Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüft den Mandatsentzug des französischen Rechtsradikalen Jean-Marie Le Pen im Europaparlament. Le Pens Anwälte erklärten am Dienstag vor dem Gericht in Luxemburg, die Entscheidung des Europaparlaments vom November 2000 enthalte Formfehler. Mit einem Beschluss des EuGH wird frühestens im Oktober gerechnet, so dass Le Pen bis dahin seinen Status als Abgeordneter behalten wird. "Bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung ist er ein Abgeordneter wie alle anderen", sagte eine Sprecherin des Europaparlaments. Le Pen werde daher auch die vollen Bezüge und Aufwandsentschädigungen behalten. Der Sitz im Europaparlament ist das einzige politische Mandat, das der Chef der rechtsradikalen Partei Front National (FN) noch hat. Aller politischen Ämter enthoben Le Pen war vor zwei Jahren wegen eines tätlichen Angriffs auf eine sozialistische Politikerin von einem französischen Gericht aller politischen Ämter enthoben worden. Er musste daraufhin seinen Sitz im Parlament der südfranzösischen Region Provence-Cote d'Azur zurücklegen. Auch das Europaparlament entzog ihm auf Antrag der Pariser Regierung sein Mandat. Sein Mandant sei nicht vom zuständigen Geschäftsordnungsausschuss gehört worden, sagte Le Pens Anwalt bei der Verhandlung vor dem EuGH. Zudem habe das Straßburger Plenum nicht über den Entzug des Mandats abgestimmt. Im Jänner 2001 wurde dieser Schritt per einstweiliger Verfügung ausgesetzt. Le Pen war im Juni 1999 zum dritten Mal ins Europaparlament gewählt worden. Die Legislaturperiode dauert bis Juni 2004. Im April trat der Rechtsradikale bei der Präsidentschaftswahl in Frankreich an und zog überraschend in die Stichwahl gegen den konservativen Amtsinhaber Jacques Chirac ein, wurde aber im zweiten Durchgang Anfang Mai von Chirac haushoch geschlagen. (APA)