Paris - Von allen Staatsoberhäuptern der Europäischen Union hat der französische Präsident die meisten Machtbefugnisse - sofern ihm eine Regierung aus dem eigenen politischen Lager zur Seite steht. Mit dem Sieg des bürgerlich-konservativen Lagers bei der Parlamentswahl am Sonntag ergibt sich für den neogaullistischen Staatschef Jacques Chirac genau diese Situation. Die drei "Kohabitationen" - 1986-88 und 1993-95 zwischen Chiracs sozialistischem Amtsvorgänger Francois Mitterrand und bürgerlichen Regierungen und 1997-2002 zwischen Chirac und der Linksregierung des Sozialisten Lionel Jospin - haben deutlich gemacht, dass es zwei völlig verschiedene Lesarten der Verfassung der Fünften Republik von 1958 gibt, deren Schöpfer General Charles de Gaulle war. Kommen Präsident und Premier aus ein und demselben Lager, ist der erstere der eigentliche Regierungschef und Führer der Parlamentsmehrheit. Der Premierminister ist dann nur ein ausführendes Organ und kann vom Staatsoberhaupt nach Gutdünken ausgewechselt werden. In Zeiten der Kohabitation dagegen ist der Premier der Chef der Parlamentsmehrheit, und es besteht ein echter Dualismus an der Spitze der Exekutivgewalt. Der Kohabitations-Präsident ist in vielen Bereichen Gefangener der Regierung, sein Handlungsspielraum auf die Außen- und Sicherheitspolitik begrenzt. Sowohl Mitterrand als auch Chirac haben in dieser Situation vom Elysee-Palast aus zuweilen auch die Rolle des Oppositionsführers gespielt. Der französische Präsident ernennt den Premierminister und auf dessen Vorschlag die übrigen Regierungsmitglieder, führt selbst den Vorsitz im Ministerrat und nimmt die Ernennungen für die wichtigsten Staatsämter vor. Er verkündet die Gesetze und kann die Nationalversammlung auflösen. Der Staatschef ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte, hat das Sagen in der Verteidigungs- und Außenpolitik und verfügt über den "Roten Knopf" für den Einsatz von Atomwaffen. In Krisenzeiten kann er den Notstandsartikel 16 anwenden, der ihm nahezu uneingeschränkte Vollmachten gibt. Gegenüber dem Parlament ist der französische Präsident nicht verantwortlich. Er wird in allgemeiner Wahl direkt vom Volk gewählt und kann beliebig oft wiedergewählt werden. Allerdings beträgt die Amtszeit nach einer Verfassungsänderung im Jahr 2000 nur noch fünf statt wie bisher sieben Jahre. (APA)