Brüssel - Michel Barnier präsentierte am Donnerstag in Brüssel einen Aktionsplan für den europäischen Einzelhandel, mit dem die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors sowie seine Wirtschafts-, Sozial- und Umweltleistung gesteigert werden soll. Wesentlich seien faire Wettbewerbsbedingungen. "Unfaire Handelspraktiken gefährden die Existenzfähigkeit von Unternehmen und führen zu Ineffizienzen in der Einzelhandelslieferkette."

Die Verbraucher müssten zu wettbewerbsfähigen Preisen einkaufen können, doch müssten die Lieferanten auch faire Preise für ihre Produkte verlangen können, betonte Barnier. Der Aktionsplan enthält fünf Prioritäten: Stärkung der Verbraucher durch bessere Information, Verbesserung des Zugangs zu Einzelhandelsdienstleistungen, indem zwischen den Mitgliedstaaten ein Austausch über bewährte Praktiken im Zusammenhang mit handelsrelevanten und raumordnerischen Regelungen gefördert wird, Fairere und nachhaltigere Handelsbeziehungen entlang der Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel, die Gewährleistung einer engeren Verbindung zwischen Einzelhandel und Innovation sowie die Schaffung eines besseren Arbeitsumfelds, z.B. durch bessere Abstimmung der Qualifikationen der Arbeitskräfte auf die von Arbeitgebern nachgefragten Qualifikationen.

Wichtiger Wirtschaftssektor

Die Kommission verweist darauf, dass Groß- und Einzelhandel zu den wichtigsten Wirtschaftssektoren in der EU gehören. Der Sektor steuere 11 Prozent zum BIP der EU bei und beschäftige nahezu 33 Millionen Arbeitnehmer, vor allem Junge, Frauen und Geringqualifizierte. 29 Prozent der europäischen KMU sind im Groß- und Einzelhandel tätig. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist ein Grünbuch, mit dem eine Konsultation zu unlauteren Handelspraktiken in der Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel eingeleitet wird. Die Konsultation wird sich über drei Monate bis 30. April des Jahres erstrecken und der Kommission dabei helfen, das Ausmaß unlauterer Handelspraktiken einzuschätzen und Belege für ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft und deren grenzüberschreitende Tätigkeiten zu sammeln. Im Rahmen der Konsultation wird auch die Wirksamkeit von Selbstregulierungsinstrumenten und Rechtsvorschriften untersucht, die auf nationaler Ebene eingeführt worden sind, um einschlägige Praktiken zu beseitigen. (APA, 31.1.2013)