Wohnen mit höchster Exklusivität!
Wohnen auf höchster Exklusivität!
Die Wohnung Top 107 befindet sich im 6.OG des Hauses und ist ca. 125,30 m² groß.
Wohnen mit Küche und Bibliothek, Garderobe mit knapp 7 m², Schalfzimmer mit Ankleidebreich!
Aussenflächen: Dachterrasse im Norden mit ca. 31,65 m², Dachterrasse im Süden mit ca. 8,75 m². Die nördlich ausgerichtete Dachterrasse zeigt direkt zur Donau, die südlich ausgerichtete Dachterrasse zeigt in den begrünten Innenhof.
Ausstattung: Kunststoff/ Alu-Fenster mit 3-fach Verglasung, Fußbodenheizung, Videoüberwachungsanlage, Niedrigenergiestandard, Tiefgaragenparkplätze,...
Das Projekt "Donaupromenade" wird in drei Bauetappen* (geplante Gesamtfertigstellung Sommer 2013) errichtet und besteht aus insgesamt drei Wohnbauten und einem Geschäftsgebäude mit Büros, Nahversorgung und Restaurant. Ausreichende Parkmöglichkeiten entstehen in einem natürlich belichteten Parkdeck sowie entlang der Zufahrtsstraße. Die BCL Büro Center Linz errichtungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH ist der BAUTRÄGER des Objektes und gleichzeitig ein Schwesternkonzern der AREV Immobilien GmbH.
Der ehemalige Winterhafen präsentiert sich dank seiner direkten Lage an der Donau und seiner hervorragenden Infrastruktur als äußerst interessanter und attraktiver Wohnraum. Die Linzer Innenstadt ist in wenigen Autominuten problemlos erreichbar, die nahe Donau lädt zu langen Spaziergängen ein und Sportbegeisterte finden eine ideale Ausgangslage für die unterschiedlichsten Freizeitaktivitäten.
Heizwärmebedarf: 38 kWh/m2.a
Nebenkosten:
- Grunderwerbsteuer (3,5 %)
- Grundbucheintragungsgebühr (1,1% des Kaufpreises zzgl. USt)
- Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherliche Durchführung zzgl. Barauslagen
- Allfällige Rechtsberatungskosten der kaufenden Partei
- Etwaige Finanzierung- und Besicherungskosten
(Vgl. Bedingungen des Anwartschafts- zugleich Bauträgervertrages Beilage ./1)
- Käuferprovision 1,5% zzgl 20% Ust
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der BCL um eine Konzernschwester der AREV handelt, weshalb daher ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des § 6 Abs. 4 MG besteht.