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Wien - Nach dem Tod einer Frau auf einem Gehsteig in Wien-Landstraße ergab die Obduktion, dass die 54-Jährige an einem Herzinfarkt verstorben ist. Zuvor war gemutmaßt worden, ob schlechte Schneeräumung durch die Stadt schuld war. Die Polizei ermittelte deshalb wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung, sagte Polizeisprecherin Michaela Rossmann.
Die 54-Jährige war am Dienstag vor einer Woche von einer Passantin auf dem Gehweg neben einem Kinderspielplatz liegend entdeckt worden, die alarmierten Ärzte konnten die Frau nicht mehr retten. Die genauen Umstände sind allerdings noch immer unklar. Bei der Exekutive schließt man lediglich Fremdverschulden aus, ob das Opfer beispielsweise nach einem Schwächeanfall zusammengebrochen oder auf Schnee- und Eisresten ausgerutscht ist, weiß man nicht.
Da der Gehweg städtischer Grund ist, war die Gemeinde für die Räumung verantwortlich und wäre bei einem Unfall haftbar gewesen. Bei der MA 48 betonte man von Beginn an, damit eine Fremdfirma beauftragt zu haben. Somit wäre der Fall eingetreten, der auch private Hauseigentümer betrifft: Hat man die Räumung delegiert, ist der Auftragnehmer für Schäden und Unfälle haftbar. (red, DER STANDARD, 29.1.2013)
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Die Schneeräumung der Gehsteige fällt in die Kompetenz des Hausbesitzer. Die Haftung bei Unfällen welche auf einen vereisten Gehsteig zurückzuführen ist fällt auf den Hausbesitzer, eventuell auf die von ihm beauftragte Firma wenn diese ihrer vertraglichen Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Die Besitzer der Grundstücke, die an die Gehsteige angrenzen, sind lt. STVO für die Reinigung und Schneeräumung verantwortlich:
http://www.jusline.at/93_Pflich... _StVO.html
Und so ganz unlogisch ist das nicht, denn immerhin ist der Gehsteig ja auch der Zugangsweg zum eigenen Grundstück.
Wenn man das ändern will, muss man die StVO ändern und auch für die Bereitstellung der Mittel sorgen. Dann wird eben jeder Grundbesitzer eine Abgabe entrichten müssen, mit deren Einnahme die Gemeinden dann die Reinigung organisieren können.
Da erleidet jemand vielleicht einen Herzinfarkt auf der Straße, aber bevor man noch etwas Genaues weiß, wird schon einmal vorsorglich die Stadt Wien gebasht, weil sie ja VIELLEICHT nicht den letzten Schnee weggekratzt haben könnte ...
Dass die GW regelmäßig beim ersten Schnee völlig baff ist, dass da jetzt plötzlich Winter ist, erleben wir jedes Jahr aufs Neue. Insofern gehört der MA 48 einmal ordentlich eine aufs Dach, wenn dann wirklich mal jemand durch deren Unvermögen zu Schaden an Leib und Leben kommt.
Wie kommst du darauf, dass die Stadt Wien von Schnee überrascht wurde? Gerade heuer war sie besonders gut darauf vorbereitet und die Schneeräumung hat gut funktioniert.
Dass für die meisten Gehsteige private Grundstückbesitzer verantwortlich sind, muss man halt immer weider betonen.
dass diese zu deppert sind ihre Fußgeher Gewohnheit den Witterungsverhältnis anzupassen. Bei jeden Autofahrer aber herumplärrt, dass diese ihr Verhalten nicht der Witterung angepasst zu haben.
Lass mich raten und wenn ab November bis in den April jederzeit 500 Mann + Ausrüstung in Bereitschaft gehalten und bezahlt werden bist du der erste der über die "unnötigen" Kosten jammert gell?
Die Räumung an sich passiert ja eh schnell, das Grundproblem ist halt das in der Stadt immer noch primär für die Autos geräumt wird damit die doofen Autofahrer nicht die Intelligenzleistung vollbringen müssen sich an die Witterung anzupassen.
..erst einmal sollten wir das Ergebnis der Obduktion abwarten. Vielleicht hatte die Dame auch Kreislaufprobleme (...ich persönlich bin in der Schwangerschaft im Hochsommer zusammegeklappt und danke noch heute allen Schutzengerln, dass nicht mehr passiert ist). Oder ein für diese Jahreszeit unpassendes Schuhwerk. Bei uns in der Vorstadt waren heute alle subereigesalzenen Gehsteige glatt wie ein Eislaufplatz. Mit meinen Winterstieferln konnte ich aber gefahrlos durch den Schnee am Gehsteigrand weiterkommen.
- und dan wundert man sich das nix mehr klappt.
Und die Gemeinde putzt sich ab. "Ausgelagert an eine Privatfirma"
Bei uns habens den Wasserzähler getauscht und gleich mal alles unter Wasser gestzt. Privatfirma!!!
"Geben Sie acht, auf Grund der Witterung kann es in den Stationen rutschig sein!"
Reicht eine Durchsage? Auch für den Gehsteig vor dem Haus? Wäre allerdings billiger als ein Winterdienst.
Ad Verantwortung: Trug die Verunglückte auch wintertaugliches Schuhwerk? Wenn nicht? Teilschuld?
ad Verantwortung, da es nicht möglich ist jede Schneeflocke sofort zu räumen, liegt die Verantwortung auch beim Fußgänger. Dazu gab es auch erst ein Gerichtsurteil.
