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Asylwerber in der Votivkirche. Der Pfarrer will sie zum Rückzug bewegen.

Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Wien - Gar nicht gut ist der Protest der Flüchtlingscamper in der Votivkirche beim Pfarrer der Gemeinde angekommen. Joseph Farrugia, wertet die Aktion im "Kathpress"-Interview nicht als Schutzsuche, sondern als Besetzung. Er forderte die rund 30 Demonstranten auf, den Sakralbau bis spätestens Dienstag um 18.00 Uhr zu verlassen.

Die Polizei verhandelte mit den Aktivisten, nachdem nach Ablauf des Ultimatums noch 60 bis 70 Personen in der Kirche waren und Farrugia nicht absperren konnte, berichtete ein Polizei-Sprecher. Eine nicht friedliche Beendigung sei nicht auszuschließen.

Mit dem der Deeskalation hat sich in der Folge die Caritas eingeschaltet. Zusammen mit dem Pfarrer wartete man am Abend in der Sakristei darauf, dass die Aktivisten Vertreter für ein Gespräch nominieren, sagte Caritas-Sprecher Klaus Schwertner. "Die Kirche ist ein Schutzort", so Schwertner, zusammen mit einer Kollegin aus dem Flüchtlingsbereich als Verhandler an Ort und Stelle, auf die Frage nach einer möglichen Räumung durch die Polizei. Er sei zuversichtlich, dass man eine Lösung finden werde.

Keine Herberge in der Kirche

Mit Beginn des Zeltlagers habe Farrugia angeboten, Kirchengrund rund um den Neugotikbau an der Ringstraße zu verwenden und auch die Kirche selbst zum Gebet zu nützen, erklärte der Pfarrer. Dass sich plötzlich eine Protestgruppe mit Transparenten in der Kirche eingefunden habe, kam für ihn überraschend und war nicht abgesprochen, so Farrugia.

Eine Übernachtung in der Votivkirche will der Pfarrer nicht gestatten. Es gelte jede Art von Vandalismus zu verhindern, den Farrugia zwar nicht erwartet. Es sei jedoch derzeit nicht genau auszumachen, wer aus welchen Gründen sich in der Kirche aufhalte.

Die Flüchtlinge ihrerseits begründeten die Aktion damit, dass die Politik ihre Forderungen nicht gehört habe. Deshalb hätten sie "Schutz in der Votivkirche gesucht". Als ihre Forderungen nannten sie unter anderem Grundversorgung für alle Asylwerber unabhängig von ihrem Rechtsstatus, freie Wahl des Aufenthaltsortes sowie die Anerkennung von sozioökonomischen Fluchtmotiven neben den bisher anerkannten Fluchtgründen. (APA/red, 18.12.2012)