Wien - Im Verfahren um die Gertrud Meschar Privatstiftung vor dem Handelsgericht findet derzeit ein Schlagabtausch von Gutachten, Äußerungen und Stellungnahmen statt. Dennoch geht man im Gericht davon aus, dass über den Antrag von Stifterin Meschar auf Abberufung des Vorstands "noch im September" entschieden werden kann, hieß es am Donnerstag zur APA.

Seine Mitgliedschaft im Stiftungsvorstand hatte ja den Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ) in die Bredouille gebracht, nachdem Stifterin Meschar schwere Vorwürfe gegen ihn erhoben hatte. Graf selbst hat sich mittlerweile aus dem Vorstand zurückgezogen, sein Anwalt Tassilo Wallentin sieht aber auch in den aktuell vorliegenden Stellungnahmen im Verfahren vor dem Handelsgericht "alles ausgeräumt", wie er zur APA sagte.

Gutachten des Stiftungsprüfers

Im Sommer war das vom Gericht beauftragte Gutachten des Stiftungsprüfers publik geworden, durch das sich der Dritte Nationalratspräsident bereits von allen Vorwürfen entlastet sah. Das Gericht forderte indes vom Gutachter mehrere Ergänzungen zur Liquiditätslage der Stiftung sowie zu einzelnen Belegen an. Diese wurden am 10. August abgeliefert. In der Folge kamen jedoch jede Menge Nachfragen von Meschars Rechtsvertreter Georg Zanger, zu denen wiederum Stellungnahmen des Prüfers eingeholt wurden.

"Man kann immer alles in Frage stellen", meint Wallentin. Doch es liege eine Expertise eines unabhängigen, vom Gericht bestellten Stiftungsprüfer vor, "und das zählt". Konkret will er den Verlauf des Verfahrens vor dem Handelsgericht nicht kommentieren, da sein Mandant ja dem Stiftungsvorstand nicht mehr angehört. Doch sei davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft Wien im Zuge ihrer Ermittlungen gegen Graf die Akten des Handelsgerichts berücksichtigen werde.

"Sache entscheidungsreif"

Zanger hat indes für Donnerstag Nachmittag zu einem Pressegespräch geladen, in dem er auch auf das Gutachten und die Ergänzungen dazu eingehen will. Abzuwarten bleibt, ob er weitere Schritte - konkret: Anträge an das Gericht - plant. Denn aus Sicht der zuständigen Richterin "wäre die Sache entscheidungsreif", sagte der Sprecher des Gerichts. "Alle Stellungnahmen liegen vor." Und im Handelsgericht weist man zudem darauf hin, dass es im Verfahren ausschließlich um den Antrag auf Abberufung des Stiftungsvorstands geht: "Fragen wie, ob die Stiftung rechtswirksam gegründet worden ist, vielleicht angefochten werden kann etc. sind nicht Gegenstand." (APA, 6.9.2012)