Wirtschaft
Strengere Regeln in Österreich
Wirtschaftsprüfer: Fall WorldCom in Österreich unwahrscheinlich aber nicht auszuschließen
Wien - WorldCom, Dynegy, Global Crossing, Enron, Tyco - die
Liste jener Unternehmen, denen unsaubere Bilanztricks vorgeworfen
oder bereits nachgewiesen wurden, wird immer länger. Grundsätzlich
seien solche Manipulationen auch in Österreich nicht ganz
auszuschließen, sagte der Präsident der Kammer der
Wirtschaftstreuhänder, Klaus Hübner, am Donnerstag im ORF-Radio. Das
ist freilich nicht besonders wahrscheinlich: Die gesetzlichen
Vorschriften seien in Österreich strenger als in den USA,
unterstreicht Hübner. In Österreich und in ganz Europa habe es noch keinen Fall der
Marke WorldCom gegeben, was laut Hübner auch mit dem anderen
Bilanzierungsverfahren zu tun hat: Steht bei einem Abschluss gemäß
dem heimischen Handelsgesetzbuch der Gläubigerschutz und die
kaufmännische Vorsicht im Vordergrund, so legt US-GAAP mehr Wert auf
die Darstellung der Gewinne. Unternehmen in den USA können sich damit
reicher darstellen, als sie tatsächlich sind, sagte Hübner.
Von Täuschungen nicht gefeit
Besonders problematisch sei es, wenn wie im Fall Enron die
Wirtschaftsprüfer selbst an der Fälschung beteiligt seien. Doch
selbst ein gewissenhafter Prüfer sei vor Täuschungen nicht gefeit,
wenn er falsch informiert werde, sagte Hübner, der eine eigene
Wirtschaftsprüferkanzlei betreibt.
Sowohl der Energieriese Enron als auch WorldCom wurden übrigens
vom Buchprüfer Arthur Andersen betreut, der mittlerweile selbst in
Konkurs gegangen ist.
Haftung deutlich erhöht
Nicht sorgfältige oder fahrlässige Prüfungen - wenn etwa eine
offensichtliche Überschuldung eines Unternehmens nicht erkannt wird -
können heimische Wirtschaftsprüfer seit Jahresbeginn teuer kommen.
Anfang Jänner wurde nämlich die Haftung für Wirtschaftsprüfer
deutlich erhöht. Bei börsenotierten Unternehmen haftet der Prüfer
jetzt mit bis zu 20 Mill. Euro für die Richtigkeit der Bilanz.
Bisher gab es laut Hübner in Österreich erst zwei
Gerichtsverfahren, in denen diese Haftung der Wirtschaftsprüfer
schlagend wurde: Das eine betraf den Konkurs der Riegerbank, das
zweite den Zusammenbruch der Bank für Handel und Industrie (BHI). (APA)