Wien – Nach Aufhebung des so genannten Homosexuellen-Paragraf 209 deutet alles darauf hin, dass künftig ein einheitliches Schutzalter von 14 Jahren gelten wird. VP-Klubchef Andreas Khol betonte am Dienstag vor dem Ministerrat, es solle lediglich eine Missbrauchsbestimmung bei 16 Jahren eingezogen werden. Entsprechende Tatbestände wären dabei etwa das Ausnützen sexueller Unreife oder Missbrauch. Jedenfalls werde es keine Unterscheidung zwischen gleichgeschlechtlichen und heterosexuellen Beziehungen geben. FP-Klubchef Peter Westenthaler meinte, aus seiner Sicht gebe es zu diesem Thema nichts mehr zu sagen. Der VfGH habe sein Urteil ja gesprochen.

Khol, der lange Zeit als Verteidiger des so genannten Homosexuellen-Paragrafen gegolten hatte, sieht sich ungeachtet der Aufhebung durch den VfGH bestätigt. Schließlich werde in der Begründung des Urteils explizit auf die Notwendigkeit des Jugendschutzes hingewiesen. Dies sei eben immer die Position der ÖVP gewesen. Nun wolle man unter dieser Anweisung des VfGH eine entsprechende Neuregelung formulieren. Die Verhandlungen dazu würden von Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) und VP-Justizsprecherin Maria Fekter geführt.

Gegen §209-Schadensersatzforderungen

Eine Einschränkung bezüglich der Altersgrenze kann sich Khol jedenfalls zumindest vorstellen. Für ihn ist denkbar, einen Passus einzuführen, wonach sexuelle Handlungen bei "erheblichem Altersunterschied" strafbar gestellt werden könnten. Dies sei etwas, das es überall gebe, meinte der Klubobmann. Ob es nun aber tatsächlich in Österreich eingeführt wird, ließ Khol offen. Der Klubchef warnte auch davor, jetzt den Paragraf 209 schon für erledigt zu halten, immerhin sei er noch bis Ende Februar 2003 in gesetzlicher Geltung. Auch Schadensersatzforderungen von Homosexuellen kann Khol nicht nachvollziehen. Schließlich seien entsprechende Verurteilungen gemäß der aufrechten Gesetzeslage getroffen worden.

Fekter will "Missbrauchsbestimmung" bis 18 Jahre

Ein generelles Schutzalter für Jugendliche bis 14 Jahre, aber bis 16 Jahren in Fällen, wo es um Zwang bzw. Missbrauch geht. So präzisierte Maria Fekter (V), Vorsitzende des parlamentarischen Justizausschusses, Montagabend in der ZiB 2 ihre Meinung zur Aufhebung des Homosexuellen-Paragrafen.

In eine freiwillige Liebesbeziehung, ob homosexuell oder lesbisch, wolle man sich nicht einmischen, wenn die Partner(innen) über 14 Jahre sind. Sobald aber Gewalt und Abhängigkeit im Spiel sind, wolle man die Altersgrenze hinauf setzen, 16 Jahre seien dabei für sie "gut vorstellbar", "in einzelnen Bereichen bis 18", das werde sich in der Diskussion zeigen, meinte Fekter. (APA)