Gesundheitspolitik
Kassenpaket: Landeshauptleute mit Widerstand offenbar erfolgreich
VP-Sozialsprecher Feurstein: Auf Wünsche wird eingegangen
Wien - Der Sozialsprecher der ÖVP, Gottfried Feurstein, ist
überzeugt, dass bei der Reform der Krankenkassen jene Politiker einen
Erfolg verbuchen werden können, die eine Umverteilung der Mittel via
Ausgleichsfonds ablehnen. Im Radio-Mittagsjournal am Freitag
deponierte der Vorarlberger Mandatar: "Es wird auf die Wünsche der
Landeshauptleute und vieler VP-Abgeordneter eingegangen werden". Die
SPÖ appellierte an die ÖVP, die 60. ASVG-Novelle im Bundesrat nicht
zu beschließen. Das hieße, dass das Konzept zur Reform der Krankenkassen geändert
werden müsse. Derzeit ist vorgesehen, dass "reiche" Kassen "armen" im
Wege von Darlehen an den Ausgleichsfonds der Träger Gelder temporär
zur Verfügung stellen. Was gestern Ablehnung der VP-Landeshauptleute
vor allem aus Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg hervorgerufen
hat. Sie verlangen zumindest Rückzahlungsgarantien bzw. eine
Haftungsübernahme aus dem Bundesbudget.
40.000 Unterschriften gegen das Kassen-Paket
In Vorarlberg sind bisher 40.000 Unterschriften gegen die
Kassen-Vorhaben gesammelt worden, noch nicht eingerechnet Listen von
Ärzten und Parteien. Landeshauptmann Herbert Sausgruber hatte die
beiden Vorarlberger VP-Mandatare auch indirekt aufgefordert, dem
Kassenpaket im Nationalrat nicht zuzustimmen.
Khol-Arbeitsgruppe
Seine Hoffnung setzt Feurstein nun auf die Arbeitsgruppe unter
Klubchef Andreas Khol, die eine neue, entsprechende Formulierung
finden soll. Feurstein arbeitet in diesem Komitee mit, er ist
optimistisch: "Es wird sich sehr wesentliches ändern".
Die Sozialsprecherin der SPÖ, Heidrun Silhavy, richtete einen
Offenen Brief an die Landeshauptleute und appellierte, die 60.
ASVG-Novelle im Bundesrat nicht zu beschließen. Notwendig sei eine
"Koalition der Vernunft", die die 60. ASVG-Novelle ablehnt.
Silhavy listete einige Punkte gegen das Regierungsvorhaben auf:
Bedenken des Rechnungshofes; dass die wichtigen Probleme der
strukturellen Unterschiede zwischen den Trägern und der ungünstigen
Beitragsentwicklung damit keineswegs gelöst würden; Warnung des
Rechtsanwaltskammertages, wonach die Regelungen verfassungsrechtlich
problematisch wären; Ablehnung durch die betroffenen Krankenkassen,
da Garantien fehlten. (APA)