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Franz Koloini wurde vom Geldwäsche-Verdacht freigesprochen.
Wien - "Zweifelhaft" sei für Richterin Stephanie Öner das Verhalten des damaligen Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider schon. Doch " schlussendlich" gäbe es keine Hinweise auf Bestechung. Die vier Angeklagten, erklärte sie sachlich und mit klarer Stimme, sind alle freizusprechen. Das Beweisverfahren habe ihr keine Anhaltspunkte für pflichtwidriges Verhalten geliefert.
Die Causa um die Staatsbürgerschaftsvergabe an zwei russische Geschäftsmänner im Jahr 2005, der sogenannte Koloini-Prozess, fand am Montag zum zweiten Mal ein glückliches Ende für die Beschuldigten. Das Oberlandesgericht hatte nach dem ersten Verfahren eine neuerliche Durchführung angeordnet, weil es im Gegensatz zur ersten Richterin ein Amtsgeschäft feststellen konnte.
Den zwei Russen und deren Anwalt wurde laut Anklageschrift Bestechung, Haiders ehemaligem Protokollchef Franz Koloini Geldwäsche vorgeworfen. Die Geschäftsmänner Alexey B. und Artem B. hatten im Rahmen eines Sponsorings für den Rennfahrer Patrick Friesacher rund zwei Millionen Euro ans Land Kärnten übermittelt. Geht es nach der Anklagebehörde, im Gegenzug für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft.
Koloini hat den Überhang des für den Sportler eingerichteten Kontos, fast 200.000 Euro, von der Hypo-Bank behoben und in bar an Haider übergeben, drei Tage später winkte dieser die Staatsbürgerschaften durch. Doch abgesehen von der zeitlichen Nähe kann die Richterin keinen Zusammenhang zwischen Zahlung und Einbürgerung feststellen - sie sei aufgrund wirtschaftlicher Verdienste der Russen für die Republik rechtmäßig erfolgt.
Was das Verfahren dennoch bot, ist ein Einblick in die Vergabepraxis von österreichischen Pässen: "Natürlich hat Haider seine politischen Freundschaften in die Waagschale geworfen, um die Einbürgerung noch durchzupeitschen", sagt Verteidiger Manfred Ainedter in seinem Schlussplädoyer. Staatsbürgerschaften "im besonderen Interesse der Republik" müssen einstimmig vom Ministerrat beschlossen werden. Haider hatte beim damaligen Bundeskanzler Schüssel und anderen Regierungsmitgliedern interveniert. "Doch der Landeshauptmann Haider, der über uns schwebende Hauptangeklagte", führte Ainedter aus, "sitzt ja dank oder aufgrund seines Todes nicht hier".
Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig. (Katharina Mittelstaedt, DER STANDARD, 29.1.2013)
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Für eine Verurteilung hätte wahrscheinlich die Vorlage eines notariell beglaubigten Korruptionsvertrages gereicht. Da es diesen – bei dieser Art von „Geschäft“ – eher nicht gibt, werden die Verurteilungen wegen Korruption in Österreich eher selten sein. Daher ist dieses Urteil förmlich eine Einladung zur Korruption.
Man muss sich einmal vorstellen, dass diese 2 Russen sich zwar in St. Veit angemeldet hatten, da sie ja einen Wohnsitz in Ktn. brauchten. Wirklich gewohnt haben sie dort nie. Kaum hatten sie über Ktn. die österr. Staatsbürgerschaft erhalten haben die Beiden Ktn. sofort verlassen und sich in Wien angemeldet und sie halten sich nach wie vor in Russland auf.
Frau Öner -> solche Urteilsprüche verstehe ich nicht, noch dazu, wo wichtige Zeugen wie Schüssel, Ita, Bartenstein und diverse Kabinettsleute und Hofräte nicht als Zeugen mit Wahrheitspflicht befragt wurden.
Staatsanwalt -> unbedingt in die Revision gehen und: Warum haben sie die obenstehenden Personen nicht als Zeuge geladen?
hat recht
http://www.peterpilz.at/
wer geld hat, bekommt die staatsbürgerschaft - wer keines hat muss deutsch können, 100 dokumente bringen und hanebüchene geschichtsfragen können
wer geld hat liegt im spital auf klasse und wird sofort operiert - wer keines hat, wartet monatelang in schmerzen.
wer beziehungen hat auch wenn er nix kann, bekommt den hochdotierten job - wer keine hat, kämpft um den arbeitsplatz.
und wen wählt man eigentlich ?
wenn man die klage so stellt, dass dabei nix herauskommen kann, ist das resultat vorprogrammiert.
dieses schwarzblaue gesindel regiert doch immer noch im hintergrund und die roten schlafen noch immer in der pendeluhr.
und wir sind noch immer ruhig und schlafen ebendort.
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