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Am Freitag tritt das neue Familienrechtspaket in Kraft. Wer sich dann scheiden lassen möchte, muss zuerst ein verpflichtendes Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Dabei sollen die Eltern darüber informiert werden, wie sich die Scheidung auf ihre Kinder auswirken kann.
Der Vorarlberger Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch begrüßte zwar die Neuerung im Ö1-"Morgenjournal", kritisierte aber die "unprofessionelle Vorbereitung". Die Beratungsstellen hätten zu spät konkrete Informationen darüber erhalten. Außerdem gebe es "keine einheitlichen verbindlichen Standards für das gesamte Bundesgebiet, wie diese verpflichtende Beratung der Eltern über Scheidungsfolgen für ihre Kinder abzulaufen hat". Diese Standards sollen laut Rauch erst Ende März bei einer Fachtagung ausgearbeitet werden.
Rauch kritisierte den Gesetzgeber: "Sie haben gewusst, was im Gesetzesvorschlag steht. Sie haben auch gewusst, wann dieser in Kraft tritt." Nun müsse man bis spätestens Mai die Qualitätsstandards definieren und allen Richterinnen und Richtern Informationen zur Verfügung stellen, wer das machen könne. "In der Zwischenzeit muss man sich mit Übergangslösungen behelfen", so Rauch. (red, derStandard.at, 29.1.2013)
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Ich mache eine Gesamtbetrachtung von 2 Gruppen, welche zusammen min. 1 Mio. Menschen umfasst.
Mit Ausnahme in Wien sind Müllmänner und Kanalräumer in Österreich bei privaten KMU beschäftigt, der Umternehmen arbeitet mit! Hochachtung für diese Menschen.
In Wien, da sind doch auch keine Beamte mit dieser Arbeit beschäftigt. Die hocken irgendwo in einem Büro und verteilen, mutmaßlich gegen Provison, dann die Aufträge an Unternehmen, welche deren Arbeit machen. Die Berichte über die kranken Vorgänge im AKH waren nicht ohne!
Kein Respekt, nur Verachtung. Das Versagen, bei einer Gesamtbetrachtung, ist einfach nur galaktisch.
Müllmänner und Kanalräumer waren stellvertretende Beispiele.
Jetzt solltens mal definnieren, wer für Sie ein Beamter ist. "hocken in irgendeinem Büro" trifft wohl auf zigtausende Leut in der Privatwirtschaft genauso zu. "Verteilen irgendwelche Aufträge gegen Provision"...ehm..gehens mal in ein beliebiges Amt und fragens irgendeien Bearbeiter, welche Kompetenzen er bei Auftragsvergaben hat.
IM AKH arbeiten tausende Beamte. An irgendwelchen korrupten Vorgängen haben wohl die wenigsten von ihnen verdient. Etwas mehr Differenzierung bitte.
Überlegens einfach mal wofür die bösen Beamten alles zuständig sind und versuchens ein bisserl einen Vergleich zu anderen Ländern zu finden. Kritik mag oft angebracht sein, Pauschalierungen sind es nicht.
Den Misthaufen mit deren massiven Missbrauch der Gesetzgebung, den werden die Ö genauso wegwaschen sie die Despotien im Arabischen Frühling gefallen sind.
Es wird auch keine Differenzierung zwischen der Millionen Menschen geben, weil das auch gar nicht möglich ist. Deren Interessensvertreter haben das Gesetz so missbraucht, dass diese Typen alle! zu Empfängern von gestohlenen Leistungen (der Anderen) wurden, also eindeutig Mittäter sind.
Nein, keine Differenzierung nur eine Verachtung. Wenn es dann mit dem Ö Frühling losgeht, dann wird auch nicht differenziert werden.
Diese Gruppen haben einfach massiv überzogen und sind auch nicht lernfähig. Es wird kommen wie es kommen muss. Gut, dass ich schon geflüchtet bin.
Ich habe Dir nix unterstellt, sondern dich WORTWÖRTLICH ZITIERT.
Die Bundesverfassung IST TEIL DES ÖSTERREICHISCHEN RECHTS. Verfassungsgesetze stehen im Stufenbau der Rechtsordnung über einfachen Gesetzen, sind jedoch genauso "nur, demokratisch legitimierte Gesetze. Darüber gibt es, wenn man so will, das EU-Recht, wobei dieses natürlich nur gilt, wenn die entsprechenden Verträge in das nationale Recht integriert sind.
