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Wien - Die Pensionszahlungen für den ehemaligen ORF-Informationsdirektor Elmar Oberhauser haben für einiges Aufsehen gesorgt. Wie berichtet hat Oberhauser in zweiter Instanz, vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien, 668.007,52 Euro erstritten, der ORF hat sie der Pensionskasse überwiesen. Streitpunkt war, ob die ORF-Pension von Oberhausers "Pauschalgehalt" zu bemessen ist; der ORF hatte das verneint.
Aus der Urteilsbegründung des OLG lässt sich die Karriere des vormaligen Sportchefs nachzeichnen - sowie das Umfeld für seine Remunerationen, Gehaltserhöhungen und Prämien. Oberhauser, der 1971 beim ORF begonnen hat und Ende 2010 seinen Hut als Infodirektor nehmen musste, hatte zuletzt einen Dienstvertrag aus 1999 über ein "Pauschalgehalt" von 176.230 Schilling (heute wären das, ohne Einrechnung der Inflation, knapp 13.000 Euro) brutto, zwölfmal im Jahr. Zweimal jährlich kamen „100 Prozent eines Monatsgehalts" als "Remuneration" dazu.
Eine langjährige Verbindung hatte Oberhauser zu Gerhard Weis, der den ORF von 1998 bis Ende 2001 geführt hat. Was das Pekuniäre und seine ORF-Pension betrifft, hat sich Oberhauser schon 1999 an ihn gewendet, mit dem Ersuchen "um Berücksichtigung seines Pauschalgehalts beim Pensionszuschuss", wie es in der Urteilsbegründung heißt.
Und: "Weis antwortete dem Kläger, dass noch einige Zeit verstreichen solle, beim nächsten Anlass, wenn z. B. eine Prämie fällig werde, könne man darüber reden. (...) Oberhauser solle die ausstehenden Verträge z. B. über die Sportrechte weiterhin so gut abschließen wie bisher." Oberhauser tat, wie ihm geheißen, "er setzte sich überaus ein, wobei auch der Generalintendant (...) sich vom erfolgreichen Engagement Oberhausers überzeugen konnte".
Im Herbst 2001 bahnte sich das Ende von Weis' ORF-Intendanz an, mit einem neuen Rundfunkgesetzes "und damit einer Verkürzung der Vertragszeit von Weis um ein Jahr". Also erinnerte Oberhauser Weis zum einen an sein Versprechen wegen des Pensionszuschusses. "Ja, das bekommst du", teilte Weis dem Vorarlberger damals mit, was er später auch als Zeuge im Verfahren Oberhauser gegen ORF bestätigen sollte.
Zum anderen setzte es für Oberhauser damals noch eine kleine Prämie - in letzter Minute. Weis war damals in Monika Lindner (ÖVP) doch noch eine Gegenkandidatin für die ORF-Wahl am 21. Dezember 2001 erwachsen. Noch am 21. Dezember verfasste Weis also laut Gericht ein Schreiben an den ORF-Sportchef, "darin wurde Oberhauser eine Prämie von 100.000 Schilling (ca. 7300 Euro, Anm.) zuerkannt und dies schriftlich, von beiden Vertragsteilen unterfertigt, festgehalten". Lakonischer Nachsatz im Urteil: "Die am selben Tag stattfindende Wahl verlor ... Weis, weshalb er mit 31. Dezember 2001 ausschied."
Unter Lindner (2002 bis Ende 2006) bekam der streitbare ORF-Mann dann noch eine Gehaltserhöhung. Ab Jänner 2006 kamen zum "Pauschalgehalt" weitere 2044 Euro im Monat dazu. Sie wurden aber nicht in die Pensionsbemessung einbezogen; das war so vereinbart worden.
Wieder ein Jahr später wurde Oberhauser dann Infodirektor. Die freien Mitarbeiter des ORF verdienen heute im Schnitt 1000 Euro brutto im Monat und kämpfen seit einem Jahr um angemessene Bezahlung. (Renate Graber, DER STANDARD, 29.1.2013)
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Dafür gebührt Herrn Oberhauser ewige Dankbarkeit. Dafür hat er seine Super-Pension mehr als gerechtfertigt.
Danke Elmar!!!!
wenn ich zur Arbeiterkammer gegangen bin weil bei der Endabrechnung meines Arbeitgebers Ungereimtheiten waren und die Arbeiterkammer feststellte das der Arbeitgeber seit Arbeitsbeginn diverse Leistungen falsch bezahlt hatte konnte nur 3 Monate Rückwirkend das fehlende Anteil eingefordert werden und so steht es auch im Gesetz.
Also warum kann sagen wir in 3 Monaten so ein Betrag zustande kommen?
allenfalls in dem für Ihre Branche geltenden Kollektivvertrag. Daher gibt es die Regelung, dass zu Beginn des Arbeitsverhältnisses ein Dienstzettel auszustellen ist, in dem steht, welcher Kollektivvertrag anzuwenden ist. Und im Unternehmen muss der geltende Kollektivvertrag aufliegen.
Und der Herr O. hat eben keine Verfallsfrist.
Letztendlich ist eine Zwangsgebühr für einen Dinosaurier, der ständig an Reichweite verliert nicht gerechtfertigt. Wenn, dann muss die Medienförderung an die Reichweite gekoppelt werden, und allen offenstehen. Es wird so kommen, dass der ORF ohne Zuschauer mit immensen Kosten ein reiner Beweihräucherungskanal sein wird, in dem sich die Reichen und Mächtigen selber feiern....
Das machen diese Typen mit den Zwangsabgaben der Österreicher!
Das ist doch nur noch Verwirtschaften der Leistungen der Anderen. Das kann doch niemals Recht sein, weil diese Bereicherungen der vielen Posterl- und Amnterlinhaber krass gegen den Sinn der Menschenrechte ist.
Der ORF ist damit auch nicht alleine. Die WKO verwendet auch die Zwangsbeiträger der Zwangmitglieder zum Auffetten der "Betriebspensionen" der Kammerbonzen.
Gleiches Spiel bei OeNB, den SV Trägern, der AK, den ÖBB. Alles Bereicherungen mit den Zwangsabgaben der Anderen!
Per Gesetz auch ganz offizielle Verbrechen gegen die Menschenrechte. Diese Kotzstaatlichkeit bucht auch noch Ruhegenüsse bis über 100.000.- EUR pro Jahr unter SOZIALES.
Ein Misthaufen!
Haben sie auf das richtige Posting geantwortet??
Auf jeden Fall ist es Tatsache, dass tatsächlich viele (extrem gut recherchierte) Beiträge auf Ö1 von Freiberuflichen Mitarbeitern mit extrem schlechter Bezahlung erstellt werden.
=> Zwei-Klassengesellschaft in reinster Ausprägung.
das kommt halt von einer unternehmenskultur, wo es eine prämie gibt dafür, dass jemand tatsächlich regelmäßig ins büro kommt. es ist zum kotzen. wenn der hr. oberhauser auch nur den funken anstand hätte (den er in yseinen inquisitorischen interviews von seinen interviewpartnerInnen immer eingemahnt hat), würde er seine mehr-pension spenden, wem auch immer, von mir aus den anonymen zockern ...
ich zahl schon 45% von meinem brutto für diverse steuergräber - alle aufzuzählen, wo geld verbrannt wird, wäre mir jetzt zu mühsam, und ich gehe davon aus, dass sie selbst die lage kennen;
aber sorry - das orf grab muss ich nicht auch noch füttern
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