Linz - Das soziale Netzwerk Facebook hat viele Vorteile - man kann mit Freunden auf der ganzen Welt einfach in Kontakt bleiben, und bei knapp 500 Millionen registrierten Benutzern weltweit hat man gute Chancen, diese Freunde auch zu finden. In Oberösterreich hat eine Frau diese Verbreitung nun allerdings zu kriminellen Zwecken missbraucht: Sie unterstellte ihrem ehemaligen Lebensgefährtin auf seiner eigenen Seite den Missbrauch seiner Kinder.

"Der Mann, ein Linzer, und die Verdächtige haben sich getrennt, als die Frau vorgegeben hat, von ihm schwanger zu sein, das aber zeitlich unmöglich war", sagt Hermann Feldbacher von der Sicherheitsdirektion Oberösterreich. Ihre Rache konnte sie dank einer Unvorsichtigkeit des Mannes nehmen. "Er hat einmal vor ihr das Passwort zu seinem Konto eingegeben. Nach der Trennung benutzte sie dieses, um selbst darauf zuzugreifen und das Passwort zu ändern", erklärt der Beamte. Auf diese Weise hatte der Mann keine Chance mehr, sich gegen die Verleumdungen zu wehren.

Denn die Frau veröffentlichte in seinem Namen Meldungen wie er liebe seine Kinder mehr als er eigentlich sollte und Ähnliches. Die Folgen waren für den Mann verheerend: Online erhielt er Morddrohungen, im Internet kursierten Mails mit den Vorwürfen. Über eine Vorarlberger Polizistin erfuhr schließlich die Linzer Polizei von dem Fall und begann zu ermitteln.

"Die Vorwürfe gegen den Mann wurden penibel untersucht, es ist aber absolut nichts dran", betont Feldbacher. Relativ rasch kam man dann auf die mutmaßliche Täterin. "Sie hat mittlerweile offenbar auf ihrer eigenen Facebook-Seite die Verleumdung auch schon gestanden und bedauert, dass sie einen großen Fehler gemacht hat."

Der "Fehler" könnte aber gravierende Auswirkungen für sie haben. Denn auf Verleumdung steht in so einem Fall, bei dem potenziell Millionen Menschen erreicht werden, eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Ein Detail der Angelegenheit entbehrt nicht einer gewissen Ironie: Das Paar hatte sich über das Internet kennen gelernt. (Michael Möseneder, DER STANDARD, Printausgabe, 18.8.2010)