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vergrößern 500x333Die Richter Holoubek und Lienbacher müssen VfGH-Präsident Holzinger (v. re.) ihre Gutachtertätigkeit nicht melden.
Wien - Wie der Zufall so spielt. Am Montag wurde bekannt, dass Verfassungsrichter Georg Lienbacher ein Gutachten für das Land Salzburg zu den Spekulationsvollmachten erstellt hat. Ebenfalls am Montag kündigte das Höchstgericht an, die Nebentätigkeiten der Richter veröffentlichten zu wollen.
Wobei die neue Transparenz nicht allzu weit gehen dürfte. Gedacht ist etwa an die Meldung der Aufsichtsratsposten, heißt es aus dem VfGH. Die rege Gutachtertätigkeit der gefragten Juristen dürfte hingegen weiter im Verborgenen bleiben. Mandatsverhältnisse der im Nebenberuf als Rechtsanwälte tätigen Richter können schon aus Gründen des Berufsgeheimnisses nicht veröffentlicht werden, heißt es. Bliebe es im Kern bei der Bekanntgabe der Aufsichtsratsposten, würde sich nicht allzu viel ändern, sind diese doch ohnehin dem Firmenbuch zu entnehmen.
VfGH-Sprecher Christian Neuwirth kann dazu noch keine Details nennen, weil darüber gerade beraten werde. Jedenfalls solle es bis Ende März Sammelmeldungen der Nebentätigkeiten geben. Unvereinbarkeiten würden aber jetzt schon ausgeschlossen, indem befangene Richter von einem Ersatzmitglied vertreten würden. Das sei eine "Selbstverständlichkeit", sagt Neuwirth. Allerdings: Das Gericht muss gar nicht wissen, dass eine Nebentätigkeit besteht. Eine Meldepflicht besteht nicht.
Deshalb sehen viele Experten das Austriacum - quer durch Europa sind Höchstrichtern andere Erwerbstätigkeiten außerhalb der Lehre verwehrt - kritischer. Gegen die hiesige Praxis ausgesprochen haben sich etwa die Verfassungsrechtler Theo Öhlinger, Heinz Mayer und der frühere Präsident des Obersten Gerichtshofs, Johann Rzeszut. Die grüne Verfassungssprecherin Daniela Musiol hat die Nebenjobs immer wieder thematisiert und fordert eine gesetzliche Regelung.
Als Stein des Anstoßes gilt Christoph Herbst, der als Vertrauter von Erwin Pröll mehrere Ämter rund um Land und Hypo Niederösterreich gesammelt hat, dazu kommen Mandate in Causen der Bawag und Kärntner Hypo. Auch die Rolle seiner Kollegin Claudia Kahr als Asfinag-Aufsichtsrätin sorgte für Debatten.
Georg Lienbacher hat übrigens in Sachen Spekulationen ebenso wie Richter Michael Holoubek schon Erfahrung gesammelt: Beide gutachteten in der Swap-Affäre für die Stadt Linz. (as, DER STANDARD, 29.1.2013)
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niemand pfuscht, und schon gar nicht geheim.
Die Bundesverfassung hat die Idee, eine Gruppe von Personen aus juristischen Berufen zusammenzustellen und dieser Gruppe die Funktionen eines Höchstgerichts zukommen zu lassen. Die Tätigkeiten, die die Höchstrichter also neben ihrem Amt für den VfGH ausüben, ist ihr eigentlicher Hauptberuf!!
DAS ist lediglich eine, im Gesamtkontext UVA im Hinblick auf die elementare Bedeutung einer Staatsverfassung und deren Exekution völlig UNZULÄSSIGE Interpretation!
