
Knackpunkt für die ÖVP - so hört man aus dem Innenministerium - ist nach wie vor die Frage, wo die Männer- und Frauenpaare einander das Jawort geben sollen.
Wien - Viele Lesben und Schwule hätten es mit dem Heiraten eilig, berichtet Christian Högl, Obmann der Homosexuelleninitiative (Hosi)Wien: "Mich kontaktieren seit Monaten viele binationale Paare. Für sie macht es einen großen Unterschied, ob die Homoehe, wie die zuständigen Politiker mehrfach angekündigt haben, mit Jahresbeginn 2010 eingeführt wird oder später. Denn vielfach sind sie wegen der Fristen für eine Aufenthaltsberechtigung des ausländischen Partners in großer Sorge" .
In diesem Sinn sei die Frage des Homoehe-Timings "inzwischen eine Frage politischer Glaubwürdigkeit geworden. Wenn es wieder eine Verschiebung gibt, wird es peinlich", sagt Högl. Doch aus den drei Ministerien, die über dem Gesetzesentwurf brüten, kommen unterschiedliche Signale, die - zusammengenommen - in Richtung Verzögerung zu weisen scheinen.
"Wir sind auf einem guten Weg. Nur ein paar Details der Regelung sind noch offen", verkündet etwa Andrea Brunner aus dem Büro von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ). Dass das neue Gesetz noch im Herbst den Ministerrat passieren und im Parlamentsplenum beschlossen wird, ist für sie "sichergestellt" . Aber dafür will Paul Hefele, Pressesprecher von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, seine Hand nicht ins Feuer legen: "Wir haben niemals gesagt, dass bis Jahresende eine Lösung auf dem Tisch liegen muss", meint er. Im Gespräch mit derStandard.at hatte er jedoch noch im Mai dieses Jahres gesagt: Für die Justizministerin sei klar, dass es "bis Ende des Jahres eine Lösung" geben werde.
Keine "traditionelle" Heirat
Knackpunkt für die ÖVP - so hört man aus dem Innenministerium - ist nach wie vor die Frage, wo die Männer- und Frauenpaare einander das Jawort geben sollen. Um "den Unterschied zum Instrument der traditionellen Ehe klar herauszustreichen" würden die Standesämter weiterhin nicht ins Auge gefasst, sagt ein Beamter aus dem Ressort Maria Fekters (ÖVP).
Homosexuelle Paare sollten ihren Bund fürs Leben vielmehr "bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden" eingehen. Vor allem in den schwarz dominierten ländlichen Regionen sind das vielfach die Bezirkshauptmannschaften, während die Standesämter in den Gemeindeämtern angesiedelt sind. In den großen, meist rot regierten Städten - etwa in Wien - sind Personenstandsangelegenheiten hingegen prinzipiell Sache der Standesämter.
Im einem Gesetzesentwurf für "Eingetragene Partnerschaften" aus der interministeriellen Arbeitsgruppe, in die der Standard Einblick bekam, wird die Causa Prima elegant umschifft. Die Eintragung sei "bei der laut Personenstandsgesetz zuständigen Behörde zu protokollieren" , heißt es da. Eine Lösung, die nach einer eigenen Verordnung verlangen würde. Von einer allfälligen Zeremonie ist nicht die Rede, doch auf notwendig werdende Änderungen anderer Gesetze gibt es in dem Entwurf 28 Verweise. Jene auf sozialrechtliche Bestimmungen fehlen aber noch, ebenso wie die aufs Fremdenrecht.
Für Christian Högl wäre dieses Modell "insgesamt ziemlich unbefriedigend". Statt die Diskriminierung homosexueller Paare abzubauen, würde "die Bezirksverwaltungslösung zu einer neuen Ungleichbehandlung führen, die auf Lesben und Schwule nur demütigend wirken kann". (Irene Brickne, DER STANDARD, Printausgabe, 30.9.2009)
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Sehen Sie mal auf den Kalender - da steht, neben Tag und Monat, auch das Jahr. Mit etwas Konzentration werden Sie die Jahreszahl als 2009 entziffern.
Kombiniert man diese Tatsache mit jener dass dieser Staat sekulär ist, das heiß religiöse Einflussnahme auf die Gesetzgebung nicht gestattet ist, dann können Sie sich mit ihrer Ansicht auf den Kopf stellen und das Ave Maria singen, sie bliebe dennoch uninteressant und unerheblich.
http://www.youtube.com/watch?v=oh8kxIz0y-w
mehr ist dazu nicht zu sagen.
solten die Gesetzesverantwortlichen endlich jene ominösen "fünf Wörter" samt dem Beistrich, die laut Österreichischer Richter-Zeitung dieses Monats nur aus dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch entfernt werden müssten, um dem Gleichheitsgrundsatz zum Durchbruch zu verhelfen.
Dann macht mal.
