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Franz Koloini wurde vom Geldwäsche-Verdacht freigesprochen.
Wien - "Zweifelhaft" sei für Richterin Stephanie Öner das Verhalten des damaligen Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider schon. Doch " schlussendlich" gäbe es keine Hinweise auf Bestechung. Die vier Angeklagten, erklärte sie sachlich und mit klarer Stimme, sind alle freizusprechen. Das Beweisverfahren habe ihr keine Anhaltspunkte für pflichtwidriges Verhalten geliefert.
Die Causa um die Staatsbürgerschaftsvergabe an zwei russische Geschäftsmänner im Jahr 2005, der sogenannte Koloini-Prozess, fand am Montag zum zweiten Mal ein glückliches Ende für die Beschuldigten. Das Oberlandesgericht hatte nach dem ersten Verfahren eine neuerliche Durchführung angeordnet, weil es im Gegensatz zur ersten Richterin ein Amtsgeschäft feststellen konnte.
Den zwei Russen und deren Anwalt wurde laut Anklageschrift Bestechung, Haiders ehemaligem Protokollchef Franz Koloini Geldwäsche vorgeworfen. Die Geschäftsmänner Alexey B. und Artem B. hatten im Rahmen eines Sponsorings für den Rennfahrer Patrick Friesacher rund zwei Millionen Euro ans Land Kärnten übermittelt. Geht es nach der Anklagebehörde, im Gegenzug für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft.
Koloini hat den Überhang des für den Sportler eingerichteten Kontos, fast 200.000 Euro, von der Hypo-Bank behoben und in bar an Haider übergeben, drei Tage später winkte dieser die Staatsbürgerschaften durch. Doch abgesehen von der zeitlichen Nähe kann die Richterin keinen Zusammenhang zwischen Zahlung und Einbürgerung feststellen - sie sei aufgrund wirtschaftlicher Verdienste der Russen für die Republik rechtmäßig erfolgt.
Was das Verfahren dennoch bot, ist ein Einblick in die Vergabepraxis von österreichischen Pässen: "Natürlich hat Haider seine politischen Freundschaften in die Waagschale geworfen, um die Einbürgerung noch durchzupeitschen", sagt Verteidiger Manfred Ainedter in seinem Schlussplädoyer. Staatsbürgerschaften "im besonderen Interesse der Republik" müssen einstimmig vom Ministerrat beschlossen werden. Haider hatte beim damaligen Bundeskanzler Schüssel und anderen Regierungsmitgliedern interveniert. "Doch der Landeshauptmann Haider, der über uns schwebende Hauptangeklagte", führte Ainedter aus, "sitzt ja dank oder aufgrund seines Todes nicht hier".
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"Natürlich hat Haider seine politischen Freundschaften in die Waagschale geworfen, um die Einbürgerung noch durchzupeitschen", sagt Verteidiger Manfred Ainedter in seinem Schlussplädoyer.
Ist das nicht mit den anderen Fakten zusammen genommen ein geständnis?
Sollte man nicht die Richterin "prüfen" ob da noch alles ok ist?
Die Vorwürfe und das "Urteil" wiederspricht auf alle fälle jeden logischen Hausverstand, dazu muss man nicht studieren.
Beweise sind ein Rechtsprinzip.
Dass Haider sich eingesetzt hat, kann man ihm nicht vorwerfen. Vorzuwerfen wäre, wenn er Bestechungsgelder genommen hat UM sich einzusetzen. Doch das wiederum ist nicht beweisbar. Und selbst wenn das beweisbar wäre, Haider ist tot. Sie müssten beweisen, dass Koloini hier eine wissende und tragende Rolle spielte - und eben das ist nicht gelungen.
Unglaublich. Die Richterin bemerkt zwar die "Zeitnähe" der Zahlungen zur Verleihung der Staatsbürgerschaften, sieht darin aber offenbar keinen Zusammenhang! Nach dem "Bauernopfer Strasser" geht die Justiz in Sachen politische Korruption wohl wieder zum "Business as usual" über...
Strasser hat allein gehandelt!
Ein willkommenes Bauernopfer!
Andere Verurteilungen würden weitere Kreise ziehen!
Das ist alles nur eine Farce!
Der Tierschützerprozess hat sich über ein Jahr gezogen, um den Angeklagten krampfhaft etwas nachzuweisen und schließlich mit Freisprüchen geendet!
In diesem Fall war nach drei Tagen alles zu Ende!
Da reicht auch eine 99,99 prozentige Wahrscheinlichkeit nicht für eine Verurteilung!
