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Sigrid Maurer war von 2009 bis 2011 Vorsitzende der Österreichischen Hochschülerschaft.
Wien - "EX" für Extremismus: Mit diesem Vermerk sind die ehemalige ÖH-Vorsitzende Sigrid Maurer (Grüne und Alternative StudentInnen, GRAS) und vier weitere ÖH-Funktionäre für fünf bzw. zehn Jahre beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung gespeichert. Das meldet das Nachrichtenmagazin "News" in seiner aktuellen Ausgabe. Als Grund sei "die Abwehr krimineller Verbindungen" in der Datenbank angegeben.
Aktion im Parlament
Hintergrund: Maurer wurde wegen einer Störaktion während der Budgetdebatte am 22. Dezember 2010 ein 18-monatiges Hausverbot im Parlament und eine Verwaltungsstrafe erteilt. Sie hatte gemeinsam mit etwa einem Dutzend Studenten von der Besuchergalerie Parolen gerufen und Flyer auf die Abgeordneten geworfen. Maurer verurteilt die Speicherung "wegen einer Verwaltungsübertretung im Zuge politischen Engagements" und sieht "eine Tendenz: Politische Arbeit wird immer öfter kriminalisiert", wie sie "News" sagte. Auch Maurers Kollegin und Ex-ÖH-Generalsekretärin Mirijam Müller (Verband Sozialistischer Student_innen, VSStÖ) ist in der Datenbank gespeichert. Genauso Thomas Wallerberger, ebenfalls Teil des ehemaligen ÖH-Vorsitzteams.
Laut "News" spricht das Innenministerium von einem Routine-Vorgang, nach dem "bei Verwaltungsübertretungen in vermassungsmäßigen Einrichtungen" wie etwa dem Parlament stets der Verfassungsschutz kontaktiert werde. Der Vermerk "Extremismus" stehe allein für die die Speicherung durchführende Abteilung.
Verschärfungen durchs neue Anti-Terror-Paket
Im Gespräch mit derStandard.at sagt Maurer: "Das zeigt, dass die Behörden nicht mit den Instrumenten umgehen können." Sie fürchtet Verschärfungen durch das neue Anti-Terror-Paket der Bundesregierung: "Was jetzt durch das neue Anti-Terror-Paket kommen soll, ist noch schlimmer." Jede Bürgerinitiative oder NGO könne betroffen sein.
Erfahren hat Maurer von dem Vermerk auf der Extremismus-Liste durch ein Auskunftsbegehren, das sie nach Paragraph 26 des Datenschutzgesetzes gestellt hat. (APA, red, derStandard.at, 28.9.2011)
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Ich habe in den 1980er Jahren einen Eintrag in den StaPo-Akten (Verfassungsschutz) erhalten, weil ich am Bundeskongress der Grünen teilgenommen habe.
An der Gesinnung der VerfassungsschützerInnen dürfte sich bis heute nicht viel geändert haben.
Poster wie sind wohl der Preis, den man bezahlt, wenn man die Anonymität im Netz für schützenswert hält. Aber ich bezahle ihn gern, denn man muss kein Psychoanalytiker sein, um zu ahnen, dass hinter einem Nick wie dem Ihren ein kleiner Mann steht, ein ganz kleiner Mann.
Darf ich raten: Alle, die wegen der Proteste gegen den WKR-Ball die letzten beiden Jahre eine Verwaltungsstrafe (!) erhalten haben laufen jetzt beim LVT unter "Abwehr krimineller Verbindungen"? Der Staatsschutz ist sowas von jenseitig, das ist unpackbar.
Nö, habe ich nicht. Und dass ich selbst den einen oder anderen Eintrag beim LVT habe, wundert mich eigentlich auch nicht ;-). Aber Tschuldigung: eine Flugblattschmeißende ÖH-Vorsitzende ist in etwa so staatsgefährdend wie Nachbars Wauzi, das unter "Extremismus" einzuordnen hat ja schon fast was humoristisches.
bitte nur weil sie einen eintrag in ihrem leumund haben (was hier glaub ich gar nicht der fall ist) heißt das ncoh lange nicht dass sie niemand einstellt
schließlich können die meisten menschen sinnerfassend lesen und beurteilen ob die tat für sie relevanz hat oder nicht
klar werde ich keinen bankräuber in der bank einstellen aber das ist doch völlig egal, in vielen berufen sogar förderlich
denn was machen die vielen anderen hundert/tausend politisch aktiven Menschen, die keine Karriere machen wie sie es nennen?