Richtig ist, dass VfGH-RichterInnen VOR ihrer Berufung nicht RichterInnen sein, sondern (bloß) aus juristischen Berufen stammen müssen. NICHT richtig ist, dass das B-VG vorsieht, dass BERUFENE ihren Ausgangsjob behalten, ihre höchstrichterliche Tätigkeit somit ein Nebenjob ist. DAS kann natürlich auch nicht anders sein, anderenfalls man einem StaatsGRUNDGESETZ nur marginale, Nebenbei-Bedeutung zumessen würde, was eine grundrechtliche Bankrotterklärung wäre.
Dh, die herrschende, illegitime Nebenjob-Interpretation ist das B-VG verhöhnender Landesverrat.
ich bin niemanden um etwas neidig, aber diese Dreistigkeit und Unverfrorenheit, mit welcher alle diese Staatsdiener und "Eliten" in die Töpfe aus öffentlichen Geldern greifen oder sich gegenseitig irgendwelche Posten zuschanzen die keiner braucht, ist schon beeindruckend. Ich bin seit Jahren am Balkan beruflich tätig - aber ich muss sagen, die Zustände hier sind ein "Lercherlschaß" gegen dass, was sich die österreichischen oberen 10000 leisten.
Wenn jemand so offen wie der ehemalige Flughafen Aufsichtsrat Christoph Herbst in der Öffentlichkeit falsche Behauptungen macht bzw. machen lässt dem ist jede Glaubwürdigkeit für seine Person und das Amt wohl ohne jede Bedeutung!
Der Standard
19. Jänner 2011
Herbst gibt sich mit 100.000 Euro zufrieden
http://goo.gl/fNa4Q
Wirtschaftsblatt
24. März 2011
Herbst selbst bekommt für seine Tätigkeit laut vorgestrigem Aufsichtsratsbeschluss ein Jahresgehalt von 250.000 €.
http://goo.gl/Yl2KF
Der VfGH-Präsident hat auf die Kritik reagiert und festgehalten, dass auch nur jeder Anschein der Abhängigkeit seiner Mitglieder von wirtschaftlichen Interessen anderer dem Ansehen seines Gerichts als unabhängige und unbeeinflussbare Instanz enormen Schaden zufüge. Daher sei der Bestellmodus für die Mitglieder zu überdenken und in Hinkunft die Verfassungsgerichtsbarkei durch vollberufliche Richter wahrzunehmen. .... und dann bin ich in Österreich aufgewacht.
Seit wann hat ein Gericht darüber zu beraten, was Pflichterl seiner Mitglieder sein soll?? Dh, seit wann ist der VfGH Gesetzgeber??
Die sog (!!) HüterInnen der Verfassung eines Landes haben KEINE Nebenbeschäftigen, Ausnahme: Lehre, zu haben, Und aus.
Die Legislative - arbeitet in diesem 183-Maxeln Gremium eigentlich irgendwer noch?? - ist VERPFLICHTET UMGEHEND das Ansehen des Landes versuchen wieder hertustellen und unverzüglich das Verbot jeder Nebentätigkeit von VfGH-RichterInnen mit sofortiger Wirkung zu untersagen!!
Btw: Auch dass der Ehemann einer (nun pensionierten) OGH-Präsidentin eine Anwaltskanzlei betreiben kann, kann es nur in A geben, wo (Verfassungs)rechte nur am Papier existieren.
wo hören wir auf? Wenn der Ehemann nicht darf, was ist mit dem Sohn, der Tochter, dem Onkel, der Cousine? Dürfen die auch alle nicht Anwalt werden?
Das ist lächerlich. Bedenklich wäre, wenn sie über die Fälle ihres Mannes oder der Kanzlei ihres Mannes entscheiden würde
Jetzt kommt es auch noch zur kreuzweisen Überlappung von Affären: Spekulationen in Salzburg und Nebentätigkeiten am Höchstgericht.
Was kommt als nächstes? Der Mensdorff-Pulli verkauft die Hypo Alpe Adria an British Aerospace? Karl-Heinz Grasser investiert das Geld der Schwiegermutter in NÖ-Wohnbauanleihen? Herr Strasser mit neuem Rathgeber?
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