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Das Medien- und Publikumsinteresse war zu Prozessbeginn groß.
vergrößern 500x430Estibaliz C. hat gestanden, sowohl ihren ehemaligen Ehemann und als auch ihren Lebensgefährten getötet zu haben.
Wien - Im Wiener Straflandesgericht ist am Montag der Prozess gegen die mutmaßliche Doppel-Mörderin Estibaliz C. eröffnet worden. Die 34-jährige Frau soll zunächst ihren Ehemann und später ihren Liebhaber erschossen und danach im Keller ihres Eisgeschäfts in Wien-Meidling einbetoniert haben.
Staatsanwältin Petra Freh beschrieb die Angeklagte Estibaliz C. als "einzigartige Persönlichkeit". Das mache die Verhandlung nicht zu einem Mordverfahren wie jedem anderen. "Fest steht, dass die Angeklagte zwei Gesichter hat", so Freh. Estibaliz C. werde versuchen, das Bild der lieben braven Frau zu präsentieren, die "niemals in der Lage ist, so etwas noch einmal zu tun". Damit meinte die Anklägerin die beiden Morde an den Lebensgefährten der 34-Jährigen.
Ihre eigene Aufgabe, so sagte Freh, sei es, das andere Gesicht der 34-Jährigen zu zeigen - das einer "eiskalten, brandgefährlichen Frau". Es folgte ein Appell an die Geschworenen: "Lassen sie sich nicht täuschen: Behalten sie während der Verhandlung immer im Hinterkopf, dass die Angeklagte schon zweimal in der Lage war, das zu tun!" Die 34-Jährige sei "eine tickende Zeitbombe".
Freh forderte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, Estibaliz C. habe die Taten "unter Einfluss ihrer Persönlichkeitsstörung" vollbracht.
Estibaliz C. hat zu Beginn ihrer Einvernahme vor dem Wiener Schwurgericht (Vorsitz: Susanne Lehr) ein Geständnis abgelegt. Sie bekenne sich "zu den Tötungen schuldig", sagte die 34-Jährige.
Als tendenziös und unvollständig hat Verteidiger Rudolf Mayer das Eröffnungsplädoyer der Staatsanwältin im Wiener Kellerleichen-Prozess kritisiert. Die Anklägerin habe "absichtlich nicht gesagt, was wirklich vorgegangen ist", meinte Mayer in seiner Replik. Estibaliz C. sei "ein schwer gestörter Mensch, der sich nicht ausgesucht hat, gestört zu sein".
Die Anklägerin habe verschwiegen, dass ihr ehemaliger Ehemann ein jähzorniger, "gemeiner" Mann gewesen sei, so Mayer unter Bezug auf die Angaben einer früheren Partnerin des Deutschen. Diese - immerhin eine Polizistin - habe sich aus Angst vor ihm sogar einmal in ein Zimmer eingeschlossen.
Vor der gewaltsamen Tötung des Deutschen sei es entgegen der Darstellung der Anklage zu einem Streit mit Estibaliz C. gekommen, erklärte Mayer. Ähnlich sei es später bei ihrem Lebensgefährten gewesen, wo es zu einer verbalen Auseinandersetzung wegen dessen Untreue gekommen sei. Der Mann habe seiner Mandantin an den Kopf geworfen, dass sie sich mit seinem Verhalten "arrangieren" müsse, weil er ansonsten "die Lust" verliere. (APA, 19.11.2012)
Das Urteil ist nicht rechtskräftig - Am Schlusstag versuchte die Gutachterin das Innenleben der 34-jährigen Angeklagten zu erklären
Die Zeugenaussagen von Ex-Partnern zeichnen im Prozess um die "Kellerleichen" ein differenzierteres Bild der Angeklagten. Klare Konturen bekommt es dennoch nicht.
Völlig divergierende Aussagen über Wesensart von Mordopfer Manfred H.
Kein Blickkontakt mit Estibaliz C.
Sie habe ein psychisches Problem, gesteht Estibaliz C. - Aber die Morde an ihren Partnern seien im Affekt passiert, auch wenn sie Mordfantasien gehabt habe
Der wohl spektakulärste Mordprozess des Jahres beginnt am Montag. Estibaliz C. steht in Wien vor Gericht, da sie zwei Lebensgefährten erschossen und anschließend einbetoniert haben soll.
Prozess vermutlich im November - Angeklagte soll auch in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden
Expertise von Gerichtspsychiaterin Kastner liegt vor - Doppelmord-Verdächtige grundsätzlich zurechnungsfähig
Kind soll bei den Eltern der Mordverdächtigen aufwachsen
Überstellung Anfang kommender Woche - Zur Begutachtung durch psychiatrische Sachverständige
"Im Rahmen eines regulären Besuchs" ihres Lebensgefährten
Kind bei Lebensgefährten und Großmutter
Jugendamt und Spital verteidigen Abnahme des Neugeborenen nach der Geburt
Anwalt der Mutter brachte Beschwerde ein - Vater auf Behördenwegen - Pflegschaftsgericht entscheidet über Obsorge
Angebliche Hochzeitspläne von Estibaliz C. sind Leiterin der Justizanstalt Josefstadt nicht bekannt
Mutmaßliche Mörderin brachte Sohn zur Welt - Kind kommt zum Vater
Frau fühlte sich von Opfern unterdrückt und hintergangen - Hochzeit im Jänner 2012 geplant
Laut "News" wurden bei einem Toten massive Schädigungen der Leber und Niere festgestellt - Für Verteidiger ein "Gerücht" - Staatsanwaltschaft hat Toxikologen beigezogen
Staatsanwaltschaft bestätigte dahingehende Untersuchungen
Zeitschrift zitiert aus Polizeiakten - "Etwas Böses hat wieder einmal die Kontrolle über mich ergriffen"
Angeklagte traf vor Auslieferung noch ihre Mutter
Justizministerium sieht Gefährdung bei Ermittlungen - Bisher noch keine verwertbare Aussage von Goidsargi E. C.
