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Spice wurde in Österreich unter das Arzneimittelgesetz gestellt, strafbar ist daher nur der illegale Handel, nicht aber der Besitz und Konsum - Expeten warnen daher vor Produkten am Schwarzmarkt und Überdosierung

Foto: APA/EPA/Boris Rössler

Wien - Neben dem Hauptwirkstoff "CP-47,497" und dem in geringer Menge vorhandenem Zusatzstoff "JWH-018" wurde nun in den USA ein drittes synthetisches Cannabinoid, "HU-210", in der Modedroge "Spice" entdeckt. Die Gefahr beim Inhalieren der Kräutermischung sei vor allem auf die sehr variable Dosis der Substanzen und die nicht einschätzbare Wirkung zurückzuführen, warnte Rainer Schmid, Toxikologe am Wiener AKH, bei einem Informationsabend des Kompetenzzentrums für neue Drogen "ChEcK iT!".

Dem Hersteller ausgeliefert

"Der Konsument von 'Spice' ist gewissermaßen dem Hersteller ausgeliefert, dieser kann kleinere oder größere Mengen der Substanzen beimischen. Der Produktionsprozess ist weder bekannt noch wird er einer Kontrolle unterzogen", so Schmid zu den Gefahren der Modedroge. "Spice" wurde neben seiner Funktion als Raucherware hauptsächlich als - legaler Ersatz für Cannabis verkauft. Konsumenten greifen bei der Dosierung von "Spice" deswegen auf jene von Cannabis zurück, was mitunter fatale Folgen haben kann, da der Hauptwirkstoff "CP-47,497" eine vielfach höhere pharmakologische Potenz aufweist als das im Cannabis vorhandene THC. "Eine Überdosierung äußert sich etwa in Panik oder paranoiden Zuständen."

Ähnlichkeit zu THC

Wie "CP-47,497" weist auch die Strukturformel von "HU-210" eine sehr starke Ähnlichkeit zu THC auf. "Das Grundmolekül ist dasselbe. Allerdings bindet sich "HU-210" ebenso stark an die Cannabinoid-Rezeptoren im Körper wie "CP-47,497", die Wirkung ist also um einiges intensiver und kann vom Konsumenten, anders als beim Rauchen von Marihuana, nicht gesteuert werden", sagte Schmid.

"Problematischer Schwarzhandel"

Problematischer stuft der Toxikologe nach dem Verbot von "Spice" im Dezember aber vor allem den Schwarzmarkt-Handel mit hochpotenten Reinsubstanzen ein. Für 100 Euro erhalte man ein halbes Gramm oder, so Schmid, "eine psychische Bombe". Eine Dosierung sei hier nicht mehr möglich. Da eher mehr als zu wenig inhaliert werde, seien die Risiken auf Körper und Geist nicht mehr abschätzbar.

Legal können weder die Reinsubstanzen noch die mit synthetischen Cannabinoiden versehenen Kräutermischungen erworben werden. Besitz und Konsum sind aber straffrei, da "Spice" in Österreich unter das Arzneimittelgesetz gestellt wurde. "Strafbar machen sich nur Headshop-Besitzer, wenn sie 'Spice' importieren und vertreiben. In diesem Fall droht eine Verwaltungsstrafe", erläuterte "ChEcK iT!"-Jurist Martin Feigl. Während "Spice" in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz fällt und somit Cannabis gleichgesetzt wird, ist hierzulande einzig der in ohnehin geringer Konzentration verwendete Wirkstoff "JWH-018" verboten worden, nicht aber die anderen Substanzen. Auch der Internethandel ist aufgrund der aufwändigen Kontrolle vom Verbot nicht betroffen. (APA)