Unternehmen
Telekom-Regulator: "Rückschlag für Liberalisierung"
Vorgangsweise der Telekom Austria für Otruba aber plausibel und gerechtfertigt
Wien - Der oberste Telekom-Regulator Heinrich Otruba, der
den Streit zwischen CyberTron und Telekom Austria in einem
Schlichtungsverfahren bereits seit vergangener Woche untersucht,
spricht von einem "schweren Schlag für die Liberalisierung des
Telekommarktes". "Mit CyberTron wird voraussichtlich einer der großen
von den kleineren österreichischen Telekom-Anbietern vom Markt
verschwinden. Insgesamt ist das eine bittere Pille für den Markt",
sagte Otruba am Dienstag zur APA. Das Schlichtungsverfahren habe aber ergeben, dass das Vorgehen der
Telekom Austria (TA) aus wirtschaftlicher Sicht "plausibel" und
"gerechtfertigt" sei. Die TA habe nach den geltenden
Zusammenschaltungsverträgen gehandelt. Die mehreren vorangegangenen
Mahnungen seien "formal in Ordnung" gewesen. Auf die Möglichkeit
einer partiellen Abschaltung und einer außerordentlichen Kündigung
sei in den Mahnungen in korrekter Form hingewiesen worden.
Letztendlich seien die Ereignisse "zwar ein unangenehmer aber ein
Betriebsunfall", so Otruba.
6,6 Millionen Euro Schulden
Die TA bezifferte die Schulden von CyberTron im
Schlichtungsverfahren mit 6,6 Mill. Euro - wohlgemerkt nach Abzug der
Bankgarantien über 1,7 Mill. Euro, die die TA bereits in Anspruch
genommen hat. Als börsenotiertes Unternehmen könne die TA solche
Ausstände nicht ignorieren, gesteht Otruba ein.
Wogegen sich der Regulator im Schlichtungsverfahren verwehrte, war
die Tatsache, dass die TA vergangene Woche kurzfristig bereits den
Netzzugang von CyberTron kappte. In Folge des Verfahrens hat der
Regulator daraufhin die TA aufgefordert, die geplante Netztrennung
zwischen ihr und CyberTron bis zumindest kommenden Mittwoch 20.00 Uhr
aufzuschieben, jedenfalls jedoch so lange, bis eine ausreichende
Information der Preselect-Kunden der CyberTron über die bevorstehende
Netztrennung erfolgt ist und die Erreichbarkeit der direkt
angeschalteten Kunden der Cybertron auf andere Weise ermöglicht
werden kann.
Die TA ist dieser Forderung nun insoweit nachgekommen, "als ein
Notbetrieb durch das Zurverfügungstellen von ausreichenden
Zusammenschaltungskapazitäten jedenfalls bis Mittwochabend
aufrechterhalten werden kann", so der Regulator weiter. (APA)