Wien - Der Sozialsprecher der ÖVP, Gottfried Feurstein, ist überzeugt, dass bei der Reform der Krankenkassen jene Politiker einen Erfolg verbuchen werden können, die eine Umverteilung der Mittel via Ausgleichsfonds ablehnen. Im Radio-Mittagsjournal am Freitag deponierte der Vorarlberger Mandatar: "Es wird auf die Wünsche der Landeshauptleute und vieler VP-Abgeordneter eingegangen werden". Die SPÖ appellierte an die ÖVP, die 60. ASVG-Novelle im Bundesrat nicht zu beschließen. Das hieße, dass das Konzept zur Reform der Krankenkassen geändert werden müsse. Derzeit ist vorgesehen, dass "reiche" Kassen "armen" im Wege von Darlehen an den Ausgleichsfonds der Träger Gelder temporär zur Verfügung stellen. Was gestern Ablehnung der VP-Landeshauptleute vor allem aus Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg hervorgerufen hat. Sie verlangen zumindest Rückzahlungsgarantien bzw. eine Haftungsübernahme aus dem Bundesbudget. 40.000 Unterschriften gegen das Kassen-Paket In Vorarlberg sind bisher 40.000 Unterschriften gegen die Kassen-Vorhaben gesammelt worden, noch nicht eingerechnet Listen von Ärzten und Parteien. Landeshauptmann Herbert Sausgruber hatte die beiden Vorarlberger VP-Mandatare auch indirekt aufgefordert, dem Kassenpaket im Nationalrat nicht zuzustimmen. Khol-Arbeitsgruppe Seine Hoffnung setzt Feurstein nun auf die Arbeitsgruppe unter Klubchef Andreas Khol, die eine neue, entsprechende Formulierung finden soll. Feurstein arbeitet in diesem Komitee mit, er ist optimistisch: "Es wird sich sehr wesentliches ändern". Die Sozialsprecherin der SPÖ, Heidrun Silhavy, richtete einen Offenen Brief an die Landeshauptleute und appellierte, die 60. ASVG-Novelle im Bundesrat nicht zu beschließen. Notwendig sei eine "Koalition der Vernunft", die die 60. ASVG-Novelle ablehnt. Silhavy listete einige Punkte gegen das Regierungsvorhaben auf: Bedenken des Rechnungshofes; dass die wichtigen Probleme der strukturellen Unterschiede zwischen den Trägern und der ungünstigen Beitragsentwicklung damit keineswegs gelöst würden; Warnung des Rechtsanwaltskammertages, wonach die Regelungen verfassungsrechtlich problematisch wären; Ablehnung durch die betroffenen Krankenkassen, da Garantien fehlten. (APA)