War der Schneefall bis 6h und zb 10cm, wird auch bis Mittags nicht geräumt dann wirds eng für die Schneeräumer bzw. trotz Delegierung auch für die Eigentümer.
nein das reicht natürlich nicht. die wiener linien räumen den schnee ja auch weg. nur kann nicht neben jeder schneeflocke ien schneearbeiter stehen, der sie sofort bekämpft. wenn bekannt ist, dass es durch glatte wege zu gefährlichen situationen kommt, sind die wiener linien zumindest verpflichtet, davor zu warnen.
stimmt nicht, laut Bericht im Haus & Eigentum ist der Hausbesitzer dafür verantwortlich, dass die entsprechende Gewerbeberechtigung beim Auftrag vorliegt, als auch die Ausführung entsprechend ist. Werden diese Pflichten vernachlässigt haftet der Eigentümer und falls vorhanden dessen Versicherung. Wie es dann mit Regress ausschaut ist fraglich, aber Personenschäden sind extrem teuer und uU lebenslang.
Ganz offensichtlich hat es bereits Fälle gegeben, in denen die Haftung auf einmal wieder beim Eigentümer lag.
im Artikel der Zeitschrift "Haus & Eigentum" vom Hausbesitzerverband wohl kaum.
"Die auftraggebenden Eigentümer - gegebenenfalls vertreten durch den Hausverwalter - sind aber insofern nicht von aller Haftung befreit, als sie sich im Vorhinein davon überzeugen müssen, dass der Dienstleister in der Lage ist, die ihm übertragene Leistung vollständig und vor allem zeitgerecht zu erbringen. Es empfiehlt sich die Prüfung der Gewerbeberechtigung und das Einholen von Referenzen. In beiden Fällen, also sowohl bei Räumung durch den Eigentümer oder einen Angestellten als auch bei Beauftragung einer Fremdfirma, haben Eigentümer oder Hausverwaltung zu prüfen, ob die Räumung ordnungsgemäss durchgeführt worden ist." Nr.10 Okt 2012
Nein Sie haben geschrieben:
der Auftragnehmer haftet("verantwortlich ist in dem fall der ausführende")
im Zitat steht der Auftraggeber haftet bei mangelender Ausführung
sprich der Auftraggeber muss zwar nicht selbst schaufeln, wenn er aber bemerkt, dass der Auftragnehmer schlecht oder gar nicht leistet so haftet der Auftraggeber und schaufelt besser auch selbst.
Der Beweis ist bei Schneelage ja sehr leicht zu erbringen und es könnte dann auch sein, dass die Gebäudehaftpflicht ebenso in Regress geht und dann viel Spass.
genau das hab ich geschrieben:
"nur wenn der hausbesitzer eine offensichtlich unfähige firma beauftragt hat oder trotz mehrfacher mangelhafter ausführung der arbeit den vertrag nicht gekündigt hat und eine andere firma beauftragt hat."
inhaltlich das selbe wie in der zeitschrift.
Nein
nämlich genau dieses "mehrfacher mangelhafter ausführung der arbeit den vertrag nicht gekündigt hat und eine andere firma beauftragt hat"
ist nicht notwendig um die Haftung des Auftraggebers auszulösen, es braucht nicht mehrere gebrochene Beine von mehreren Personen, sondern es reicht ein Fall und das haben Sie nach wie vor nicht geschrieben.
und jetzt ENDE
guter Witz
Auftraggeber und Auftragnehmer ist inhaltlich identisch!
Also bei manchem Geschäftsfall mag dies sogar stimmen, bei der Schneeräumung nur wenn die Schneeräumfirma bei sich selbst räumt.
Es kann also sein, dass ich deine Sichtweise nicht verstehen mag, die vom Hausbesitzerverband kannst du jedenfalls nicht verstehen.
lies einmal deine Postings
vom 29.1 15:04: "der Ausführende"
vom 30.1 16:18: "der private auftragnehmer wäre haftbar"
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Tatsache ist und bleibt schlussendlich bleibt die Krot beim Auftraggeber hängen und dieser ist im Normalfall nicht ident mit dem Ausführenden und schon gar nicht mit dem privaten Auftragnehmer.
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aber viell kommst mal darauf, dass du einfach den Unterschied Auftraggeber und Auftragnehmer nicht kennst. Bist eben ein bisschen verwirrt, kann ja passieren.
der ausführende IST der private auftragnehmer.
und der ist für schlecht geräumte wege haftbar.
der auftraggeber kann nur dann verantwortlich gemacht werden, wenn er seinen kontrollpflichten nicht nachgekommen ist oder ihm schon bekannt war, dass der auftragnehmer (also der ausführende) seine aufgabe nicht erfüllt.
so, jetzt erklär ich es aber nicht nochmal!
"der ausführende IST der private auftragnehmer.
und der ist für schlecht geräumte wege haftbar. "
schlussendlich genauso falsch wie der Abschlussabsatz in diesem Artikel
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im Falle der Gemeinde muss diese eben Wege sperren oder selbst räumen, das erste dürfen private leider nicht.
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Die Antwort gibst du dir aber eigentlich selbst, wenn nach der Kontrolle noch immer nichts passiert ist, wirst wohl selber zur Schaufel greifen dürfen.
Also Kontrolle bei der Auftragsvergabe, bei der Durchführung der Tätigkeit und wenn diese schlecht oder gar nicht durchgeführt wird, selbst Hand anlegen.
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