Bild nicht mehr verfügbar.

Fluglärm kann zu Bluthochdruck und Gefäßerkrankungen führen.

Foto: APA/Mario Vedder

Menschen, die in der Umgebung eines Großflughafens wohnen, haben ein erhöhtes Risiko, Bluthochdruck zu entwickeln. Die Deutsche Hochdruckliga e.V. DHL® - Deutsche Gesellschaft für Hypertonie und Prävention begrüßt daher das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das ein Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen bestätigte, und hofft auf eine bundesweite Umsetzung des Verbots.

Seit längerem ist bekannt, dass permanenter Fluglärm den Blutdruck steigen lässt und somit ein Gesundheitsrisiko für die Anwohner in der Nähe von Flughäfen darstellt. Das hat auch die Hyena-Studie, eine große Studie im Umfeld verschiedener europäischer Flughäfen aus dem Jahr 2008 gezeigt. Die Ergebnisse zeigten eine direkte Verbindung zwischen Lärmbelästigung (nächtlicher Fluglärm, aber auch Straßenlärm am Tage durch die Zubringerwege) und dem Bluthochdruckrisiko.

Eine Erhöhung des nächtlichen Lärmpegels durch startende und landende Flugzeuge um 10 Dezibel war mit einem signifikanten Anstieg des Blutdrucks assoziiert. Eine Erhebung aus dem Jahr 2010 hat ergeben, dass vor allem Menschen, die den nächtlichen Fluglärm bewusst wahrnehmen und auch als störend empfinden, mit einem Blutdruckanstieg reagieren. Männer waren in dieser Studie häufiger davon betroffen als Frauen.

Cofaktor Verschmutzung

Derzeit wird untersucht, ob es „nur" der Lärm ist, der den Blutdruck steigen lässt, oder auch die erhöhte Verschmutzung der Luft in der Nähe von Großflughäfen einen Einfluss hat. Darauf deuten die Daten von Fuks et al., denen zufolge eine längerfristige Luftverschmutzung Gefäßverkalkungen (Atherosklerose) begünstigen könnten, durch die dann wiederum der Blutdruckanstieg zu erklären sei. Umgekehrt ist aber bekannt, dass auch eine Hypertonie die Gefäßverkalkung vorantreibt.

„Bluthochdruck ist gefährlich und daher sollten alle Präventionsmaßnahmen ergriffen werden. Bereits jetzt müssen wir von 35 Millionen Betroffenen in Deutschland ausgehen - und nur ein Bruchteil wird behandelt und kann damit Folgerisiken vorbeugen", so der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Hochdruckliga, Ulrich Kintscher. „Zu den Präventionsmaßnahmen gehört auch eine erholsame Nachtruhe ohne dauerhafte Lärmbelästigungen, weshalb wir uns für ein Nachtflugverbot in ganz Deutschland stark machen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das dem Großflughafen Frankfurt ein Nachtflugverbot auferlegt hat, begrüßen wir sehr und hoffen, dass auch die anderen Flughäfen in Deutschland nachziehen".

In Wien gibt es derzeit kein Nachtflugverbot, sondern eine Nachtflugregelung, die weniger Flugbewegungen über Wien verspricht. Von 21 bis 7 Uhr sind Starts und Landungen nur für die Piste 29 erlaubt. Zwischen 23 Uhr 30 und 5 Uhr 30 darf zudem maximal vier Mal gestartet beziehungsweise gelandet werden. In Salzburg, Graz und Innsbruck herrscht ein siebenstündiges Nachtflugverbot zwischen 23 und 6 Uhr. (red, derStandard.at, 19.4.2012)