Nichts zu lachen haben jene, die zuletzt bei Vorsorgewohnungen viel zu teuer eingestiegen sind und deren einziges Asset der Wertzuwachs nach zehn Jahren war.

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Wien - Die Streichung der Spekulationsfrist bei Immobilien bedeutet "den Tod" für die in den vergangenen Jahren so beliebten Steuersparmodelle wie Vorsorgewohnungen oder Bauherrnmodelle. Das sagte der Dozent für Steuerrecht an der Wiener Wirtschaftsuniversität, Reinhold Schürer-Waldheim, im Gespräch mit dem Standard. Nichts zu lachen haben auch jene, die zuletzt bei Vorsorgewohnungen viel zu teuer eingestiegen sind und deren einziges Asset der Wertzuwachs nach zehn Jahren war.

Bisher konnten Immobilien zehn Jahre nach dem Kauf steuerfrei verkauft werden. Wurde davor verkauft, fiel je nach Einkommen eine Steuer von bis zu 50 Prozent an. Künftig wird der Verkauf einer Immobilie (wie auch bei Kapital- oder Betriebsvermögen) mit 25 Prozent besteuert.

Schürer-Waldheim ist eins mit Thomas Malloth, Hausverwalter und Obmann des Fachverbandes Immobilien in der Wirtschaftskammer: Im Gesetz müsse die Inflation in irgendeiner Weise berücksichtigt werden. Andernfalls sei es eine "echte Vermögensbesteuerung und keine Vermögenszuwachsbesteuerung", argumentiert Malloth. Ein Beispiel: Wurde um 100.000 Euro gekauft und zehn Jahre später um 120.000 Euro verkauft, "dann sind die 25 Prozent nichts anderes als eine Indexsteuer". Schürer-Waldheim: "Die Gewinne müssten inflationsbereinigt versteuert werden."

Wird übrigens nach einer Umwidmung (auch hier werden künftig 25 Prozent Steuer fällig) verkauft, fallen nicht zweimal 25 Prozent Steuer an. Der Verkauf erfolgt einmal, und besteuert wird der Wertzuwachs, so Schürer-Waldheim.

Spekuliert wird bereits, wie man die neue Vermögensteuer umgehen oder reduzieren kann: Innerhalb der Familie durch Vererben und Schenken. Oder es wird - was zwar nicht legal ist, aber früher durchaus üblich - der Kaufpreis im Vertrag niedriger angesetzt und die Differenz zum tatsächlichen Kaufpreis "schwarz" bezahlt. Diese Praxis gab es laut Schürer-Waldheim bis in die 80er-Jahre. Damit wollte man die Grunderwerbssteuer von acht Prozent etwas einsparen. Als diese auf aktuell 3,5 Prozent reduziert wurde, konnte der Schwarzgeldverkauf stark eingedämmt werden.

Mit der Umwidmungsabgabe und der Abschaffung der Spekulationsfrist werden erstmals auch die Bauern bei Immobilientransaktionen zur Kasse gebeten. Bisher waren bäuerliche Betriebe im Unterschied zu Gewerbebetrieben bei Veräußerungsgewinnen von Grund und Boden von der Körperschaftssteuer befreit. Diese Bevorzugung der Bauern fällt künftig weg. (Claudia Ruff, DER STANDARD, Printausgabe, 10.2.2012)