Virtuelle Autopsie könnte echte Obduktion ersetzen

12. Februar 2012, 22:06

Wenn Angehörige der Öffnung eines Verstorbenen nicht zustimmen, könnte eine spezielle Computertomographie-Untersuchung angewendet werden

In den vergangenen Jahrzehnten ist die Zahl der Obduktionen deutlich zurückgegangen. Dies liegt nicht etwa daran, dass die jeweiligen Todesursachen besser zu beurteilen sind als in früheren Jahren. Es ist die Bereitschaft der Angehörigen, einer solchen Obduktion zuzustimmen, die immer mehr schwindet; mittlerweile erklären sich weniger als fünf Prozent mit einer solchen Untersuchung einverstanden. Im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) demonstrieren Wissenschafter nun, dass in vielen Fällen eine echte Autopsie durch eine virtuelle Obduktion mithilfe einer speziellen Computertomographie-Untersuchung (CT) ersetzt werden kann. Eine von UKE-Experten veröffentlichte Studie im Fachmagazin "Annals of Internal Medicine" zeigt, dass solche virtuellen Untersuchungen sehr aussagekräftig sind.

Ziel der Wissenschafter ist es, über den Tod hinaus eine sehr sorgfältige Diagnostik sicherzustellen - damit es für die Lebenden künftig Fortschritte gibt. "Leider stimmen immer weniger Menschen nach dem Tod ihrer Angehörigen einer Obduktion zu", sagt Stefan Kluge, Direktor der Klinik für Intensivmedizin. Die virtuelle Autopsie, bei der die Toten gescannt und durchleuchtet werden, der Körper aber unversehrt bleibt, bietet sich als Alternative an. In Deutschland gehört das UKE zu den ersten Krankenhäusern, die diese moderne Technik auch bei verstorbenen Patienten anwendet.

Neue Erkenntnisse dank virtueller CT

Im Rahmen der Studie wurden 162 Patienten mit der neuen Methode untersucht, bei 47 wurde mit Einverständnis der Angehörigen eine konventionelle Obduktion durchgeführt. Durch die virtuelle Obduktion konnten bei jedem fünften Patienten (21,3 Prozent) neue Erkenntnisse gewonnen oder bisher unerkannte Krankheiten nachgewiesen werden. Eine hohe Anzahl der in der konventionellen Obduktion erhobenen Befunde konnte durch die virtuelle Obduktion bestätigt werden.

Der Nutzen einer virtuellen Autopsie zeigte sich in der UKE-Studie vor allem bei der Entdeckung von Blutungen, Entzündungen der Bauchspeicheldrüse, Luftansammlungen im Brustkorb und Schlaganfällen. "Mit den Schnittbilduntersuchungen konnten wir darüber hinaus auch die Befunde von Patienten miteinander vergleichen und so feststellen, ob es sich bei bestimmten Begleiterscheinungen um Einzelphänomene oder Krankheitsmuster handelte", sagt Klaus Püschel, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin.

Die neue Methode, davon sind die UKE-Experten überzeugt, eignet sich als neues Qualitätssicherungsinstrument in der Medizin. Auch die Angehörigen, ohne deren Zustimmung auch virtuelle Obduktionen nicht durchgeführt werden können, akzeptieren das Verfahren wesentlich leichter als Untersuchungsmethode. (red)

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12 Postings

was ist mit "virtueller CT" gemeint? vielleicht kann der standard den verschreiber korrigieren.

Erweiterung des Marktes

Das Ziel der Studien ist meiner Meinung, den gesättigten Markt für CT/MR/.. Geräte zu erweitern.

schnarch!

die welt ist so aberwitzig voll sinnloser produkte, für die abseits jedweder moralischer rechtfertigung der "markt erweitert werden darf" - aber wenn ärzte für ihre geräte neue - und in diesem fall wahrhaft unschädliche - einsatzmöglichkeiten suchen, juckt irgendwen plötzlich irgendeine ethik am sack.

kann sein, dass der CT mark gesaettigt ist, aber MR geraete gibt es eindeutig zu wenige.

eine gerichtmedizinische Leichenöffnung wird kaum zustimmungspflichtig sein..

Methodisch ist die Ganzkörper CT post mortem sicher toll. Wer interpretiert das? Glaube nicht, dass es da reichlich Kompetenz / oder Maschinen an der Gerichtsmedizin gibt. Ausser in Graz, da gibt es doch eine Kinder Forensikerin?

In Deutschland sind die normalen Obduktionen zustimmungspflichtig, in Österreich soweit ich weiß nicht (Uniklinik Innsbruck ~30% Obduktionen). Da gehts mehr um Qualitätssicherung.
Die Gerichtsmedizin ist viel aufwändiger, die werden sich mit so einem Pippifax sicher nicht rumspielen.

Bereitschaft der Angehörigen, einer solchen Obduktion zuzustimmen

hehehe - wenn die den Erbonkel vergiftet haben, dann werden sie natürlich wenig Freude mit einer Obduktion haben.

So ein Unfug! Wenn das der Spitalspathologe, die Staatsanwaltschaft oder das Gesundheitsamt für nötig hält, dann soll obduziert werden. Warum sollte sich da die Angehörigen einmischen dürfen?

Oder sind das schon wieder so verquere religiöse Wahnideen, weil ein Aufgeschnittener gar nicht oder erst später in den Himmel kommt, usw. ?

In Deutschland kannst eine Obduktion eigentlich nur erzwingen wenn du als Arzt keinen natürlichen Tod feststellen kannst/willst. Vergiftungen kannst mit dem CT oder einer normalen Obduktion eh schwer nachweisen, außer man sieht gleich zerstörtes Gewebe. Ansonsten brauchts eine gerichtsmedizinische Obduktion mit Toxikologie und so.

die angehörigen können gar nichts...

meistens wird man eine einvernehmliche lösung suchen, aber wenn der arzt eine obduktion für notwendig hält können die hinterbliebenen hoch und niederhüpfen.

In Österreich ist die Regelung so. Aber vielleicht haben in Deutschland die Angehörigen ein Widerspruchsrecht?

DAS hätte der Verfasser (Red) vielleicht
1. recherchieren und
2. erklären sollen

das wäre aber mit arbeit verbunden gewesen...

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