Wien - Der ORF-Stiftungsrat sowie FP-Stiftungsratsmitglied Norbert Steger haben Freitag die Kritik des langjährigen ORF-Redakteursratsvorsitzenden Fritz Wendl deutlich zurückgewiesen. Dieser hatte die Weigerung Stegers, seine Firmenbeteiligungen und die seiner Familie offenzulegen, als Beweis für "fehlende fachliche und moralische Qualifikation einzelner Stiftungsratsmitglieder" gedeutet. "Die wiederholte pauschale Diffamierung seitens eines pensionierten ORF-Mitarbeiters (...) entbehrt jeder Grundlage", erklärten Stiftungsratsvorsitzende Brigitte Kulovits-Rupp und ÖVP-"Freundeskreisleiter" Franz Medwenitsch in einer gemeinsamen Stellungnahme. Steger selbst will die Frage "ausjudizieren", "mit dem Herrn Wendl diskutiere ich die aber sicher nicht".

"Dr. Steger hat in einer eidesstättigen Erklärung gegenüber der Prüfungskommission bestätigt, dass weder er noch seine Familienmitglieder in einer Geschäftsbeziehung zum ORF stehen", führten Kulovits-Rupp und Medwenitsch in ihrem Statement weiter aus. "Im daraus entstandenen Rechtskonflikt zwischen ihm und der Medienbehörde will er eine höchstgerichtliche Klärung, und dieses Recht hat er."

Steger will ausjudizieren

Steger will die Verurteilung zu einer Strafe von 4.000 Euro durch die Medienbehörde "sicherlich ausjudizieren". Denn: "Es ist schließlich eine wichtige Frage, ob der Rechtsstaat ernst genommen wird, oder ob Mitglieder des obersten Kontrollgremiums des ORF einer Medienbehörde unterstellt und damit medienpolitische Rahmenbedingungen wie etwa in Ungarn geschaffen werden", so der hauptberufliche Anwalt.

Im Zentrum der Diskussion um Stegers Auskunftspflicht stehen die Corporate Governance Regeln des ORF-Stiftungsrats und das ORF-Gesetz, die laut Medienbehörde den Anwalt samt Familie zur Offenlegung seiner Firmenbeteiligungen verpflichten würden. Steger sieht das hingegen grundlegend anders: "Zum einen habe ich als Anwalt nicht etwa das Recht, sondern vielmehr die Pflicht, solche Auskünfte nicht zu erteilen", betonte der FP-Stiftungsrat. "Auf diesen Punkt habe ich in der Diskussion um die Corporate Governance übrigens auch immer hingewiesen, und genau deshalb habe ich auch eine entsprechende eidesstattliche Erklärung abgegeben."

"Unter dieser Prämisse", so Steger weiter, "kann ich zum zweiten natürlich auch keine verpflichtenden Erklärungen für meine Frau oder meine Tochter abgeben." Und auch an einem dritten Punkt will Steger ansetzen: "Das ORF-Gesetz unterscheidet deutlich zwischen Organen und Mitgliedern von Organen. Gegenüber ersteren hat die KommAustria gewisse Rechte, gegenüber letzteren ganz sicher nicht", betonte der FP-Stiftungsrat. Ansprüche gegen Mitglieder des Stiftungsrates müssten daher vor einem ordentlichen Gericht geltend gemacht werden.

Ebenfalls in nächster Instanz will Steger den Umstand behandelt wissen, "dass die Befragung eines Aufsichtsratsmitgliedes ja überhaupt erst dann vorgesehen ist, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt. Den gibt es aber nicht, und darum hatte ich zwischen dem Rechtsmittel im August 2012 und dem heutigen Tag auch keine einzige Einvernahme". Angesichts dieser "Schluderei" will Steger diese Fragen notfalls bis zu den Höchstgerichten bringen, mit "dem Herrn Wendl diskutiere ich sie aber sicher nicht". (APA, 15.2.2013)