Wirtschaft
"Große" Umsatzsteuerreform gestorben
Ab Jänner 2003 greifen neue Umsatzsteuer- bestimmungen - Betrug soll erschwert werden
Wien - Ab Jänner 2003 tritt das 2. Abgabenänderungsgesetz
2002 in Kraft, mit dem einige Änderungen für Unternehmer verbunden
sein werden. Aufgegeben hat Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ)
sein Bemühen um eine große Umsatzsteuerreform, mit welcher der
betrugslastige Vorsteuerabzug für Unternehmer abgeschafft werden
sollte. Das neue Gesetz ist der Vollzug einer EU-Richtlinie, die
Österreich bereits ein Jahr vor dem "Muss-Termin" umsetzt. Die
parlamentarische Beschlussfassung soll noch vor der Sommerpause
erfolgen. Drei Schwerpunkte kennzeichnen das 2. Abgabenänderungsgesetz:
Erweiterte Bestimmungen über die Form der Rechnungslegung zwischen
Unternehmen, die Einführung von elektronischen
Umsatzsteuervorausmeldungen und die Verlagerung der USt-Steuerpflicht
im Bauwesen, von Subunternehmern zum jeweiligen Generalunternehmer.
Die letztgenannte Bestimmung, die bereits mit 1. Oktober 2002 in
Kraft treten soll, soll einen Umsatzsteuerschwund im Bauwesen
eindämmen, indem Subunternehmer Vorsteuerabzüge geltend machen und
vor Abführung von Umsatzsteuer an das Finanzamt die Firma stilllegen.
UIUD-Nummer
Alle Rechnungen, die zwischen Unternehmern ausgestellt werden,
müssen künftig fortlaufend nummeriert sein und eine so genannte
UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer) aufweisen, die
bisher nur für grenzüberschreitende Lieferungen im EU-Binnenmarkt
obligat war. Die UID-Nummer, die jedem Unternehmer verpasst wird,
soll künftig auch im Internet abrufbar sein, womit die Identität
eines Lieferanten anhand der Rechnung kontrolliert werden kann.
Die Übereinstimmung der UID-Nummer mit dem Lieferanten ist vom
Rechnungsempfänger zu überprüfen, der bei Unstimmigkeiten im Fall
nicht abgeführter Umsatzsteuer dafür haftbar gemacht werden kann,
sagte zur APA ein Experte aus der Wirtschaftskammer. Weiters sieht das neue Gesetz die Einführung elektronischer
Umsatzsteuervorausmeldungen vor, was jedoch noch einer eigenen
Verordnung bedarf.
Die von Grasser gewünschte USt-Reform, mit der ab 2003 die
Vorsteuerabzugsfähigkeit fallen sollte und wofür bereits konkrete
Vorschläge ausgearbeitet waren, scheiterte am Einspruch der
EU-Kommission, die einen Alleingang Österreichs ablehnte. Die Abschaffung der 13. USt-Vorauszahlung will Grasser in einem
Steuerreformpaket 2003 unterbringen, heißt es. (APA)