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Warten auf Töchterle: Protest erst im, dann großteils vor dem Ministerium
Rund 30 Studierende haben sich Donnerstag am späten Nachmittag ins Gebäude des Wissenschaftsministeriums begeben, um ein Gespräch mit Minister Karlheinz Töchterle zu fordern. "Wir sind gewaltfrei und wollen nur mit Töchterle reden", erklärte eine der AktivistInnen gegenüber derStandard.at.
Polizeieinsatz
Vor dem Ministerium haben sich rund 80 Protestierende versammelt. Gegen 18 Uhr schritt die Polizei ein und führte Identitätskontrollen bei den Anwesenden durch, danach verließen die Protestierenden nach und nach das Gebäude. Gegen 19 Uhr wurde auch die Versammlung vor dem Ministeriumsgebäude aufgelöst.
Der Protest der Studierenden richtet sich gegen jüngste Einschnitte im Bildungssystem, unter anderem die Abschaffung des Langstudiums in Internationaler Entwicklung. (red, derStandard.at, 3.5.2012)
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es geht nicht nur um die berufsperspektive!
man kann auch bildung als wert an sich sehen, wtf, wirklich?
und ein studium abschaffen und alle die's noch studieren rauhauen darf man garnicht, bin mir aber sicher einige "da oben" wären große fans davon.
jeder der das Studium angefangen hat kann es weiter studieren bis zum Ende.
Jeder der es noch studieren möchte kann es nach einem Grundstudium in einem anderen Fach noch tun.
So what?
Und wer nur studieren möchte um des Studierens willen, ohne Ziel und Plan soll auch die Gebühren dafür zahlen.
Aber eine Frage: Müssen Polizisten wirklich ihre Dienstnummer preisgeben wenn sie gefragt werden?
Auch wenn es ein gewalttätiger Krimineller wäre, der festgenommen wird und bei welchem Racheakte zu erwarten wären?
Ich frage dies deshalb, weil im Rahmen dieser IE Sache oft angeprangert wurde, dass Polizei zwar kontrollierte, selbst aber keine Dienstnummern rausrückte.
Kennt da jemand die Vorschriften (tatsächlich)?
Das ist soweit richtig. Die Dienstnummer ist eine Möglichkeit der Identifikation. Wenn ich von einem Polizisten unangemessen behandelt wurde kann ich mich damit beschweren gehen, ohne, dass sich der Polizist vor Selbstjustiz fürchten müsste, da mit der Name ja unbekannt bleibt.
Während einer Amtshandlung muss der Polizist allerdings keine nichts in dieser Richtung rausrücken.
Soweit ich informiert bin...
Selbstverständlich MÜSSEN die Beamten ihre Dienstnummer hergeben. Sie tun es aber nicht, ausser es ist eine Kamera auf sie gerichtet.
Im Übrigen ist das Demonstrationsrecht und das Versammlungsrecht in der Verfassung verbrieft. WEGA samt Polizeihunde auf Studierende zu hetzen, ist einer Demokratie unwürdig.
dort klärt uns Mikl Leitner darüber auf, dass mit der Novelle zum SPG die Polizei keine Einladung mehr braucht, um zu räumen. Sie macht es VON SICH AUS wo immer sie will! Die Strafen sind auch erhöht von vormals ca 100 auf 700 Euro.
Polizeistaat!
Aber nur angemeldet. und mit genehmigung.
hier einfach so spontan in ein ministerium einzudringen hat damit nix zu tun. Und wer versucht, wie letzte woche, gewaltsam eine tür zur senatssitzung aufzubrechen, mit dem MUSS sich die polizei auseinandersetzen. Egal ob auf der Uni, im Eissalon oder sonst irgendwo.
wegen der Dienstnummern: DIe müssen sie hergeben, nicht aber den Namen. Das schützt sie auch vor "Racheakten".. Der Ausweis hat das Foto und die Dienst-ID, aber nicht den Namen drauf.. .auch verständlich :)
Versammlungsrecht ist ein Grundrecht. Und genehmigungspflichtig ist die Ausübung eines Grundrechts sowieso nicht, sonst wäre es ein solches nicht mehr. Die Form der Versammlung ist ebenfalls Sache der Versammlungsteilnehmer, nicht der Obrigkeit und wird sich je nach Anlaß und Zweck ergeben.
Die Mißachtung der Anmeldepflicht ist außerdem bloß eine Verwaltungsübertretung, hindert aber keinesfalls die Inanspruchnahme des Grundrechts und wird bei Spontankundgebungen nicht einmal vorwerfbar sein. Zur Auflösung einer Demo, in welcher Form immer, müssten bestimmte 'Umstände' (§ 13 VersammlungsG) hinzutreten.
Im übrigen: Der Tür gehts angeblich schon wieder besser.
§ 30 - Rechte des Betroffenen bei der Ausführung von Befugnissen (SPG)
(1) Bei der Ausübung von Befugnissen im Rahmen der Sicherheitsverwaltung ist der Betroffene
1.auf sein Verlangen von Anlaß und Zweck des Einschreitens zu informieren;
2.auf sein Verlangen von den Dienstnummern der einschreitenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in Kenntnis zu setzen;
3.berechtigt, eine Person seines Vertrauens beizuziehen;
4.berechtigt, für die Amtshandlung bedeutsame Tatsachen vorzubringen und deren Feststellung zu verlangen.
(2) Dies gilt nicht, solange dadurch die Erfüllung der Aufgabe gefährdet wäre. Die Rechte von Zeugen, Beteiligten und Parteien im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens bleiben unberührt.
...um diesen kleinen satz ein bisserl zu ergänzen -> "Gegen 18 Uhr schritt die Polizei ein und führte Identitätskontrollen bei den Anwesenden durch, danach verließen die Protestierenden nach und nach das Gebäude."
>> 18:47 @unibrennt: Polizeibeamte, die #IEbleibt-AktivistInnen ohne Durchsage oder Vorwarnung aus Minist.büros gezerrt haben verweigern Dienstnummern #unibrennt
>> 18:42 @TomWallerberger: Polizei stößt studis von der ministerstiege, verweigert dienstnummer, verfassungsschutz scannt ausweise #repression #unibrennt
Ich sehe schon den nächsten Stasi...eh...Verfassungsschutzbericht:
Diesmal gibts neben natürlich ca gleich großen Teilen an Rechts- und Linksextremismus keinen "Sonderteil Tierschützer" sondern einen mit extrem gefährlichen IE-Studenten.
Die Gefahr für Österreich ist kaum abzuschätzen.
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