Wegen so einer im politischen Alltag normalen Protestaktion als ExtremistIn und bitte kriminelle Vereinigung eingestuft zu werden ist ein Skandal!
hören sie auf mit diesen "vätern". die,- nämlich genau um die es laut der anzeige wegen 278a geht - sind leute die richter mit mord bedroht haben, die ihre ex-frauen mit gewalt, bzw gewaltdrohungen einschüchterten. ihre tathandlungen entsprechen - im gegensatz zu den tierschützern - genau dem tatbild einer kriminellen vereinigung.
man kann über den paragraphen schlecht urteilen (ich tue es), aber stellen sie nicht diese aushängeschilder dieser sogenannten väterrechtler auf eine stufe mit ngos, tierschützern und der gleichen..
alle "väter" meine ich auch nicht, aber die sogenannten "väterrechtler". und tun sie nicht so, als wären die etwas fortschrittliches. und zudem haben sie sich auf eben die speziellen väterrechtler bezogen, die wegen 278a angezeigt wurden, also beschweren sie sich nicht, wenn ich die auch anspreche.
Sorry, so smart und sympathisch Sigrid Maurer in den Medien rüberkommt, die Aktion ist einfach, egal was die Gesetze im Detail sagen, eine Störaktion. Und zwar nicht eine Störaktion von einem Kirtag in Hintertupfing, sondern eine Störaktion im Parlament der Republik Österreich.
Ich kann die Motivation von Sigrid Maurer irgendwo nachvollziehen, gleichwohl kann ich auch nachvollziehen, dass sie damit für einige Zeit in gewissen Datenbanken aufscheint. So etwas wie 1 oder 2 Jahre halte ich für angemessen. Wenn die Daten nachher wirklich gelöscht werden, dann finde ich den Zeitrahmen einfach akzeptabel.
Ja, das kann leider leicht passieren.
Erstens, in dem Fall wird das nie vergessen werden. Weil der Zeitungsartikel bleibt ;-)
Zweitens, leider ist die Politik, und Teile der Gesellschaft, viel zu lasch im Datenschutz. Der jetzige deutsche Verteidigungsminister hat ja, als er Innenminister war, interessante Konzepte die eher aus der Anarcho-Ecke kommen aktiv verfolgt. Also zB ein Verfalldatum für solche Aufzeichnungen. Aber bei unserer jetzigen Regierung, die sind doch durch die Bank (intellektuell mögen Karl und Töchterle die Ausnahmen sein) alle nur Durchschnitt.
Das ändert aber nix daran, dass ich finde, dass die gute Frau Maurer diese Aufzeichnungen akzeptieren sollte. Das ist halt deren Aufgabe, ganz simpel.
Leider vermutlich ja.
Für mich genießen staatliche Stellen eben einen gewissen Respekt.
Ich behaupte ja nicht, dass man die fesche Sigrid einsperren muss und dann im Prozess vorführen muss wie eine Amanda in Italien. Nein. Ich hoffe mal stark, dass solche Zetteln nicht strafbar sind, und verletzt hat sie auch keinen. Aber wer sich in dem übt, was manche zivilen Ungehorsam nennen, der muss einfach damit rechnen, dass der Staat einen beobachtet. Das ist doch naheliegend.
Wenn sich diese Beobachtung dann im Rahmen hält, also zB 1 oder 2 Jahre in einer Datenbank, dann finde ich das in Ordnung. Das ist doch keine Strafe. Übrigens in dem Fall sowieso nicht, wenn sie es nicht öffentlich gemacht hätte, wäre es eh bald vergessen.
sind's aber, verwaltungsstrafe, siehe: "wegen einer Verwaltungsübertretung"
Der respekt, den das Parlament verdient (naja), wird dadurch geschützt. da braucht man nicht noch leute wegen pipifax vom Verfassungsschutz beobachten lassen.
Ich sag ja nicht, dass ich, wenn ich eine andere Meinung habe, gerne dem Staat folge. Aber ich tue es.
Ín Österreich fahre ich brav 130 (ok, von mir aus 140 am Tacho) auf der Autobahn. In Deutschland geb ich aber auch mal Gas. Ich stimme dem Tempolimit nicht zu, befolge es aber. Und auch wenn mich diese Einschränkung ärgert, im Prinzip befolge ich die Regeln schon gerne, weil ohne Regeln hätten wir dann halt Anarchie oder so was Ähnliches, also Regeln die von selbsternannten Warlords (oder linken oder rechten Wahrheitsfindern) gesetzt werden. Da sind mir unsere Regeln allemal lieber.
siehe verwaltungsstrafe. es geht ums überschießen bzgl verfassungsschutz & extremismus.
der verfassungsschutz kommt korrekterweise auch nicht daher, und nimmt Sie in die datenbank auf, weil Sie unerlaubterweise 140 fahren. (oder sagen wir: mit 70 am Parlament vorbei)
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