§ 44 ABGB. Die Familien-Verhältnisse werden durch den Ehevertrag gegründet. In dem Ehevertrage erklären zwey Personen [streichen: verschiedenen Geschlechtes] gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben [streichen: , Kinder zu zeugen, sie zu erziehen,] und sich gegenseitig Beystand zu leisten.
klingt irgendwie einfacher als die ministeriellen pläne.
die kinder sind ja auch eines der argumente pro homo-ehe...
denn tausende kinder in österreich leben in regenbogenfamilien und die brauchen auch stabilität und rechtliche sicherheit.
sie sind ja gegner dieser rechtlichen sicherheit...
warum sie sich gerade als beschützer der kinder aufspielen, wo sie das genaue gegenteil betreiben, ist wohl weiter ein rätsel.
kinder vorschieben um seine eigene intoleranz zu begründen um im selben atemzug gegen das wohl tausender kinder zu handeln, das ist ein perfektes beispiel von scheinmoral.
In Richter-Blatt-Variante wurde allerdings nur gestrichen: "verschiedenen Geschlechtes" und "zu zeugen, sie".
"Kinder zu erziehen" wurde der "Regenbogenfamilien" wegen, in die Kinder aus vergangenen Hetero-Beziehungen mitgebracht wurden, dringelassen.
Wahrhaftig, ganz einfach.
»[vorhandene oder entstandene] Kinder [solange notwendig] zu erziehen«
Unjuristisch gesprochen sollte aber ohnehin unter den »Beystand« fallen, man wird ja kaum die Familie des Partners oder der Partnerin im Stich lassen wollen.
Etwas mehr als fünf Wörter, eher acht (und zwei Beistriche):
ABGB,
„Zweytes Hauptstück.
Von dem Eherechte.
Begriff der Ehe,
§ 44. Die Familien-Verhältnisse werden durch den Ehevertrag gegründet. In dem Ehevertrage erklären zwey Personen verschiedenen Geschlechtes gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitig Beystand zu leisten.”
Nur weiter so!
2011 steht Österreich zur Prüfung durch die UNO im Hinblick auf Umsetzung der MENSCHENRECHTE heran.
Vielleicht wird man dann gegenüber Österreich auch den Unterschied zu z.B. Spanien, den Niederlanden, Dänemark, Schweden, Norwegen "klar herausstreichen", die das Recht auf Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare betreffend die Eheschließung bereits umgesetzt haben!!!
Dann gibt's juristisch Saures!
In welcher hinterletzten Operettenprovinz leben wir hier eigentlich?
genannt bekomme ;)
ich kann Ihnen sagen, dass es kein recht auf gleichgeschlechtliche ehen gibt, da art 12 der mrk unter einem gesetzesvorbehalt steht.
sehr wohl gibt es das recht auf gleichgeschlechtliche partnerschaften (achtung des privatlebens).
für in ihrer Wurzel grundrechtswidrige einfache Gesetze!
Lesen Sie die MRK IM GANZEN und den Art. 7 B-VG noch dazu, dann fällt Ihnen bestimmt auch noch eine weitere Gesetzesstelle in der MRK ein...
Weiter helfen wir jetzt aber nicht!
Das Rätsel müssen Sie nun selber auflösen! ...
engstirnigen laien etwas erklären zu müssen. deshalb lass' ich es auch. das ist ein diskussionsforum und kein kindergarten.
1. haben Sie nicht verstanden was ein gesetzesvorbehalt ist.
2. weiß ich nicht, was Sie mir mit dem verweis auf die nulla poena sine lege sagen wollen. es gibt ja ein gesetz (ABGB).
3. das erkenntnis EXTRA für Sie: VfSlg 17.098/2003
4. ich hoffe Sie arbeiten in keiner organisation, die homosexuelle berät.
Art. 7 des Österreichischen Bundesverfassungsgesetzes enthält den Gleichheitsgrundsatz.
"Nulla poena sine lege" bedeutet: "Keine Strafe ohne Gesetz", und steht dieser Grundsatz im § 1 des Österreichischen STRAFgesetzbuches.
Wenn Sie allerdings die EHE per se für eine STRAFE halten...
;-)))
niemandem wird verboten, mit dem Menschen seiner Wahl zusammen zu leben.
Aber darum geht es hier garnicht, sondern vielmehr um ein "best of both worlds"; ganz nach dem Motto, ich weill nicht so sein wie du, aber deine Begünstigungen will ich gefälligst trotzdem konsumieren...
Na, mit dem Argument dürften auch keine Frauen nach den Wechseljahren und andere unfruchtbare Menschen mehr heiraten.
Oder Menschen, die Kinder von anderen Partnern haben. Oder verwitwete Eltern mit Babys.
Ich wüsste nicht, dass es verboten ist, Kinder mit in die Ehe zu bringen oder von jemanden anderen schwanger zu werden, wenn man verheiratet ist.
Nach den Wahlresultaten in V and OO gibt es mit
der VP sicher keine "HomoEhe" in dieser Legislaturperiode!
Sowas kann es ueberhaupt nur bei einer rot-gruenen Koalition geben. Hoechsten noch bei starken Verlusten der VP bei gleichzeitigen starken Gewinnen der SP. Wie weit ist Oe davon im Moment entfernt? Lichtjahre? Megaparsecs? Pralleluniversen?
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