Menschenrechte sind mal per se garkeine gültigen Gesetze. Zu diesen werden sie erst, WENN SIE IN DIE NATIONALE RECHTSORDNUNG integriert werden.
Damit stehen Menschenrechte eben nicht, wie sie es behauptet haben, über ALLEN Gesetzen. Sofern sie in die Verfassung integriert wurden, sind sie gleichrangig mit anderen Verf.g.
..nimmt. Zumindest animiert Dein "Wutbürgertum" zum Lächeln .
Vor den beamteten Misttypen bin ich schon lange geflüchtet. Euren Wahnsinn nehmt Ihr doch nur noch selber ernst. Ihr seid mehr als genug um Euch im Machtdelirium zu bestärken und darin zu halten. Weil das aber im Kollektiv so ist, so gibt es auch nichts mehr zu differenzieren.
Ihr Gausigen differenziert ja bei Euren Opfern auch nicht und nehmt sogar noch Unternehmen, welche in der Verlustzone operieren bis über 50% deren Wertschöpfung in Form verschiedener Zwangsabgaben.
Ihr seid alle Schuldig und verdient keine Differenzierung. Alle sollten, mit Einfachfahrt der ÖBB, in die Wüste Gobi zum 100jährigen Meditieren exportiert werden.
Ihr seid doch fertig, ganz ethisch unten aufgeschlagen und merkt es selber gar nicht mehr.
Du denkst, dass es Recht ist was die Lobbyistengesetzgebung in Österreich geschaffen hat. Es ist aber nichts anderes geworden als eine kranke Beamtendespotie im Umverteilungswahnsinn an sich selber.
Es bleibt nur zu hoffen, dass die Korrekturen genauso friedlich gemacht werden wie 1989 in Prag. Ich glaube aber nicht, dass es so friedlich sein wird.
Daher wird es auch Grundrecht genannt. Alle anderen Gesetze müssen im Rahmen der Grundrechte gebraucht werden. Das ist in Ö aber nicht passiert, der Lobbyistenhaufen im NR hat immer nur versucht die Verfassung auszuheben. Leider sehr erfolgreich und deshalb hat Ö eine geltenden Gesetzeslage bekommen, welche dem Sinn des Grundrechtes teilweise diametral gegenübersteht.
Die Typen, die solche Gesetze geschaffen haben und Typen, welche diese Gesetze umsetzen, das sind keine Menschen, weil denen die menschlichen Grundlagen (ethische Kompetenz) abhanden gekommen sind.
Weil Beamte und Politiker die Menschlichkeit verloren haben, so sind das auch keine Mitmenschen. Die haben sich zu Herrschermenschen gemacht?
Auch die Verfassung ist "nur" Gesetz, welches seine Legitimität durch das Volk bezieht. Das gilt auch für Grund- und Menschenrechte, die in ihr verankert sind.
Bleibens am Teppich und gehens mal raus an die frische Luft. Vielleicht begegnet ihnen dort aber z.B. eine böse, beamtete Kindergärtnerin oder ein Straßenkehrer.
Ich habe doch nie geschrieben "Die Verfassung steht also über der Verfassung"!
Was soll die deppate Unterstellung.
Das Zivil- und Strafrecht muss sich im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten befinden und das tut es nicht.
Dazu kommt noch, dass (besonders seit etwa 1970) auch das Ö Grundrecht laufend so geändert wurde, dass es der eigenen Gesetzgebung der Beamtendespotie ermöglicht hat gegen die Interessen von Österreich und den Österreichern zu handeln.
Dieses Parlament, ein Parlament wo Lobbyisten einen direkten Zugriff haben, dieses Parlament hat doch Österreicher geputscht und sich eine Beamtendespotie geschaffen.
Die Geschichte wird es auch so sehen, der Neugebauer Heute schon.
Und genau das stimmt eben nicht. Menschenrechte sind nur dann teil der Rechtsordnung, wenn diese von der nationalen Legislative beschlossen werden. Menschenrechte in Verfassungsrang sind Teil der Rechtsordnung und stehen daher nicht über ihr. Wenn Sie sich heute ein Gesetz ausdenken und es als "Menschenrecht" tutuliere, steht ist es weder automatisch in der Verfassung, und schon garnicht steht es über ihr. Sie glauben hoffentlich nicht, dass Menschenrechte einfach da sind und sich, einfach so, jeder an diese zu halten hat.
