EU
Europäische Gerichtshof prüft Klage Le Pens gegen Entzug seines Mandates
Französischer Rechtsradikaler mindestens noch bis Oktober Abgeordneter im Europaparlament
Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüft den
Mandatsentzug des französischen Rechtsradikalen Jean-Marie Le Pen im
Europaparlament. Le Pens Anwälte erklärten am Dienstag vor dem
Gericht in Luxemburg, die Entscheidung des Europaparlaments vom
November 2000 enthalte Formfehler. Mit einem Beschluss des EuGH wird
frühestens im Oktober gerechnet, so dass Le Pen bis dahin seinen
Status als Abgeordneter behalten wird. "Bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung ist er ein Abgeordneter
wie alle anderen", sagte eine Sprecherin des Europaparlaments. Le Pen
werde daher auch die vollen Bezüge und Aufwandsentschädigungen
behalten. Der Sitz im Europaparlament ist das einzige politische
Mandat, das der Chef der rechtsradikalen Partei Front National (FN)
noch hat.
Aller politischen Ämter enthoben
Le Pen war vor zwei Jahren wegen eines tätlichen Angriffs auf eine
sozialistische Politikerin von einem französischen Gericht aller
politischen Ämter enthoben worden. Er musste daraufhin seinen Sitz im
Parlament der südfranzösischen Region Provence-Cote d'Azur
zurücklegen. Auch das Europaparlament entzog ihm auf Antrag der
Pariser Regierung sein Mandat.
Sein Mandant sei nicht vom zuständigen Geschäftsordnungsausschuss
gehört worden, sagte Le Pens Anwalt bei der Verhandlung vor dem EuGH.
Zudem habe das Straßburger Plenum nicht über den Entzug des Mandats
abgestimmt. Im Jänner 2001 wurde dieser Schritt per einstweiliger
Verfügung ausgesetzt.
Le Pen war im Juni 1999 zum dritten Mal ins Europaparlament
gewählt worden. Die Legislaturperiode dauert bis Juni 2004. Im April
trat der Rechtsradikale bei der Präsidentschaftswahl in Frankreich an
und zog überraschend in die Stichwahl gegen den konservativen
Amtsinhaber Jacques Chirac ein, wurde aber im zweiten Durchgang
Anfang Mai von Chirac haushoch geschlagen. (APA)