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APA/Roland Schlager

Wien - Der Strafenkatalog für Radfahrer in Wien ist lang. Er beginnt beim "Falschparken" (sieben Euro) und endet für alkoholisierte Wiederholungstäter bei Anzeigen irgendwo im dreistelligen Bereich. Dennoch kann im Grunde jeder Drahteselbenützer selbst bestimmen, wie tief er in die Geldbörse greifen möchte. "Es kommt immer aufs Gegenüber an", verriet ein Beamter in Radlerhosen am Montag bei der Staatsoper der APA. Sprich: Wer seinen Fehler schnell einsieht, kommt womöglich mit einem erhobenen Zeigefinger davon. Trotzdem: "Immer nur abmahnen geht halt auch nicht."

Schauplatz Ringstraße: Im Sekundentakt flitzen die Zweiräder an der kleinen Polizisten-Gruppe in ungewöhnlicher Aufmachung vorbei. Sie sind nicht leicht zu erkennen, die Gesetzeshüter, die ihre Uniform gegen sportliches Outfit getauscht haben. Aus der flotten Bauchtasche wird ein Zettel gezupft: eine Anzeige. Auf der Rückseite sind sämtliche "Tatbestände" aufgelistet: 14 Euro für vorschriftswidriges Mitführen einer Person. Oder: 14 Euro für Anhängen eines Radfahrers an ein anderes Fahrzeug.

Top 5

Die "Top 5" hat der Herr Inspektor am Sattel im Kopf: Am Gehsteig fahren kostet 21 Euro, bei Rot über die Ampel 36 Euro, fahren in der Fußgängerzone 21 Euro, gegen die Einbahn 35 Euro und wer in der Nacht ohne Licht unterwegs ist und erwischt wird, zahlt 21 Euro. Zusätzlich kann bei mangelhafter Ausstattung eine Geldstrafe von 14 Euro verhängt werden.

Ok, so weit der offizielle Teil. Denn jede Amtshandlung läuft anders ab, die individuelle Selbstdarstellung der Protagonisten kann entscheidend sein: "Es obliegt jedem Beamten, wie er vorgeht. Von 100 Anhaltungen verlaufen 90 absolut korrekt und freundlich." Doch es gebe auch jene Art von Pedalrittern, die selbst "in flagranti" ertappt immer noch unbelehrbar und stur blieben. Dann wird selbstverständlich streng nach Vorschrift ge(amts)handelt.

Anhaltungen bis zu sechs Stunden erlaubt

"Viele sagen, sie haben keinen Ausweis dabei", erzählt der Zweirad-Polizist, was er tagtäglich so zu hören bekommt. In diesem Fall gibt es - nebst der schon erwähnten Zeigefinger-Methode - zwei Varianten: Fahrrad und Radler "begleiten" den Beamten auf die nächste Wache, um die Identität festzustellen. Diesbezüglich sind Anhaltungen bis zu sechs Stunden erlaubt. Will der Radfahrer nicht mit aufs Revier, wird der Drahtesel "sichergestellt" und muss anschließend vom Besitzer abgeholt werden, dem noch dazu eine Anzeige blüht.

Bei der Staatsoper wurde am Mittwoch mehr aufgeklärt als gestraft. Einige wurden auf fehlende Reflektoren oder sonstige kleine Mängel hingewiesen und wieder ihrer Wege geschickt. Auch die rote Ampel wagte - bei dem "Polizeiaufgebot" - niemand zu missachten. (APA)