Lesen Sie sich bitte unsere Diskussion nochmal durch, bevor Sie sich weiter in irgendwelchen Ecken und Verschwörungstheorien verlieren, die wir garnicht diskutiert haben.
Deine Beurteilung dieser Details ist doch genauso krank wie die Erkenntnisse des beamteten VfGH.
Was sollen die Ö mit einem Recht, welche sich die Beamtendespotie im eigenen Interesse, krass gegen die EU Grundrechtscharta, krass gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, krass gegen die Meinung der Vereinen Narionen?
Ein VfGH, welcher verschiede "Erkenntnisse" gebraucht hat um aus dem Gleichheitsgrundsatz einen einseitigen Vertrauensschutz (zum Nachteil der Anderen!) geschaffen hat, um am Ende den Gleichheitsgrundsatz ausheben zu können, den kann doch kein Mensch mehr ernst nehmen.
Das ganze Rechtskonstrukt in Ö gehört doch, nachdem die Verantwortlichen zur Verantwortung gestellt wurden, in den Schredder!
Du schreibst Dich in einen Strudel. EMRK und EU-Grundrechtscharte sind durch die nationale Gesetzgebung legitimiert. Sie stehen damit nicht über allen Gesetzen, sondern sind Teil der Rechtsordnung und maximal anderen Verfassungsgesetzen gleichgestellt.
Du musst ein braver Beamter sein (Mei Frau leats ma daran vor) und hatst alles brav auswendig gelernt.
Deine absurden Verdreheren, welche sich immer mehr auf meine Persin fixieren, die ändern an der kranken und menschenrechtswidrigen, gesetzlichen Umverteilung in Österreich aber gar nichts.
Es ist eine gesetzliche Umverteilung von Leistungsanforderungen und Entlohnungen, welche den Sinn der Menschenrechte spotten.
Würden die Menschenrechte in der Ö Verfassung von den Parlamentariern, dem VfGH, respektiert werden, dann müssten sehr viele Gesetze für obsolet erklärt werden und Regressansprüchen durchgesetzt werden.
Weil das aber nicht so ist, so kannst Du die gesamte O
Ö Gesetzgebung ab etwa 1970 verschrotten. Das ist nichts mehr?!
Menschenrechte stehen nicht über dem Gesetz, wie Du es behauptet hat. Wenn sie überhaupt für die Rechtssprechung relevant sind, dann nur wenn sie Teil des DEMOKRATISCH LEGITIMIERTEN Rechts sind.
Bleib am Boden. Deine Behauptung, dass Menschenrechte über allen Recht steht, ist schlicht falsch.
Die Umverteilung in Ö basiert fast komplett auf gesetzlichen Grundlagen.
Da haben wir dann Staatsausgaben von 44.000.- Euro pro Haushalt aber mehr als 1/2 Mio. Menschen in manifester Armut. Das kann nur ein Verbechen gegen die Menschenrechte sein, ein 500.000faches Verbrechen, welches einer gewaltigen Strafe bedarf.
Die Selbstbedienung der etwa 400.000 Ruhehenießer, welche sich aus den Zwangsabgaben der Mitmenschen mit 10.000 Mio. Euro pro Jahr bereichern, sich aus diesen Zwangsabgaben dann das Doppelte der Einkommen von aktiven Arbeitern nehmen, das kann nur ein schwere Verbrechen gegen die Menschenrechte sein. Kein Staat hat das Recht dazu.
Das ist nicht Demokratie, das in nur das Verbechen einer Beamtendespotie.
Das wird noch heftig!
Die Menschenrechte thronen ja genau deshalb über dem Straf- und Zivilrecht, weil diese ein Verfassungrecht sind.
Es gibt auch kein Parlament, welches ethisch einen solchen Missbrauch machen kann, dass eine Verfassung gegen die Menschenrechte geschaffen wird. Es kann niemals ein Recht gegen die Menschen geben, nur ein Recht für die Menschen. Nur Rechtsverdreher, welche sich der Lobbyistengestezgebung verschrieben haben, die würden solche Rechte erkennen.
Sie können sich drehen und wenden wie immer Sie wollen, auch Rechtsinterpretationen machen wie immer Sie wollen, Rechte gegen die Menschen werden niemals bestand haben und können nur durch Brechen der Menschenrechte zur Anwendung kommen. Was sich die Heinis selber in die Verfassung ....
