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Der Schweizer FDP-Politiker Pascal Couchepin gönnt sich ein homöopathisches Tröpfchen - in seinem Land macht ein Volksentscheid den Homöopathie-Anhängern das Leben leichter.

Foto: REUTERS/Pascal Lauener

Wien/Bern - "Homöopathie ist eine der letzten Bastionen des modernen Aberglaubens", sagt Ulrich Berger überzeugt. Der Mathematiker und Wirtschaftswissenschafter an der WU Wien ist in seiner Freizeit Vorstandsmitglied der Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften (GWUP) in Wien. Diese Gesellschaft der "Skeptiker" schließt sich einem internationalen Experiment an, das am Samstag in aller Öffentlichkeit die Wirkungslosigkeit der Homöopathie demonstrieren soll.

So wie in 25 anderen Ländern und 52 anderen Städten weltweit werden sich Berger und rund zwei Dutzend Wiener Gleichgesinnte am 5. Februar um 10: 23 Uhr Ortszeit am Stephansplatz eine "Überdosis" homöopathischer Mittel verabreichen, und zwar Globuli der Verdünnungsstufe C30, die Namen wie "Phosphorus" (Phosphor), "Arsenicum" (Arsen) und "Strychnos nux vomica" (Brechnuss) tragen. "Tatsächlich bestehen sie aber aus reinem Zucker", ist Berger überzeugt, der auch noch auf die besondere Bedeutung der Uhrzeit der Aktion hinweist: "10:23 spielt auf die Avogadro-Konstante an, die kurz gesagt be-deutet, dass ab einer Verdünnung von 1 zu 10 hoch 23 kein einziges Molekül der Ausgangssubstanz mehr vorhanden ist", so Berger.

In einem typischen homöopathischen Mittel wie Belladonna C30 betrage die Verdünnung nämlich 1 zu 10 hoch 60, also 1 zu einer Zahl mit 60 Nullen. Deshalb sei es auch kein Wunder, dass homöopathische Mittel in wissenschaftlichen Studien nur Placebo-Wirkung zeigen.

"Dass die Ärztekammer ein Homöopathie-Diplom vergibt und Homöopathie sogar an manchen Universitäten unterrichtet wird, hat kommerzielle Gründe und ist im Grunde eine Schande für die österreichische Medizin", kritisiert Berger, dem auch eine EU-Richtlinie ein Dorn im Auge ist: "Homöopathische Arzneimittel unterliegen nämlich einer obskuren Ausnahmeregelung - für ihre Zulassung ist kein Wirksamkeitsnachweis notwendig."

Schweizer Sonderweg

Während vor allem in Deutschland zuletzt die öffentliche Kritik an der Homöopathie lauter wurde, geht die Schweiz in den nächsten Jahren einen ganz eigenen Weg: Dort wurde nach einem Volksentscheid im Jahr 2009 im Jänner dieses Jahres ein Verfassungsartikel für Komplementärmedizin beschlossen. Und der sieht vor, dass ab 2012 die klassische Homöopathie und fünf weitere alternative Behandlungsformen über die obligatorische Krankenversicherung vergütet wird.

Die Aufnahme ist nach 2012 auf sechs Jahre befristet, in denen auch die wissenschaftliche Wirksamkeit belegt werden muss. Für die Schweizer Homöopathie-Kritiker kommt das Gesetz für heuer etwas zu spät. Sonst hätten sie sich ihre samstägliche Überdosis von der Krankenkassa refundieren lassen können. (tasch/DER STANDARD, Printausgabe, 3. 2. 2011)