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Kardinal Christoph Schönborn meint hinsichtlich der Leistungen der Kirche für die Allgemeinheit: "Wenn das alles von einigen unter den Generalverdacht 'Kirchenprivilegien' gestellt wird, müssen wir dazu Rede und Antwort stehen."

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Wien - Das Urteil des Kirchenrechtlers Richard Potz von der Juristischen Fakultät der Universität Wien fällt vernichtend aus: "Der Text enthält - das ist wohl auch inzwischen allen Beteiligten klar - viele Fehler. Da gibt es Banales, so hat etwa das Konkordat keinen Verfassungsrang. Es sind aber auch Vorschläge enthalten, die sowohl nach österreichischem, aber auch nach europäischem Recht nicht umsetzbar wären", sagt er im STANDARD-Gespräch.

Potz nennt als Beispiel die Frage von Förderungen für Großgrundbesitzer: "Ich kann zwar der Meinung sein, dass Großgrundbesitzer keine Förderungen bekommen sollen. Wenn es diese aber gibt, kann ich nicht sagen, nur die katholische Kirche soll davon nicht profitieren dürfen."

Streitpunkt Privatschulen

Auch die Kritik an den konfessionellen Privatschulen versteht der Wiener Kirchenrechtler nicht: "Ja, es ist richtig, dass die nicht-konfessionellen Privatschulen keinen Rechtsanspruch auf Subventionierung des Lehrerpersonalaufwandes haben. Das ist eine Ungleichbehandlung. Man müsste also auch die anderen entsprechend subventionieren, weil Privatschulen letztlich dem Staat doch Geld ersparen, denn der nicht unerhebliche Sachaufwand ist grundsätzlich vom Schulerhalter zu bestreiten."

Zum Streit ums Konkordat meint Kirchenrechtler Potz, dass "seine Entstehung natürlich als Geburtsfehler bezeichnet werden kann, da diese zu stark mit dem austrofaschistischen System verbunden war". Nur sei das Regelwerk "inhaltlich trotzdem völlig unauffällig. Was man auch nicht vergessen darf: Noch nie in der Geschichte hat es so viele Konkordate gegeben wie gegenwärtig. Das ist also offensichtlich kein Instrument von gestern.

"Spricht alles für uns"

Dass das Begehren ein Erfolg werden könnte, glaubt Potz nicht, weil es eben zu viel "objektiv Unrichtiges und Unsachliches enthält. Und was eine weitere Schwäche sei: "Es ist zugespitzt auf die römisch-katholische Kirche, aber man übersieht dabei, dass alle anderen auch betroffen sind, was für die religiösen Minderheiten oft sogar folgenreicher wäre."

Vonseiten der Initiatoren des Volksbegehrens bleibt man angesichts des heftigen Gegenwindes dennoch gelassen. "Es spricht trotzdem alles für uns. Die Argumentation der Gegenseite - auch wenn es nicht unbedingt unsere Gegner sind, weil wir zeigen ein Demokratiedefizit auf und richten uns nicht gegen die Kirche - geht ins Leere", ist Initiator Niko Alm im STANDARD-Gespräch überzeugt.

Auf die Kernforderungen würden nämlich die Kritiker meist gar nicht eingehen. Alm: "Die klare Trennung von Kirche und Staat, gegen Subventionen und Vergünstigungen der Kirchen im Ausmaß von jährlich 3,8 Milliarden Euro sowie die staatliche Aufklärung der kirchlichen Missbrauchsfälle."

Ablenken von Hauptpunkten

Stattdessen würde sich die Kritik fast nur auf einzelne Punkte fokussieren, "die wir als Beispiele anführen". Alm: "Man lenkt von den Hauptpunkten ab. Es ist unfair zu sagen, wir wären schlecht informiert. Unser Volksbegehren ist sicher nicht unseriös."

Doch auch vonseiten der sogenannten Reformgruppen innerhalb der katholischen Kirche gibt es keinen Rückhalt für die Unterschriftenaktion. "Wir treten für Reformen ein, insbesondere für Reformen in der römisch-katholischen Kirche. Reformen müssen aber den Menschen nützen. Die Ziele des Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien sind zu global und undifferenziert und schaden in vielen Bereichen den Menschen", ist Hans Peter Hurka, Sprecher der Plattform "Wir sind Kirche", überzeugt. Gleichzeitig werde eine bewährte und klar getrennte Kooperation zwischen Staat und Kirchen - davon wäre ja nicht nur die römisch-katholische Kirche betroffen - beschädigt. (Peter Mayr/Markus Rohrhofer, DER STANDARD, 8.4.2013)