Wer an die Gerechtigkeit und Unbefangenheit der Justitz glaubt, der glaubt auch noch an an das Christkind!
Die Justitz ist einfach nur ein Fragment dieses korrupten Systems!
Es ist schon sonderbar die Rechtssprechung in Oesterreich,Weines um Politiker oder Beamte geht bei Strafverfahren,wird immer zu Ihren Gunsten entschieden,Einen Herrn Kuessel konnte man den Tatbestand nicht nachweisen bekam trotzdem eine überzogene Freiheitsstraffe zu Unrecht !!!!!Herr Kuessel hat keine Millionen kassiert und auch nicht gewaschen,Herr Mensdorf ging mangels an 100 prozentigen Bewisen frei, Herr Kuessel auf Verdacht verurteilt!!!!!!!
subjektiv werden wir Österreicher ständig gef...t! Diesen Richterspruch verstehe ich überhaupt nicht! Ich hoffe inständig, dass die Korruptions-STA dagegen ein Rechtsmittel ergreift und die beiden Zeugen Bartenstein und Schüssel unter Wahrheitspflicht dazu gehört werden!
Ainedter, der schwarzblaue Bodyguard ...
Mittlerweile ist er der Anwalt jedes zweiten www.j.mp/Langfinger (KHG, Koloini, Gorbach ...).
Das muss allein deswegen schon sein, damit die verschiedenen Verteidigungslinien sich nicht gegenseitig in Widersprüche verstricken.
www.derstandard.at/plink/131... 5/22602940
"toller fall für ainedter, er kriegt immer mehr klienten und es geht praktisch jedes mal und die selbe verflechtung"
(c) andkos
das Friesacher-Sponsoring -sinnhaft oder nicht- war rechtlich ok weil Geldfluss nachvollziehbar. Und was den Überhang anlangt gibts wohl nur einen der sagen könnte, ob der nun in einen Topf des Landes, der Partei oder bei den eigenen "stillen Reserven" gelandet ist, der lebt aber nimmer. Und da die StA Variante 2 oder 3 nicht beweisen konnte, gabs Freisprüche, weil Variante 1 wär ja ok. Die Beweislast liegt nun einmal bei der StA und wenn alle dichthalten reichen Indizien alleine nicht aus für eine Verurteilung; läuft halt nicht immer ein Band mit... Klare Kronzeugenregelungen und die Möglichkeit von "Deals" für die, die auspacken würds brauchen, aber da ist die Gesetzgebung gefragt.
dann bleibt einem eben nur mehr sarkasmus! denn was soll man sachlicher weise sagen, wenn die richterin hier allen ernstes davon spricht, dass keine beweise für bestechung vorliegen... und andere aber in idealisierender verleugnung aller tatsachen ihren (politischen) idolen huldigen, die uns diese "russischen" verhältnisse beschert haben. wie soll man dem sachlich begegnen ? manche politiker haben keine sachliche beurteilung ihrer aussagen verdient!
So viel Süffisanz... da haben ja noch einmal Glück gehabt!
Ich frage mich nur: Wie lange wird sich dies die Bevölkerung gefallen lassen- ich meine diesen "Gestank"! In Kärnten ist zu erwarten, dass das Urteil mit Wohlwollen aufgenommen wird, von der "misera pleps" ohnehin- aber was sagen die denkenden Menschen dazu? Wo bleibt der Aufschrei? Wo bleibt die Gerechtigkeit- diejenige, die die wenigen Denkenden fordern, unabhängig von der Rechtsprechung einfacher Menschen. Wer sind die Richter mit oder auch ohne vorgefasster Meinung? Es möge mir jemand erklären, warum eine RichterIn frei jeglicher persönlicher Meinung urteilen kann! Ich sage dies aus eigener Erfahrung: Das ist nicht möglich!
Na ja... seltsam, was in unsrem Land vorgeht! Denkt!
Schauts Leute - wir haben in der letzten Zeit die ganze Bandbreite gesehen: Einerseits den E. Strasser der doch eine sehr harte Strafe ausgefasst hat, dann einen Mensdorff-Pouilly dem man außer Urkundenfälschung nichts nachweisen konnte und jetzt eben einen Koloini der freigesprochen wurde. Ganz kann ich diese Kritik an der Justiz nicht verstehen.
Es kommt aber noch ein Punkt dazu, besonders in Korruptionsfällen ist es oftmals besonders schwierig Geldflüssen oder sonstigen Zuwendungen nachzugehen. Das zeigen ja all diese Prozesse. Solange nicht wirklich die Kamera wie beim E. Strasser dabei war ist es ohne hieb und stichfeste Beweise eben unmöglich was zu bewirken...
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