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Foto: REUTERS/Calle Toernstroem

Salzburg - In der "kompletten Branche" sei nie über einen Brand bei einer Seilbahn nachgedacht worden. "Es war nie ein Thema, dass brennbare Stoffe nicht verwendet werden dürften." Den Heizlüfter habe niemand je als Gefahrenquelle angesehen. Man habe alle behördlichen Auflagen eingehalten. "Nicht schuldig."

Wie die vor ihm vernommenen Angeklagten der Gletscherbahnen Kaprun bestätigte am Dienstag, dem sechsten Verhandlungstag beim Kaprun-Prozess, Robert Vockenhuber vom Wagenaufbauerzeuger Swoboda, dass für die österreichische Seilbahnwirtschaft bis zum 11. November 2000 ein Seilbahnbrand katastrophalen Ausmaßes einfach jenseits der Vorstellungskraft gelegen war. Styropor als Dämmstoff oder Gummiwabenmatten am Boden seien bei vielen Seilbahnen üblich.

Bei der Zahnradbahn in Puchberg am Schneeberg, die ebenfalls durch Tunnel geführt werde, sei eine größere Menge an Kunststoffaufbauten verwendet worden als bei "Kitzsteingams" und "Gletscherdrachen" in Kaprun. Und: Bei der Salzburger Festungsbahn würden ebenfalls Heizlüfter die Führerstände erwärmen.

Man könne davon ausgehen, dass diese Geräte mit Thermostatschaltern gegen Überhitzen ausgestattet seien. Vockenhuber und dem zweiten Angeklagten der Firma Swoboda, Günther Portenschlager, wirft die Staatsanwaltschaft vor, durch den Einbau eines nicht geeigneten Heizlüfters, am Tod von 155 Menschen mit verantwortlich zu sein. Laut Gutachten hat eine überhitzte Glühwendel ausgetretenes Hydrauliköl entzündet.

Der 40-jährige Techniker bestätigte zwar, dass er mit der Auftragsabwicklung für die Wagenaufbauten befasst war, den Einbau der "im Fachhandel erhältlichen" Heizlüfter habe aber der damalige Projektleiter zu verantworten. Dieser findet sich in Salzburg jedoch nicht auf der Anklagebank. (stet, neu/Der STANDARD, Printausgabe, 26.6.2002)