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Der Mann, der am 18. Mai 2010 den achtjährigen Fabian auf einem Zebrastreifen in Wien-Döbling ungebremst überfahren und zu Tode gebracht hatte, muss nicht ins Gefängnis. Ein Drei-Richter-Senat des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) leistete am Dienstagnachmittag der Berufung des 52-jährigen Gemüsehändlers Folge und wandelte die vom Erstgericht verhängte dreimonatige unbedingte Freiheitsstrafe in eine unbedingte Geldstrafe von 9.000 Euro (180 Tagessätze zu je 50 Euro) um. Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der Unglückslenker war im vergangenen November wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu insgesamt einem Jahr Haft, davon neun Monate bedingt verurteilt worden. In der damaligen Verhandlung hatte er sich "nicht schuldig" bekannt. Es oblag einem gerichtsmedizinischen Gutachten, dem Mann nachzuweisen, dass er sich nach der morgendlichen Einnahme eines blutzuckersenkenden Medikaments zum Unfallzeitpunkt in einem schläfrigen Zustand befunden haben dürfte. (APA)
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Und was für gegenmassnahmen haben die Idioten eingeführt? VIDEOÜBERWACHUNG... huh... duh...? Was nutzt das überhaupt? Ich kann es nur so vorstellen, Polizei klopft an der Tür "Es tut mir leid aber ihren Sohn ist am Zebrastreifen tödlich verunglückt.... Aber (und er grinst dabei) wir haben es am Video und ist am morgen bei youtube anzuschauen... aufwiederschauen..."
Bitte Leute... Videoüberwachung??? Was ist mit präventiven Massnahmen??
Die Wirkung der Videoüberwachung = plusminus 0
Anstatt 100m vor dieser Stelle (die Richtung stadteinwärts nach einer Kuppe liegt) eine anständige Schwelle hinzubauen (Kostenpunkt incl Arbeitszeit 1000 Euro), die dem schläfrigsten Unterzuckerten die Dritten aus dem M@ul haut, wenn er schneller als 30 drüberrauscht, hat man diese geistbefreite Videoanlage um zigtausende Euro hingepflanzt, die einem potentiellen Opfer genau gar nichts bringt!
Wien ist eben anders!
1. auch die billigste Schwelle kostet bisserl mehr
2. eine Schwelle wo die Straßenbahn fährt???
3. insgesamt ist dort die Durchschnittsgeschw und damit potentielle Gefahr schon deutlicn geringer
4. aber richtig: nützt nix, wenn der Fahrer völlig daneben ist und auch bei roter Ampel reinrasen würde
5. und richtig: geistbefreit, weil wien nicht alle zebrastreifen videoüberwachen kann, was hoffentlich
6. nach dieser TEST-Stellung rauskommt.
Also jemanden untertags auf einem Schutzweg + Schülerlotsen ungebremst zu überfahren ist kein Fall von das kann jedem passieren und einfach Pech gehabt etc.
Das hat rein gar nichts mit Nacht und dunkel gekleidet hinter einem Auto hervorspringen zu tun.
Hier geht es darum die Konsequenzen für das eigene Handeln zu übernehmen. Aber egal 9000 Euro und alles passt wieder.
Bei manchen hier hat man fast das Gefühl sie hätten gerne noch die Eltern bestraft, weil die das Kind alleine herumlaufen lassen und der arme Autofahrer jetzt traumatisiert ist.
Überhaupt wird hier im Forum so getan, als hätte der Mann das Kind absichtlich überfahren. Der Mann hat aber nur ein Medikament eingenommen, das seine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt hat. Dieses Fehlverhalten hat tragischerweise, aber sicher gänzlich ungewollt dazu geführt, dass ein Kind zu Tode kam.
Das Strafrecht bemisst Strafen nicht in erster Linie am Schaden oder am Leid, das ein Täter anrichtet, sondern an dem Ausmaß an Schuld, das dem Täter am Schaden oder am Leid zuzurechnen ist. Die Schuld des Täters liegt hier nur darin, dass er erkennen hätte müssen, das er nicht fahrtauglich ist und dass es daher fahrlässig war, trotzdem zu fahren. Am Tod des Kindes trifft ihn nur indirekt Schuld, dann das hat er sicher nicht gewollt.
Tut mir leid, deine Argumentation ist Mist.
Der Kerl hätte sich eben nicht hinters Steuer setzen dürfen wenn er diese Medikamente zu sich nimmt. Garantiert fuhr er gewohnheitsmässig unter Medikamentneinfluss mit dem Auto.Ihm alleine ist die Schuld am Tod zuzurechnen. Er hat es billigend in Kauf genommen einen Unfall, auch mit Todesfolgen, zu verursachen indem er Stoffe zu sich genommen hat welche das sichere Lenken eines Kfz unmöglich macht. Lt. Urteil zumindest.
Und es trifft ihn Schuld am Tod des Kindes, andernfalls wäre er nicht verurteilt worden.
Unter Alkoholeinfluss wäre er in den Häfn gegangen, warum wegen Beeinträchtigung durch Medikamente nicht bleibt wohl ein Geheimnis des Richters.
Ein Menschenleben = 9000 Euro. Eine Schande!
Ich schrieb:
"Das Strafrecht bemisst Strafen nicht in erster Linie am Schaden oder am Leid, das ein Täter anrichtet, sondern an dem Ausmaß an Schuld, das dem Täter am Schaden oder am Leid zuzurechnen ist."
