Berlin - Die deutsche Regierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur religiös motivierten Beschneidung von Knaben beschlossen. Die Neuregelung soll nach einem umstrittenen Urteil des Kölner Landgerichts insbesondere Ärzten, aber auch rituellen Beschneidern, Rechtssicherheit bei der Vorhautentfernung aus religiösen Gründen bringen.

Was steht in dem Gesetzentwurf?

Eltern dürfen auf Grundlage ihres Erziehungsrechts eine religiös motivierte Beschneidung veranlassen, wenn sie "nach den Regeln der ärztlichen Kunst" erfolgt. In den ersten sechs Lebensmonaten dürfen Säugling auch von religiösen Beschneidern beschnitten werden, die zwar keine Ärzte, aber "dafür besonders ausgebildet" sind. Der Eingriff ist aber verboten, wenn er "das Kindeswohl gefährdet", also etwa gesundheitlichen Gründe wie Erbkrankheiten vorliegen.

Warum wurde die Neuregelung notwendig?

Die Neuregelung soll die Verunsicherung nach dem Urteil des Landgerichts Köln beseitigen. Das Gericht hatte im Mai Beschneidungen von Jungen aus religiösen Gründen als strafbare Körperverletzung gewertet. Die Entscheidung war von jüdischen und muslimischen Verbänden scharf kritisiert worden.

Was sind die religiösen Gründe für eine Beschneidung?

Im Judentum ist die Beschneidung männlicher Säuglinge am achten Lebenstag ein bindendes Gebot von höchster Bedeutung und vergleichbar der christlichen Taufe. Die Grundlage findet sich in der Tora, der Heiligen Schrift der Juden, in der Gott die Beschneidung als symbolisches Zeichen des Bundes zwischen ihm und dem jüdischen Volk fordert. Während des Ritus, der sogenannten Brit Mila, bekommt das Kind zudem seinen Namen.

Im Islam gilt die Beschneidung bei Sunniten und Schiiten als Pflicht und gehört zur Glaubensüberzeugung der Muslime. Der Zeitpunkt der Beschneidung variiert vom siebten Lebenstag bis zum Eintritt der Pubertät.

Wie wird die Rechtmäßigkeit von Beschneidungen begründet?

Die deutsche Bundesregierung verweist auf den im Grundgesetz geregelten Vorrang des elterlichen Sorgerechts: Eltern dürften deshalb ihre Kinder "grundsätzlich frei von staatlichen Eingriffen nach eigenen Vorstellungen" erziehen und ihnen religiöse Überzeugungen vermitteln. Von Eltern veranlasste, religiös motivierte Beschneidungen seien insoweit "sozialadäquat" und keine Körperverletzung.

Was setzen Kritiker dem entgegen?

Juristen wie der Rechtsgelehrte Reinhard Merkel, aber auch Kinderarztverbände sind der Ansicht, dass das Selbstbestimmungsrecht und das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit einen höheren Stellenwert hätten als das Recht der Eltern auf Erziehung. Eine vorsätzliche Verletzung des Kindes sei deshalb unzulässig. Nach Auffassung der Deutschen Kinderhilfe verstößt eine Beschneidung gegen das Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung.

Wie gehen andere Länder mit der Frage um?

Weltweit ist laut Bundesregierung kein Staat bekannt, der religiöse Beschneidung von Knaben verbietet. Schweden ist demnach das einzige Land, das seit 2001 die Voraussetzungen für Beschneidungen rechtlich geregelt hat. Den Eingriff dürfen demnach auch dafür ausgebildete Nicht-Ärzte vornehmen - aber nur in den ersten beiden Lebensmonaten des Kindes und nur bei "adäquater Schmerzlinderung".

Darf eine Beschneidung auch ohne Betäubung vorgenommen werden?

Der Gesetzesbegründung zufolge ist eine "Betäubung" oder "Schmerzbehandlung" nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" nötig, um "möglichst Schmerzfreiheit zu erreichen". Möglich seien eine örtliche Betäubung mit einer Spritze oder die Verwendung einer betäubenden Salbe. Ob Salben ausreichen, ist unter Medizinern umstritten. Spezielle Teilnarkosen per Injektion dürfen aber nur ausgebildete Anästhesisten und nicht etwa rituelle Beschneider vornehmen. (APA, 10.10.2012)