Wien - Die neun Landesdirektoren des ORF dürften sich den 26. Mai 2008 schwarz im Kalender angestrichen haben: An dem Tag nahm sich die Medienbehörde ihre "Bundesland heute"-Sendungen vor, die als Tummelplatz für besonders üppige Schleich- und Sonderwerbeformen gelten. Die Behörde wurde mehr als fündig - und der Bundeskommunikationssenat bestätigte ihren Verdacht.

19 mutmaßliche Verstöße gegen das ORF-Gesetz und seine Werbebestimmungen an einem einzigen Tag zeigte die Medienbehörde beim Bundeskommunikationssenat an. Der Senat verurteilte nun 16 davon:

Kärntens Landesstudio verstieß mit der Sendung "Geld & Gut" (Sponsor: Raiffeisen) gegen das Verbot von Schleichwerbung. Es sendete verbotene regionale TV-Werbung, zudem vom Programm nicht ausreichend getrennt.

Oberösterreichs ORF bewarb laut Senat an dem Tag viermal illegal Radio Oberösterreich im TV.

Niederösterreich schaffte diese verbotene Cross Promotion an diesem Tag nur dreimal.

Vorarlberg war abwechslungsreicher: einmal Cross Promotion für das dortige ORF-Radio, zweimal fehlende Werbetrennung und verbotene regionale TV-Werbung.

Die Steiermark steuert einmal Cross Promotion und einmal fehlende Werbetrennung/-kennzeichnung bei.

Der ORF kann gegen die Entscheidungen des Bundeskommunikationssenates Höchstgerichte bemühen, insbesondere den Verwaltungsgerichtshof.

Klare Trennung von Werbung und Programm vermisst der Bundeskommunikationssenat übrigens nicht nur in den Landesstudios: Auch ein Werbeblock nach der Olympia-Berichterstattung in ORF 2 war ihm nicht klar genug abgegrenzt. (Harald Fidler/DER STANDARD; Printausgabe, 15.12.2008)