Die Strafe hat nichts mit dem Wert eines Menschenlebens zu tun, sondern mit dem Verschulden, das dem Täter vorzuwerfen ist. Für sie einfach ausgedrückt: Wie böse hat der Täter gehandelt? Wie sehr hat er das Schlechte, das er angerichtet hat, gewollt?
Welchen Wert würden Sie denn für ein Menschenleben ansetzen? Würden zwei Jahre Haft dem Wert eines Menschenlebens entsprechen? Wohl auch nicht viel mehr als ein paar Tausend Euro, oder?
Am Tod des Kondes trifft ihm die volle direkte Schuld. Er hat das Kind niedergemäht weil er sich fahruntauglich hinters Steuer gesetzt hat. Mir stinkt diese Sozialarbeiter Mentalität zuerst nachzusehen ob der Täter brav oder schlimm war. Es geht um einen objektiven Sachverhalt und der lautet ein Kind ist tot. Und danach sollte sich das Urteil richten.
Wenn diese Person wissentlich ein Medikament über dosiert zu sich genommen hat und wissentlich sich in dem berauschten&verwirrten Zustand ein Fahrzeug in Betrieb genommen hat....
PS: bei diesen Medikamenten steht im groß&deutlich, dass unter Einfluss dieser Medikamente nicht Autogefahren werden darf! Nicht "sollte nicht", nicht "wenn möglich nicht" - man darf nicht...
- Man(n) ist damit nicht "Verkehrstaglich"!Wer es dennoch tut, nimmt eben (vorsätzlich) den Tod anderer in Kauf...
Aber egal - laut der Richterschaft ist das nun durchaus "erlaubt"....
Mir ist immer noch nicht klar, was das ganze mit dem Diabetesmedikament zu tun hat, bzw. was die Konsequenz wäre, wenn man der Argumentation der (scheinbar wiedermal überforderten) Staatsanwaltschaft folgen würde?
- Typ 2 Diabetiker dürfen nicht Auto fahren?
- Sie dürfen schon, dürfen aber vor dem Autofahren ihre Medikamente nicht nehmen? (und werden dann im Falle eines Unfalls wegen zu hohem BZ-Spiegel verurteilt?)
- Bzw. wie lange muss der Abstand zwischen Medikamenteneinnahme und Autofahren sein (und wer legt das fest? für jedes der tausend Medikamente gesondert?)
- Darf man überhaupt noch mit einer Dauermedikation Autofahren?
- Muss der verschreibende Arzt über jede an den Haaren herbeigezogene Eventualität aufklären?
Ein Kind auf dem Zebrastreifen zu überfahren kann sogar billiger als 9.000 Euro sein. Das kommt darauf, welches Verschulden dem Täter zuzurechnen ist. Das Strafrecht berücksichtigt nämlich auch, dass Menschen nicht perfekt sind und Fehler machen. Es ist ein Unterschied, ob ich einen Menschen vorsätzlich oder fahrlässig töte oder ob mir ein Unfall passiert.
Die Strafen für Alkohol mit dem Fahrrad sind zu hoch, weil es keine separaten Bestimmungen für verschiedene Fahrzeuge gibt. Dass von einem alkoholisierten Radfahrer eine geringere Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht als von einem alkoholisierten Autofahrer bleibt daher unberücksichtigt.
was für ein Mensch das ist, der ein Kind, das sich vorschriftsgemäß auf einem Fußgängerübergang, zusätzlich gesichert durch einen Schülerlotsen, umbringt, weil er für sich selbst wider besseren Wissens entschied, daß er unter Medikamenteneinfluß (steht im Beipackzettel drinnen, wenn man nicht Autofahren soll) fahrtüchtig sei, sich als "nicht schuldig" zu erklären und dann noch die Chuzpe besitzt, das Strafmaß dafür anzufechten.
Wahrscheinlich fordert er auch seinen Führerschein zurück, falls er den nicht ohnehin schon zurückerhalten hat.
Die Wirtschaft muss florieren. Ein zukünftiger Kunde mehr oder weniger fällt da nicht ins Gewicht.
Aber 10 wütende Wiener die auf ihren Gemüsehändler warten müssen, weil der zu spät kommt - das ist eine wahre Tragödie!
Eine härtere Strafe würde aber viele andere Kinder retten, die täglich durch überforderte Autofahrer gefährdet werden. Der lächerliche Geldbetrag ist beschämend als Preis für ein Leben. Jemand der ein Kind tötet hat kein Recht mehr frei herum zu laufen!
Wenn allerdings die Ursache eine Unfalles (noch dazu eines tödlichen) Medikamente (oder Drogen, oder Alkohol sind) sollte die Strafe härter ausfallen.
Unwissenheit (in dem Fall um die Wirkung der Medikamente) schützt angeblich vor Strafe nicht. Der Tod des Kindes war eben kein Ungkück sondern die Ursache war ein Autolenker welcher unter Medikamenteneinfluss hinterm Steuer sass. Ich sehe da keinen Unterschied zu einem Allkolenker.
Das Strafausmass ist lächerlich gering. Hoffentlich wird ihm wenigstens der Führerschein auf Lebzeiten entzogen.
Ich trage die Verantwortung für das was ich tue! Wenn ich einen Schaden verursache, dann zahle ich selbstverständlich für die Behebung.
Ich habe noch nie einen Menschen verletzt. Und wenn mir das einmal passieren sollte, werde ich auch dafür die Konsequenzen tragen.
9.000 Euro für das Leben eines Menschen sind für eine angeblich zivilisierte Gesellschaft unwürdig!
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