgeschichte von einer mit erhöhtem und besonders hohem Aufwand unterscheidet. Bei der Erhöhung der Mindesttarife, die vor allem die journalistischen Bereiche in Radio und Fernsehen betreffen, habe es unter den Verhandlungspartnern naturgemäß "völlig unterschiedliche Vorstellungen" gegeben, so Moser. Die erreichten Erhöhungen seien "einigermaßen akzeptabel vor dem Hintergrund der finanziellen Gesamtsituation des Unternehmens und weiterer angekündigter Sparpakete in Zusammenhang mit dem Ausfall der Refundierungen der Gebührenbefreiungen", so Moser.

50-Tage-Regelung aufgehoben

Aufgehoben wurde im Rahmen der Verhandlungen die sogenannte 50-Tage-Regelung, die mit dem neuen Kollektivvertrag 2003 eingeführt wurde und pro Direktion beziehungsweise Hauptabteilung freien Dienstnehmern 50 Arbeitstage jährlich erlaubte. Mit ihr sollte ein neuerliches Anwachsen prekärer Beschäftigungsverhältnisse im Programmbereich vermieden werden - "sie hat sich aber nicht bewährt", so Moser. Nun soll stattdessen wieder auf die im ORF-Gesetz vorgesehene 137 Stunden Regelung pro Monat zurückgegriffen werden. "Dass diese in einigen Fällen auch nicht der Weisheit letzter Schluss ist, wissen die Belegschaftsvertreter: "Sollte der Missbrauch hier überhandnehmen, dann sind - wie schon gesagt - die Arbeitsgerichte am Zug".

Wrabetz freut sich über Einigung

ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz zeigte sich am Dienstag froh über die erzielte Einigung mit Zentralbetriebsrat und Freien Mitarbeitern. "Ich freue mich, dass wir in dieser wichtigen Frage nun eine Einigung erzielen konnten", so Wrabetz. Die "Freien" leisten einen großen Beitrag zum ORF-Programm in verschiedensten wichtigen Bereichen, "dem wurde nunmehr im Rahmen der eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten verstärkt Rechnung getragen".

Auch ORF-Hörfunkdirektor Karl Amon begrüßte die Einigung mit den Freien Mitarbeitern am Dienstag als "enorm wichtigen Schritt". Die Einigung helfe Kolleginnen und Kollegen, "die eine der Säulen der ORF-Programmqualität sind", zeigte überzeugt. (APA, 28.5.2013/red)