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Innnenministerin Johanna Mikl-Leitner kündigte den Vertrag mit der VP-nahen Agentur.
Das Innenministerium hat den Vertrag mit der ÖVP-nahen Werbeagentur Headquarter (heute AD Partners) gekündigt, an der der ehemalige Kabinettschef Christoph Ulmer bis November 2011 beteiligt war. Ein Ministeriumssprecher bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht der "Oberösterreichischen Nachrichten".
Die Vergabepraxis des Innenministeriums unter der heutigen Finanzministerin Maria Fekter und der aktuellen Ressortchefin Johanna Mikl-Leitner (beide ÖVP) im Zusammenhang mit Beratungsverträgen und Kampagnen hatte zuletzt für Aufregung gesorgt.
Der Vertrag sei bereits am 7. November 2012 gekündigt worden, nachdem schon mehr als ein Jahr lang kein Leistungsabruf erfolgt sei, sagte der Sprecher. In der Vorwoche sei die Kündigung dann gültig geworden. Zu den Kündigungsgründen wollte der Sprecher nichts sagen.
Laut APA-Archiv schlug im Herbst 2011 Ulmers Beratervertrag hohe Wellen, nachdem in Medien berichtet wurde, dass Kabinettschef Michael Kloibmüller dem Amtsgeheimnis unterliegende Informationen möglicherweise an Ulmer weitergegeben hatte. Seither wurde bei Headquarter offenbar kein Auftrag mehr abgerufen. Die Vorwürfe gegen Kloibmüller sind mittlerweile vom Tisch, die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen eingestellt.
Einiges Geld ist jedenfalls auch an die Wiener Agentur Repuco von Wolfgang Gattringer geflossen, der bis 2007 stellvertretender Kabinettschef im ÖVP-geführten Ministerium war. Bei der Beauftragung dieser Agentur habe es sich jeweils um konkrete Vergaben im gesetzlichen Rahmen gehandelt, es gebe aber keinen Rahmenvertrag, erklärte der Sprecher. (APA, 29.1.2012)
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...ach ja, scheinbar rückdatiert. aber es gab eh keine Leistung, drum ist's auch korrekt. OB's auch keine Zahlung gegeben hat, wurde leider nicht berichtet, sondern nur, dass kein "Leistungsabruf" erfolgte (Superwort!).
"Zu den Gründen wollte man im Ministerium nichts sagen."
Schnell - bevor vielleicht irgendwer was mitkriegt?
Wird wohl ein schlechtes Gewissen gewesen sein, wobei - Gewissen und ÖVP ist ja ein Widerspruch - dann wohl doch eher die Angst vorm Auffliegen.
Schuld sind nur vermutete Unschuldigen für die die Unschuldsvermutung in Zusammenhang mit der Schuld, vorsatzweise die Unschuld, gilt bis entsprechende Schuld zuzuweisen ist:
.....daher Freispruch durch den verwirrten
(in)Richter...
Ist auch viiiiiiiieeeel einfacher so ein Urteil zu schreiben
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