DER STANDARD hat den Bescheid der Medienbehörde über die Facebook-Präsenz des ORF - und damit eine komplette Liste aller 39 als rechtswidrig untersagten Seiten. Geprüft hat die Behörde insgesamt 62 Seiten, ein Teil schied aus, weil sie etwa federführend von Fans initiiert und betrieben werden. Blieben 39, deren Inhalte maßgeblich vom ORF bestimmt werden, darunter fallen laut Bescheid auch Auftragsproduktionen. Die Übersicht der verbotenen Facebook-Seiten:

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Gerade Ö3 wurde ursprünglich von einem Fan eingerichtet, räumt die Medienbehörde ein. Aber sie schreibt im Bescheid: "Wie der ORF selbst in seiner Stellungnahme ausführt, wurden Ö3-Mitarbeitern mittlerweile Administratorenrechte eingeräumt. Ö3 selbst bietet unter 'Ö3 Live' Online-Radio an, unter 'Fotos', 'Videos' und 'YouTube' wird umfangreiches Eigenmaterial, unter 'Veranstaltungen' werden zahlreiche Off-air-Veranstaltungen angeboten. Das Angebot ist daher in diesem Umfang dem ORF zuzurechnen."

"Hinsichtlich des übrigen Angebots ist die Mitwirkung der ORF-Administratoren an der Bereitstellung dem ORF zuzurechnen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass diejenigen Online-Angebote auf Facebook, die von einem für den ORF handelnden Mitarbeiter oder Mitarbeiter eines Auftragsproduzenten für eine vom ORF beauftragte Produktion bereitgestellt werden, dem ORF zuzurechnen sind. Dies gilt ebenso für Angebote, wo ORF-Administratoren nur Teile der Seite (und zwar in diesem Ausmaß) bereitstellen."

Weil das ORF-Gesetz Verlinkungen mit sozialen Netzwerken ausdrücklich nur ausnahmsweise für aktuelle Berichterstattung erlaubt, schließt die Behörde: "Schon diese sehr beschränkte Ausnahme weist darauf hin, dass weitergehendere Interaktionen mit sozialen Netzwerken untersagt sind und dass eigene Auftritte des ORF im Rahmen sozialer Netzwerke überhaupt nicht in Betracht kommen." (fid)