Martin Graf verwaltet das Vermögen einer alten Dame, die sich dadurch übervorteilt sieht.

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Frau Meschar hat ihn geklagt, SPÖ und Grüne sehen einen Rücktrittsgrund.

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Wien - Über das von der ÖH finanzierte Café Rosa findet sich auf der Website www.unzensuriert.at allerhand Skandalöses: "Besetzer spielen kommunistische Revolution", heißt es da. Über das den Redaktionsräumen benachbarte Café Graf findet man dagegen nichts auf der rechter Informationspolitik verpflichteten Website. Dabei ist dieses Café ebenso wie der Sitz von Unzensuriert.at im Mittelpunkt einer Polit-Affäre, in deren Mittelpunkt Martin Graf steht.

Der Dritte Nationalratspräsident und Förderer von Unzensuriert.at ist nämlich im Stiftungsvorstand der Gertrud Meschar Privatstiftung, die Anteile am Haus Billrothstraße 19 erworben hat - gegen den Willen der Stifterin. Die alte Dame, die im Jänner 90 Jahre alt geworden ist, hat im Jahr 2006 den FPÖ-Obmann ihres Heimatbezirks Donaustadt getroffen und ihm als renommiertem Politiker und Anwalt ihr Vermögen anvertraut. Graf errichtete daraufhin gemeinsam mit rechtskundigen Gesinnungsfreunden eine Privatstiftung, in die Frau Meschar erst 75.000 Euro und später ein Millionenvermögen eingebracht hat.

Wie der ORF-Report am Dienstag berichtete, fühlt sich die Stifterin durch den FPÖ-Politiker de facto enteignet. Sie erhält aus dem Stiftungsvermögen derzeit bloß eine jährliche Zuwendung von 5000 Euro. Der Stifterrat, auf den sie keinen weiteren Einfluss hat, hat nach Angaben von Frau Meschar dagegen umfangreiche Ausgaben getätigt und im Namen der Stiftung Hausanteile in der Billrothstraße 19 erworben.

Der wegen seiner rechten Gesinnung mehrfach auffällig gewordene Graf ist aufgrund dieser Geschäfte wiederum in den Mittelpunkt der Kritik geraten: Die Grünen haben ihn erneut zum Rücktritt aufgefordert, weil " die Frau überrumpelt" worden sei. Auch die SPÖ sieht "den Rücktritt im Raum stehen", und das BZÖ fordert die Rückerstattung des Vermögens an die Stifterin.

Graf selber beteuert, ein reines Gewissen zu haben und korrekt im Sinne der Stiftung zu agieren: Der Kauf der Hausanteile mit dem Café seines Bruders sei eine günstige Gelegenheit gewesen, der Stiftung seien so zusätzliche Mieterträge zugeflossen, und der Wert des Stiftungsvermögens wäre überdies gestiegen - ein 20-prozentiger Vermögenszuwachs sei durch Wirtschaftsprüfer belegt.

Jetzt wolle er um seine Reputation kämpfen - denn diese sei bis in den Sommer des Vorjahres unbestritten gewesen. Dann aber hätten neue Berater die alte Dame gegen den Stiftungsvorstand aufgewiegelt. Im ORF beklagte sie, dass sie selbst nur 5000 Euro bekomme und andere profitierten.

Dies wäre ihr nach eigenen Angaben bei Errichtung der Stiftung (die eine " schöne Leich" und danach medizinische Forschung finanzieren soll) nicht bewusst gewesen. Graf dazu: Frau Meschar sei nachweislich mehrmals über das Wesen der Stiftung belehrt worden und habe vor Gericht angegeben, alles verstanden zu haben. Das wiederum bezweifelt Grünen-Politiker Karl Öllinger.

Er sieht im Artikel 11 der Stiftungsurkunde eine "Abzocker-Klausel": Wenn Begünstigte der Stiftung (also auch die Stifterin selbst) gerichtlich gegen den Stiftungsvorstand vorgehen, dann könnten alle Zuwendungen eingestellt werden.

Öllinger geht davon aus, dass es noch einige andere Stiftungen gibt, bei denen das Vermögen gutgläubiger betagter Stifter von einem unabhängig agierenden Stiftungsrat anders als ursprünglich vereinbart eingesetzt wird. (Conrad Seidl, DER STANDARD, 23.5.2012)