Die wollen nun wirklich noch tiefer in die persönlichen Beziehungen von Menschen reinwirken. Verpflichtende Gespräche mit Beamten, welche eine reine Privatsache zwischen 2 Menschen sind, das kann nur ein Verbrechen gegen die Menschengrundrechte sein!
Die Beamten können doch niemals die Familiensachen regeln. Auch wenn die Eltern (momentan?) zerstritten sind, so bleibt die Verantwortung für den Nachwuchs bei den Eltern. Was sollen die Beamten da schaffen? Die machen doch nur noch mehr Schaden. Je stärker das Recht (der Beamteneinfluss) wurde, je stärker das Jugendamt wurde, desto mehr Familien sind zerbrochen.
Was soll der Mist?
Lasst den Menschen deren Rechte samt deren Pflichten?
Kranke Herrschermenschenambitionen?
Standard Menschen mit Standard Verhalten, das möglichst auswechselbar ist, je nach Bedürfnis der "Meinungsführer"
1984 lässt Grüßen.
Ach ja je weniger Moral in den Persönlichkeiten verankert ist, desto mehr Standard-Regelwerke werden benötigt.
anders kann man es nicht sagen. Und wieder ein Gesetz, das nicht, oder nur unzulänglich vorbereitet wurde. Wahrscheinlich "konnte" man aus Zeitgründen den Gesetzestext vor der Abstimmung nicht durchlesen, oder hat ihn nur nicht sinnerfassend aufnehmen können. Die §, die unsere Regierung ausscheidet, sind eine Schande!
Viel wichtiger wäre ein verpflichtendes Gespräch vor der Eheschließung, in dem man über alle rechtlichen Konzequenzen und Möglichkeiten zur persönlichen Absicherung sowie zur Regelung einer eventuellen Vertragsauflösung aufgeklärt wird, damit im Falle einer Scheidung weder der eine, noch der andere Partner, noch eventuelle Kinder in den Ruin gestürzt werden.
Liebe macht bekanntlich Blind. Da unterschreibt man schnell etwas unüberlegt.
Die Ehe ist dermaßen geschützt, aber eine schnelle Auflösung bei Klarliegen unkittbaren Zerwürfnisses ist anzustreben. Derzeit kann Frau / Mann Scheidung auf mindest 3 Jahre hinauszögern wenn nicht nach außen hin äußerst schwerwiegende Gründe vorliegen. Damit verbunden sind RA Kosten und Nerven die nicht in der Beurteilungsscala aufscheinen
Da werden dann so wichtige, von der Kirche vorgeschriebene Fragen erörtert, wie Erbkrankheiten im Familienstammbaum. Ich ärger mich bis heute, dass ich ihm nicht gsagt hab "Naja, zählt das, dass meine Familie sei mindestens 3 Generationen katholisch ist." ;-)
Andererseits...was will einem so ein Pfarrer schon interessantes über das Eheleben erzählen.
Das ist klar, bei jedem Individuum unterschiedlich und individuell zu definieren.
Es gibt aber leider auch jene die eine Rolle spielen und nach einem bestimmten Ziel die Maske fallen lassen, sowohl bei Mann als auch Frau. Und bei jenen "Beziehungen" braucht man Lösungen, denn hier kommt zu 100% die Scheidung gewiss - einfach weil ein Partner zu 100% sicher ist diese Scheidung zu wollen. (Daher darf man eigentlich nur heiraten bei absoluter und bedingungsloser Liebe, was ja fast unmöglich ist ab einem gewissen Alter.)
dass dies sehr wohl möglich ist-sogar 13 Jahre lang. Die Ex von meinem Partner konnte dies perfekt und als sie merkte, dass der Lebensstandard durch meinen Partner nicht mehr gehalten werden konnte und man jetzt eigentlich füreinander da sein sollte, reichte sie die Scheidung ein und zeigte ihr wahres Gesicht mit allen erdenklichen Bösartigkeiten. Die Kinder waren und sind ihr egal, Hauptsache mein Partner zahlt, damit sie leben kann, denn das Geld (Alimente) verwendet sie für sich und nicht für die Kinder, denn leider ist es in Ö so, dass sie nicht nachweisen muss, was sie mit dem Geld macht. Leider sehen zu viele Frauen in der Ehe eine Art sich zu bereichern und die veralteten Gesetze ermöglichen das auch noch, schade und zum schämen!!!
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