Bundeskanzler Werner Faymann spart nicht nur bei Infrastrukturbauten, sondern auch bei der Bausparprämie.

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Wenn weniger bausparen, kann weniger finanziert werden, also steigen die Zinsen. Immer mehr Details gibt es zur Immo-Steuer: Experten raten, Rechnungen aufzuheben; diese mindern den Verkaufsgewinn, das spart Steuer.

Die Halbierung der staatlichen Bausparprämie von derzeit 36 Euro auf 18 Euro wird sich auf die Konditionen auswirken, kündigte Johann Ertl von der Raiffeisen Bausparkasse an. "Wenn wir davon ausgehen, dass aufgrund der Förderkürzung weniger Verträge abgeschlossen werden, müssen wir die Ausleihungen zurückfahren, da die Bausparkassen nur so viel Geld für die Wohnraumbeschaffung und -sanierung ausleihen dürfen, wie wir einnehmen", so Ertl. Die Einlagen-Zinsen dürften demnach von derzeit im Schnitt 1,4 auf 1,6 bis 1,7 Prozent steigen; die Darlehenzinsen von aktuell 3,3 auf 3,5 Prozent.

Etwa jeder Zehnte der fünf Mio. Bausparer finanziert tatsächlich seinen Wohnraum mittels Bausparvertrag und -darlehen.

Für Immobilien-Investoren gibt es doch erhebliche Veränderungen: Neu ist (das trifft Private wie Betriebe), dass bei Gebäuden, die vor dem 1. 4. 2002 gekauft wurden, beim Verkauf ab 1. 4. 2012 eine Steuer von 3,5 Prozent (mit vorheriger Umwidmung 15 Prozent) anfällt. Das ist keine Vermögenszuwachssteuer, sondern eine zusätzliche Steuer, weil hier der gesamte Verkaufspreis besteuert wird.

Hauptwohnsitze sind ja von der Immobiliensteuer ausgenommen. Wer seine Wohnung nach zehn Jahren verkauft, tat dies bisher steuerfrei – jetzt fallen 25 Prozent auf den Verkaufsgewinn an. Detail: Bisher musste man nachweisbar zwei Jahre in einem Hauptwohnsitz wohnen, um steuerfrei verkaufen zu können. Neu für Hauptwohnsitze: Nur wer nachweisen kann, dass er die Wohnung innerhalb der letzten zehn Jahre fünf Jahre als Hauptwohnsitz nutzte, kann steuerfrei verkaufen.

Zuletzt wurde viel spekuliert, wie mit Instandsetzungsarbeiten und der Inflationsabgeltung umgegangen wird. Neu ist: Nach zehn Jahren gibt es einen jährlichen Inflationsabschlag von 2,5 Prozent, gedeckelt bei maximal 50 Prozent). Unverändert bleibt, dass die Instandsetzung (Austausch von Fenstern, neue Heizungsanlagen etc.) und die Herstellungsaufwendungen (ein zusätzliches Stockwerk, neuer Balkon) den Verkaufsgewinn schmälern. Das heißt, die Berechnungsbasis für die 25-Prozent-Immosteuer reduziert sich. Daher der Tipp: alte Rechnungen aufheben. Bisher, beim steuerfreien Verkauf, war das kein Thema, künftig mindern die Ausgaben den Kaufpreis, und das spart Steuer.

Für all jene, die eine Vorsorgewohnung, gekauft haben: Der Vorsteuerabzug wurde bisher behalten, wenn die Wohnung nach zehnjähriger Vermietung verkauft wurde. Künftig muss die Wohnung 20 Jahre vermietet werden, um nicht um die Vorsteuerbefreiung umzufallen. Allerdings gilt diese Änderung erst ab Mai 2012. Alle bestehenden Vorsorge-Modelle sind davon nicht betroffen, erläutert WU-Professor Reinhold Schürer-Waldheim. Steuermodelle wie Vorsorgewohnungen werden freilich schon deshalb uninteressant, weil der Verkaufsgewinn mit 25 Prozent besteuert wird und die Wohnung eben 20 Jahre behalten werden muss, damit der Vorsteuerabzug erhalten bleibt. (Claudia Ruff, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 14.2.2012)