Hauptverdächtige im Fall der Meidlinger Kellerleichen bezeichnet Berichterstattung in Interview als "Treibjagd"
Thema (ORF) von gestern:
Der Anwalt Hr. Mayer hat "erklärt", dass die Dame eine dependante Persönlichkeitsstörung hat und beinahe im selben Satz bei Nichtbehandlung dieser Störung ALLEN Patienten, die sie betrifft, hohe Gefährlichkeit unterstellt.
Dies halte ich für ein Gerücht.
Könnten bitte der Hr. Feu(e)rstein bzw. der ORF besser aufpassen? Es ist schlimm für alle psychisch Kranke/Persönlichkeitsgestörte, wenn da hochoffiziell Unsinn verbreitet wird.
Der Staatsanwalt wird dafür bezahlt, dass er die Anklage vertritt. Das ist das Wesen solcher Strafprozesse.
Reden Sie bitte nicht zusätzlichen Unsinn. Er hat die Interessen seiner Mandantin nicht zu vertreten, indem er alle anderen mit einer solchen Persönlichkeitsstörung diffamiert; und diese hat mit der Gefährlichkeit jener höchstwahrscheinlich nur am Rande zu tun. Was genau hat eine falsche Darstellung wie oben beschrieben, die genaugenommen eine Verleumdung an allen psychisch Karnken/Gestörten wäre (eine gedankenlose, hastige Unvorsichtigkeit, nehme ich an), mit der Verteidigung seiner Mandatin zu tun?
Sie kenne ich nicht. Ich weiß nur, dass Sie kein Strafverteidiger sind und in einer intellektuell weniger anspruchsvollen Branche ackern.
Habe ich nie bestritten, den exzellenten Verteidiger und ebensolche Strategien. Aber "Thema" habe ich mir angeschaut, und Strategien, die einen schwerstens gewalttätigen Menschen "mit Persönlichkeitsstörung" verteidigen sollen, indem andere Menschen "mit Persönlichkeitsstörung" ebenso als schwer gewalttätig bzw., ohne erfolgter Behandlung, mit viel Potential dazu hingestellt werden, sind eindeutig moralisch/ethisch nicht in Ordnung!
Ich muß nichts von Strafverteidigung wissen, um das festzustellen. (By the way : "in einer weniger intellektuell anfordernden Branche" zu hackeln, überhaupt *)
(Sofern dies tatsächlich vom Herren Dr. Mayer so dargestellt wurde, was ich leider nicht mehr überprüfen kann: Softwareprobleme, nix TVThek.)
*) - wenn überhaupt - oder keinen akademischen Titel zu besitzen, heißt nicht so viel, oder besser gesagt so wenig, wie man allgemein in Österreich denkt. (Ich denke dabei an einen ganz anderen Strafverteidiger, meinen Ex-Vermieter.) Generell gesehen kann ein Akademiker lügen (oder/und alles abstreiten, wie Stronach), ein Arbeitsloser die Wahrheit sagen (was selbstverständlich auch Menschen mit psychischen Störungen betrifft, siehe z.B. Bayern), während es selbstverständlich umgekehrt genauso vorkommt: u.a. Charaktersache. (Dazu kämen noch z.B. die Falschdarstellung fast von Berufs wegen (!) und die Notlüge - eine Ausführung dazu sprengte jetzt den Rahmen.)
Dies aber nur nebenbei.
häftlingen und anwälten. die inhaftierten machen druck auf den u - häftling damit er/sie diesen oder jenen anwalt engagiert. dafür bekommt der inhaftierte von der justizwache " zuckerln" und die justizwache von tomanek in form von "aufmerksamkeiten". komplizierter wirds nicht!
So gut sind diese "Staranwälte" auch wieder nicht, sie werden zu "Stars", weil sie gute Medienkontakte haben und vor allem "schillernde" Fälle. Nichts gegen den Herrn Tomanek, ich habe ihn einmal kennen gelernt, der ist sehr gemütlich (nein, ich brauchte keinen Verteidiger), der Einfluss eines Anwalts auf das Urteil wird aber weit überschätzt, vor allem lassen sich Richte rund Staatsanwälte von keiner Show eines Staatsanwalts beeindrucken, Geschworene üblicherweise auch nicht.
ob sich wieder so viele poster dafür stark machen, dass die frau das gelindere mittel der fußfessel bekommt. aber ich denke nein, schliesslich hat sie niemanden vergewaltigt. in diesem fall werden die scharfrichter im forum wohl eher nach der todesstrafe für die bestie schreien.
jetzt kommen die "arme frau-stories"...jajaj...verbale attacken...na klar muss man dem dann aus 20cm entfernung von hinten in den kopf schiessen.
und nach zwei geständnissen...mutmasslich...und natürlich das gesicht verpixeln...täterschutz vor opferschutz....
die geistesstörung ist tatimanent - wer nicht geistesgstört ist, der wendet keine extreme gewalt an. alleine das anwenden zeigt, daß im hirn etwas nicht in ordnung ist.
da braucht man keinen psychologen oder sonstwas und darüber sollte in einem mordprozess garnicht gesprochen werden sondern von vornherein der mörder als geistig behindert behandelt werden.
d.h.immer die gleiche strafe für einen mörder - und die soll sehr hoch sein.
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