Das geplante schärfere deutsche Jugendschutzgesetz kann in Kraft treten. Nach dem Bundestag billigte am Freitag in Berlin auch der Bundesrat die Novelle. Mit dem Gesetz sollen Verbesserungen des Jugendschutzes besonders im Internet und in den elektronischen Medien durchgesetzt werden. Gewalt-Videos und Computerspiele können schneller vom Markt genommen werden. Mit dieser Novelle wie mit dem ebenfalls im Bundesrat abgesegneten neuen - weiter verschärften - Waffenrecht reagierten Bund und Länder auf den Amoklauf in Erfurt. Kompetenz Weiterhin wurden die Kompetenzen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (bisher: Schriften) erweitert. Damit sollen schneller jugendgefährdende Internet-Seiten festgestellt und gesperrt werden. Die als jugendgefährdend eingestuften Internet-Seiten sollen zudem nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlich werden, sondern nur noch der Polizei, Jugendämtern und den Herstellern von Filtersoftware zugehen. Kennzeichnung Computerspiele und Bildschirmspielgeräte werden künftig auch mit einer Alterskennzeichnung versehen. Videoverleiher müssen dafür sorgen, dass Filme nur entsprechend der Alterskennzeichnung freigegeben werden. Die Höhe der Bußgelder für Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz wurde von bisher 10.000 auf 50.000 Euro erhöht. Scharfmacher Bayern verlangte eine Nachbesserung dieses Gesetzes. In dem Antrag wird ein generelles, altersunabhängiges Verbot der Verbreitung von schwer jugendgefährdeten Videofilmen, Computer- und Videospielen gefordert. Ebenso sollen Killerspiele mit realistischen Simulationen untersagt werden. Der Antrag wird zunächst in den Ausschüssen des Bundesrats beraten. (APA)