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Kurt Scheuchs Klage wurde abgewiesen.
Das Oberlandesgericht Wien hat die Klage von FPK-Chef Kurt Scheuch gegen derStandard.at abgewiesen, die Daten von zwei Usern bekanntzugeben, die ihn in Postings kritisiert hatten. Es revidierte die Entscheidung zugunsten Scheuchs aus der ersten Instanz - und betont die Freiheit der Meinungsäußerung. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist nicht rechtskräftig, aber nur noch mit einer Zulässigkeitsrevision bekämpfbar. Medienanwältin Maria Windhager vertritt derStandard.at; die Kanzlei Gheneff-Rami-Sommer Scheuch.
Anlass 1 zum Kröten-Sager Scheuchs: "Tiervergleich: Da gibt es bedenkliche historische Kontinuitäten zur Sprache der Nazis. Sehr bezeichnend! Man weiß ja, aus welcher Ecke die Scheuchs kommen (jetzt hätte ich beinahe geschrieben, 'aus welchem Stall' - aber das wäre ja auch ein Tiervergleich gewesen)"
In der Entscheidung heißt es: "Der erste Teil des Postings von 'Christian Eder' beruht auf einer ausreichenden Sachverhaltsgrundlage: Es ist eine notorische historische Tatsache, dass ein Charakteristikum der Propagandasprache der Nationalsozialisten der Gebrauch einer 'Rhetorik der Gewalt' war. Insbesondere die Reden Hitlers waren gespickt mit außerordentlich aggressiven, diffamierenden und unflätigen Angriffen gegen politischer Gegner. Diese wurden als übelste Kriminelle beschimpft und ihnen wurde Betrug, Sabotage, Gaunertum, Schwindel und sogar Mord zur Last gelegt. Insbesondere die Juden wurden rhetorisch dämonisiert, gleichzeitig moralisch entwertet und durch einen bestimmten Sprachgebrauch - zum Beispiel durch Tiervergleiche - entmenschlicht. Schimpfwörter wie 'Parasit', 'Wanze', 'Spulwurm' und 'Ungeziefer' sollten bewirken, dass die Empathie mit ihnen verloren ging und sich beim Hören kein Mitgefühl mit den Angegriffenen einstellte."
Im zweiten Teil des Postings dieses Users sieht das Oberlandesgericht "keine Abstempelung des Klägers als Nationalsozialist, sondern lediglich eine Bezugnahme auf die (bekannte) rechtsnationale Einstellung des Klägers und seines Bruders".
Scheuchs Klagsziel 2 von "Andreas W": "Am besten beide Scheuchs wegsperren und dann abschieben! In irgendeinen Urwald, aus dem sie hervorgekrochen zu sein scheinen. Und in welchen ist völlig egal, die armen Tiere dort werden sich schon zu wehren wissen."
Auch Poster "Andreas W" "hält sich im Rahmen der Freiheit der Meinungsäußerung", heißt es im Urteil: "Die prononcierte Position des Klägers und der politischen Partei, der er angehört, in Angelegenheiten des Fremdenwesens ist notorisch. Das Posting hat einen erkennbar satirischen Gehalt und stellt einen kritischen Beitrag zur zitierten politischen Position des Klägers in der Fremdenpolitik dar."
Fazit des Gerichts: "Insgesamt fehlt es daher an der Bescheinigung eines rechtswidrigen Sachverhalts durch den Kläger."
Wegen dieses Befundes musste sich das Gericht nicht mehr mit der Frage befassen, ob hier das Redaktionsgeheimnis anzuwenden ist, auf das sich Medienanwältin Windhager berief: "Hier besteht potenziell ein akutes Spannungsverhältnis zwischen den Bekanntgabepflichten im E-Commerce-Gesetz und dem verfassungsrechtlich verbürgten Redaktionsgeheimnis, etwa wenn ein Posting nicht mehr den Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit genießen würde."
Anlass der Postings: Scheuch hatte einen Richter als "Kröte" bezeichnet, deshalb musste sich der FPK-Parteichef und Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreter vor Gericht verantworten. Scheuch musste 6.600 Euro Geldbuße zahlen und sich bei dem Richter entschuldigen. (fid, derStandard.at, 24.1.2013)
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für einige scheint es unvorstellbar, dass auch etwas zurückruft. mitunter sogar in einem ähnlichen tonfall. natürlich ist das immer nur bei den anderen böse, selbst würde man das niemals tun.
-> schlüssige beiträge -> schlüssige begründung des gerichtes -> schlüssiges urteil.
dass wir eine Verfassung haben und Deutschland nur eine Westalliierten-Hausordnung vulgo Grundgesetz:
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/... 59806.html
Und an den STANDARD: Danke für die Mühen der Schmähräuming vor Gericht!
ein Seitenbetreiber zur Herausgabe der Benutzerdaten eines Posters verpflichtet wird,
so muss er meines Wissens nach lediglich die ihm bekanntgegebene E-Mail Adresse und Namen des Posters der klagenden Partei übermitteln.
Nicht allerdings die IP-Adresse zum Zeitpunkt des Absendens des beklagten Postings.
Mit jener könnte der Kläger offiziell sowieso nichts anfangen, das die Vorratsdaten doch angeblich nur für gravierende Strafdelikte gesammelt werden -
und nicht für Bagatelldelikte wie "Rufschädigung" verwendet werden dürfen.
(Angeblich kommen ja auch Leute wie die Scheuchs nicht an die bei den Providern auf Vorrat gehaltenen Verbindungsdaten wie die IP-Adresse.
Sicher wäre ich mir dabei allerdings nicht...)
alle menschen werden brüder,
hoffentlich nicht brüder scheuch,
alle richter werden kröten,
aber nicht in österreich,
alle brüder zahlen lehrgeld,
mancher geht auch in den knast,
viele kärntner wählen die brüder,
weil es ihnen halt so paßt.
Vor inzwischen schon längerer Zeit wurde gerichtlich bestätigt, dass man die Rosenkranz als Kellerna?i bezeichnen darf.
Und jetzt stellt das Gericht auch den Freibrief aus den Scheuchs zu sagen was sie wirklich sind. Das gefällt mir aber sehr.
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