
14.09.2009 18:31
Fremdenrechtspaket tritt 2010 in Kraft
Bei Regierungsklausur in Salzburg abgesegnet - Verfahren sollen verkürzt werden, mehr Möglichkeiten zur Schubhaft - DNA-Analysen sehr umstritten
Salzburg - Ungeachtet des Schubhaft-Todes eines jungen Inders heute Vormittag hat die Regierung bei ihrer Klausur in Salzburg Montagnachmittag das Fremdenrechtspaket abgesegnet. Dieses enthält unter anderem eine Ausweitung der Schubhaft-Möglichkeiten. Ferner soll so genannten Folgeanträgen Einhalt geboten und damit die Verfahren verkürzt werden. Schließlich wird es noch die Möglichkeit geben, DNA-Analysen zur Feststellung von Familienbeziehungen sowie radiologische Untersuchungen zur Altersfeststellung zu machen.
Letzterer Punkt war in der Begutachtung besonders umstritten und unter anderem von Ärztekammer und Gesundheitsministerium kritisiert worden. Verteidigungsminister Norbert Darabos als Hauptverhandler der SPÖ wischte diese Bedenken zur Seite. Ein derartiges Röntgen an Schulter oder Handwurzel bringe nicht mehr Strahlenbelastung als eine Passagier-Kontrolle am Flughafen. Zudem sei solch eine radiologische Untersuchung freiwillig, erklärte Innenministerin Maria Fekter.
Die Ressortchefin betonte, dass sich am eigentlichen Asylverfahren durch die Novelle nichts ändere. Es gehe nur darum, Missbrauch einzudämmen und die Verfahren zu beschleunigen. Daher wird bei Folgeanträgen, die nur dazu dienen, die Außerlandesbringung zu verhindern, die Möglichkeit geboren, den faktischen Abschiebeschutz durch die Asylbehörden aufheben zu lassen. Die Folgeanträge seien nämlich mittlerweile die häufigsten Anträge im Asylwesen, erläuterte Fekter diese Verschärfung.
Mehr Möglichkeiten zur Schubhaft
Ausgeweitet wird auch die Möglichkeit zur Schubhaft. Künftig werden alle Personen in dieses Mittel genommen, für deren Verfahren ein anderer Staat zuständig ist, es sei denn, subjektive Gründe sprächen dagegen. Dabei wird es laut Fekter insgesamt wohl zu mehr Schubhaftfällen kommen, durch die beschleunigten Abschiebemöglichkeiten sollte es aber weniger Schubhafttage geben.
Der Tod des indischen Schubhäftlings heute in Wien wird keine unmittelbaren Folgen haben, was die Gesetzgebung anlangt. Zwangsernährung sei auch künftig nicht geplant, weil es einerseits dafür keine parlamentarischen Mehrheiten gebe und andererseits diese den Menschenrechten widersprechen würde, erklärte Fekter.
Das Fremdenrechtpaket wird morgen den Ministerrat passieren, im Oktober soll es im Nationalrat, im November im Bundesrat beschlossen werden. In Kraft treten werden die Neuregelungen mit Anfang 2010. (APA)
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